Barrierefreiheitserklärung für Mandanten: Aktualisierung der Aufsichtsbehörde

Kurz vor Inkrafttreten der Barrierefreiheitsbestimmungen haben die Bundesländer eine gemeinsame Aufsichtsbehörde einrichten können. Wir haben die Barrierefreiheitserklärung für Mandanten entsprechend aktualisiert.
Bundesländer richten gemeinsame Marktüberwachung ein
Um eine kleinteilige Überwachung der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen auf Länderebene zu vermeiden und die Aufsicht zu zentralisieren, waren die 16 deutschen Bundesländer seit etlichen Monaten bestrebt, einen Staatsvertrag zur Einrichtung einer gemeinsamen BFSG-Überwachungsstelle zu ratifizieren.
Nun, kurz vor dem Inkrafttreten des BFSG am 28.06.2025, ist die Einrichtung dieser Stelle weitestgehend abgeschlossen.
Zuständig für die BFSG-Aufsicht wird die „Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF)" mit Sitz in Magdeburg sein.
Ein physischer Sitz scheint allerdings derzeit noch nicht zu existieren.
Aktualisierung der Muster-Barrierefreiheitserklärung für Mandanten
Mandanten mit eigenem Online-Shop, die von den Barrierefreiheitsanforderungen betroffen sind, stellen wir im Mandantenportal eine rechtskonforme Muster-Barrierefreiheitserklärung bereit.
Die Veröffentlichung dieser Erklärung dient der Umsetzung der Informationspflichten nach dem BFSG, welche die technische Implementierung von Barrierefreiheitsmaßnahmen in Online-Shops flankieren.
Wir zeigen hier, für welche Mandanten die Erklärung gedacht und geeignet ist.
In der Barrierefreiheitserklärung ist unter anderem die zuständige Aufsichtsbehörde zu benennen.
Im Angesicht der nunmehr erfolgten Errichtung der gemeinsamen deutschen Überwachungsstelle haben wir die Muster-Barrierefreiheitserklärung aktualisiert.
Diese weist nun die deutsche Aufsichtsbehörde mit Name, Anschrift und weiteren Kontaktmöglichkeiten aus.
Mandanten mit Sitz in Deutschland und mit eigenem Online-Shop, die von den Barrierefreiheitsanforderungen ab dem 29.06.2025 betroffen sind, werden gebeten, die aktualisierte Fassung der Barrierefreiheitserklärung aus dem Mandantenportal zu übernehmen.
Es ist möglich und wahrscheinlich, dass sich die Anschrift der gemeinsamen Überwachungsstelle in den kommenden Monaten erneut ändert, sobald ihr ein physischer Behördensitz zugewiesen wurde.
Die nunmehr erfolgte Aktualisierung dient der rechtskonformen Belehrung über die zuständige Aufsichtsbehörde zum Stichtag des Inkrafttretens des BFSG am 28.06.2025.
Sollte sich die Anschrift der Behörde zukünftig verlegen, werden wir hierüber natürlich informieren und unsere Muster-Erklärung für Mandanten erneut anpassen.
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