Ebay erlaubt eigene Barrierefreiheitserklärungen - was tun?

Ab dem 29.06.2025 müssen Handelsplattformen wie eBay barrierefrei sein. Ebay erlaubt seinen Händlern nun das Vorhalten eigener Barrierefreiheitserklärungen. Was hat es damit auf sich?
Inhaltsverzeichnis
- Händlereigene Barrierefreiheitserklärungen auf Ebay?
- Argumente dagegen
- Ausnahme: Erklärung zur barrierefreien Nutzbarkeit bestimmter Produkte
- Muss gegenüber Ebay reagiert werden?
- Muster für eine Stellungnahme gegenüber Ebay im Falle einer Aufforderung zur Barrierefreiheitserklärung
- 1. Prüfung des Kleinstunternehmerprivilegs + Muster
- 2. Stellungnahme gegenüber Ebay + Muster
Händlereigene Barrierefreiheitserklärungen auf Ebay?
Deshalb stellt Ebay gewerblichen Verkäufern die Möglichkeit bereit, dem Konto eine eigene Barrierefreiheitserklärung hinzuzufügen.
Zu deren Hinterlegung fordert eBay allerdings nicht explizit auf und knüpft an die unterbleibende Hinterlegung auch keine Sanktionen.
Nach Auskunft Ebays können Händler eine solche Erklärung also freiwillig hochladen, sofern und soweit sie nach Ebays Rechtsauffassung dazu verpflichtet sind.
Argumente dagegen
Der Betrieb von Internetpräsenzen mit elektronischer Bestell- und Bezahlfunktion gilt gemäß dem BFSG als das Erbringen einer „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr, die ab dem 29.06.2025 bei einer bestimmten Unternehmensgröße barrierefrei gestaltet sein muss.
Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten nach § 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 17 BFSG insgesamt nicht für Kleinstunternehmen, die
- weniger als 10 Personen beschäftigen und
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder eine Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro aufweisen.
Internetpräsenzen mit Bestell- und Bezahlfunktion (insbesondere Online-Shops) müssen ab dem 29.06.2025 grundsätzlich barrierefrei sein. Neben technischen Features, die Menschen mit Beeinträchtigungen eine vollumfängliche Nutzung ermöglichen, gehört zur Barrierefreiheit auch die Bereitstellung einer „Barrierefreiheitserklärung“, § 14 BFSG i.V.m. Anlage 3.
In dieser muss der Betreiber darüber informieren
- um welche Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr es sich handelt und wie sie funktioniert,
- welche Barrierefreiheitsanforderungen für sie gelten,
- wie diese Anforderungen konkret umgesetzt werden und
- welche Marktüberwachungsbehörde für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist
Eigene Maßnahmen für die Barrierefreiheit obliegen einem Anbieter nach der gesetzgeberischen Zielsetzung aber nur dort, wo er technisch überhaupt Einfluss auf die barrierefreie Nutzbarkeit nehmen kann.
Das BFSG adressiert daher Betreiber von Verkaufspräsenzen nur insoweit, wie sie diese technisch selbst verwalten.
Für Händler auf Verkaufsplattformen wie Ebay können nach unserer Ansicht eigene Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung im Umkehrschluss nicht gelten, weil die Plattform alle maßgeblichen technischen Systeme eigenständig führt und deren Funktionalitäten nur an Händler mittelt.
Händler haben andersherum kaum Möglichkeiten, auf die Gestaltungen und Funktionen der Plattform Einfluss zu nehmen und diese technisch selbst nach eigenen Vorstellungen auszurichten.
Mithin gilt in Bezug auf Handelsplattformen und Online-Marktplätze die aktuell herrschende Meinung, dass allein der Plattformbetreiber selbst die verpflichtende Barrierefreiheit umzusetzen und in einer eigenen Barrierefreiheitserklärung darüber zu informieren hat, wie Nutzer das Plattform- bzw. Marktplatzangebot barrierefrei nutzen können.
Händlern, die sich nur der gemittelten technischen Infrastruktur bedienen, fehlt es für eine eigene Barrierefreiheitserklärung bereits an den notwendigen Kenntnissen über die vom Plattformbetreiber ergriffenen Maßnahmen.
Wir gehen mithin davon aus, dass
- Händler auf Ebay keine eigene Barrierefreiheitserklärung benötigen und
- vielmehr Ebay eine einheitliche Barrierefreiheitserklärung für Informationen über die barrierefreie Nutzbarkeit der Plattform bereitstellen muss.
