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Barrierefreiheit

Barrierefreiheit: Gilt die Pflicht auch für Newsletter und E-Mails?

Barrierefreiheit: Gilt die Pflicht auch für Newsletter und E-Mails?
1 min
Beitrag vom: 12.03.2025

Ab dem 29.06.2025 müssen in Deutschland „Dienste im elektronischen Geschäftsverkehr“ barrierefrei sein. Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass dies auch für E-Mail-Newsletter und andere E-Mail-Marketing-Kommunikation gilt. Stimmt das?

Dieser Frage gehen wir in diesem Beitrag nach und klären auch, welche weiteren elektronischen Medien (z.B. Online-Shops, Cookie-Consent-Tools) barrierefrei sein müssen.

Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Bildquelle: Lotus_studio / shutterstock.com

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