Barrierefreiheit: Auch für Newsletter und Mails?
Seit dem 29.06.2025 müssen „Dienste im elektronischen Geschäftsverkehr“ barrierefrei sein. Hartnäckig hält sich das Gerücht, dass dies auch für E-Mail-Newsletter und andere E-Mail-Marketing-Kommunikation gilt.
Dieser Frage gehen wir in diesem Beitrag nach und klären auch, welche weiteren elektronischen Medien (z.B. Online-Shops, Cookie-Consent-Tools) barrierefrei sein müssen.
Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.
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