Ausnahme: Erklärung zur barrierefreien Nutzbarkeit bestimmter Produkte
Nach unserer Auffassung besteht keine Pflicht von Ebay-Händlern, zum Online-Verkauf auf Ebay als solches eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen.
Der Vollständigkeit halber soll aber darauf hingewiesen werden, dass das BFSG innerhalb von Angeboten – auch Plattformangeboten – zu produktbezogenen Barrierefreiheitsinfomationen verpflichten kann, wenn selbst unter das BFSG fallende Produkte angeboten werden.
Dies sind vor allem diese Geräte der Unterhaltungselektronik
- für die Telekommunikation (Handys, Smartphones, SIM-fähige Tablets)
- für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (Fernseher, sonstige Tablets, Spielekonsolen, PCs, Laptops etc.)
- E-Book-Lesegeräte
sowie E-Books selbst.
In Angeboten über diese Produkte müssen Händler (auch auf Plattformen wie Ebay) gemäß § 19 der Verordnung zum BFSG (BFSGV) grundsätzlich darüber aufklären, wie sie sich barrierefrei nutzen lassen.
Dies gilt aber nur, sofern dem Händler entsprechende Informationen vom Hersteller oder Lieferanten zur Verfügung gestellt wurden.
Von diesen produktspezifischen Barrierefreiheitspflichten sind Händler wiederum befreit, wenn sie
- weniger als 10 Personen beschäftigen und
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder eine Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro aufweisen.
Muss gegenüber Ebay reagiert werden?
Grundsätzlich nein.
Ebay teilte der IT-Recht Kanzlei jüngst persönlich mit, dass die Vorhaltung eigener Barrierefreiheitserklärungen für eBay-Händler nur eine angebotene Funktion ist.
Ebay selbst kontrolliere die Hinterlegung aber nicht und fordere Händler insbesondere nicht dazu auf.
Händler sollen also selbst entscheiden können, ob sie die Möglichkeit zum Upload einer eigenen Barrierefreiheitserklärung nutzen möchten oder nicht.
Im Lichte dieser Freiwilligkeit ist es grundsätzlich nicht erforderlich, Stellung gegenüber Ebay zu beziehen oder der neuen Funktion aktiv zu widersprechen.
Händler können nach unserer Auffassung schlichtweg auf die Nutzung der Funktion und mithin auf eine eigene Barrierefreiheitserklärung für Ebay verzichten.
Muster für eine Stellungnahme gegenüber Ebay im Falle einer Aufforderung zur Barrierefreiheitserklärung
Ebay fordert nach eigener Informationen seine Händler aktuell nicht aktiv auf, die Funktion zur Einstellung einer eigenen Barrierefreiheitserklärung auch zu nutzen.
Wer von Ebay zur Hinterlegung einer Barrierefreiheitserklärung künftig dennoch aufgefordert oder ermahnt werden sollte, kann nach aktueller rechtlicher Einschätzung wie folgt vorgehen und sich unserer exklusiven Musterschreiben für Mandanten bedienen.
1. Prüfung des Kleinstunternehmerprivilegs + Muster
Prüfen Sie, ob Sie unter das Kleinstunternehmerprivileg fallen.
Beschäftigen Sie weniger als 10 Personen und erwirtschaften höchstens 2 Mio. Euro Umsatz im Jahr (bzw. weisen eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro auf), sind Sie insgesamt von den Barrierefreiheitsanforderungen befreit und müssten, selbst wenn dies grundsätzlich Pflicht wäre, auf Ebay keine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen.
Teilen Sie im Falle einer Aufforderung die Geltung dieses Ausnahmeprivilegs (§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 17 BFSG) Ebay mit.
Mandanten können dafür das folgende Muster verwenden:
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2. Stellungnahme gegenüber Ebay + Muster
Sollten Sie nicht gemäß dem Kleinunternehmerprivileg von allen Barrierefreiheitsanforderungen insgesamt befreit sein, empfehlen wir, sich im Falle einer Aufforderung Ebays mit einer Stellungnahme an Ebay zu wenden, in der sie Ihre Nichtverpflichtung zu einer eigenen Barrierefreiheitserklärung darlegen.
Mandanten können dafür das folgende Muster verwenden:
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Mandanten, die nicht als Kleinstunternehmer gelten, stellen wir für den eigenen Online-Shop hier ohne Zusatzkosten eine personalisierbare rechtskonforme Muster-Erklärung bereit.
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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