Ebay fordert eigene Barrierefreiheitserklärungen - was tun?

Ab dem 29.06.2025 müssen Handelsplattformen wie Ebay barrierefrei sein. Ebay fordert von seinen Händlern nun aber eigene Barrierefreiheitserklärungen. Was sollten Betroffene tun?
Inhaltsverzeichnis
Händlereigene Barrierefreiheitserklärungen auf Ebay?
In vermeintlicher Umsetzung der Vorgaben des BFSG stellt Ebay gewerblichen Verkäufern die Möglichkeit bereit, dem Konto eine eigene Barrierefreiheitserklärung hinzuzufügen, und fordert derzeit in Rundschreiben auch zu deren Hinterlegung auf.
Doch kann das stimmen?
Gründe dagegen
Richtig ist, dass der Betrieb von Internetpräsenzen mit elektronischer Bestell- und Bezahlfunktion gemäß dem BFSG als das Erbringen einer „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr“ gilt, die ab dem 29.06.2025 bei einer bestimmten Unternehmensgröße barrierefrei gestaltet sein muss.
Die Barrierefreiheitsanforderungen gelten nach § 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 17 BFSG insgesamt nicht für Kleinstunternehmen, die
- weniger als 10 Personen beschäftigen und
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder eine Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro aufweisen.
Internetpräsenzen mit Bestell- und Bezahlfunktion (insbesondere Online-Shops) müssen ab dem 29.06.2025 grundsätzlich barrierefrei sein. Neben technischen Features, die Menschen mit Beeinträchtigungen eine vollumfängliche Nutzung ermöglichen, gehört zur Barrierefreiheit auch die Bereitstellung einer „Barrierefreiheitserklärung“, § 14 BFSG i.V.m. Anlage 3.
In dieser muss der Betreiber darüber informieren
- um welche Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr es sich handelt und wie sie funktioniert,
- welche Barrierefreiheitsanforderungen für sie gelten,
- wie diese Anforderungen konkret umgesetzt werden und
- welche Marktüberwachungsbehörde für die Kontrolle der Barrierefreiheit zuständig ist
Eigene Maßnahmen für die Barrierefreiheit obliegen einem Anbieter nach dem gesetzgeberischen Vorbild aber nur dort, wo er technisch überhaupt Einfluss auf die barrierefreie Nutzbarkeit nehmen kann.
Das BFSG adressiert daher Betreiber von Verkaufspräsenzen nur insoweit, wie sie diese technisch selbst verwalten.
Für Händler auf Verkaufsplattformen wie Ebay können eigene Anforderungen zur barrierefreien Gestaltung im Umkehrschluss denklogisch nicht gelten, weil die Plattform alle maßgeblichen technischen Systeme eigenständig führt und deren Funktionalitäten nur an Händler mittelt.
Händler haben andersherum aber überhaupt keine Möglichkeiten, auf die Gestaltungen und Funktionen der Plattform Einfluss zu nehmen und diese technisch selbst nach eigenen Vorstellungen auszurichten.
Mithin gilt in Bezug auf Handelsplattformen und Online-Marktplätze die weit überwiegende Meinung, dass allein der Plattformbetreiber selbst die verpflichtende Barrierefreiheit umzusetzen und in einer eigenen Barrierefreiheitserklärung darüber zu informieren hat, wie Nutzer das Plattform- bzw. Marktplatzangebot barrierefrei nutzen können.
Händlern, die sich nur der gemittelten technischen Infrastruktur bedienen, fehlt es für eine eigene Barrierefreiheitserklärung bereits an den notwendigen Kenntnissen über die vom Plattformbetreiber ergriffenen Maßnahmen.
Es ist mithin davon auszugehen, dass Ebay die Anforderungen des BFSG leider falsch ausgelegt hat und Händler mit der Barrierefreiheitserklärung zur Information über Umstände anhalten will, die außerhalb ihrer Kenntnis- und Einflusssphäre liegen.
Nach dem BFSG müsste vielmehr Ebay eine einheitliche Barrierefreiheitserklärung für Informationen über die barrierefreie Nutzbarkeit der Plattform bereitstellen.
Ausnahme: Erklärung zur barrierefreien Nutzbarkeit bestimmter Produkte
Ebay sieht eine Pflicht von Ebay-Händlern, zum Online-Verkauf auf Ebay als solches eine Barrierefreiheitserklärung zu veröffentlichen, und liegt damit falsch.
Der Vollständigkeit halber soll aber darauf hingewiesen werden, dass das BFSG innerhalb von Angeboten – auch Plattformangeboten – zu produktbezogenen Barrierefreiheitsinfomationen verpflichten kann, wenn selbst unter das BFSG fallende Produkte angeboten werden.
Dies sind vor allem diese Geräte der Unterhaltungselektronik
- für die Telekommunikation (Handys, Smartphones, SIM-fähige Tablets)
- für den Zugang zu audiovisuellen Mediendiensten (Fernseher, sonstige Tablets, Spielekonsolen, PCs, Laptops etc.)
- E-Book-Lesegeräte
sowie E-Books selbst.
In Angeboten über diese Produkte müssen Händler (auch auf Plattformen wie Ebay) gemäß § 19 der Verordnung zum BFSG (BFSGV) grundsätzlich darüber aufklären, wie sie sich barrierefrei nutzen lassen.
Dies gilt aber nur, sofern dem Händler entsprechende Informationen vom Hersteller oder Lieferanten zur Verfügung gestellt wurden.
Von diesen produktspezifischen Barrierefreiheitspflichten sind Händler wiederum befreit, wenn sie
- weniger als 10 Personen beschäftigen und
- entweder einen Jahresumsatz von höchstens 2 Millionen Euro erzielen oder eine Jahresbilanzsumme sich auf höchstens 2 Millionen Euro aufweisen.
Wie nun gegenüber Ebay reagieren?
Ebay ist fälschlicherweise der Meinung, Ebay-Händler müssten für ihre Plattformaktivität eigene Barrierefreiheitserklärungen bereitstellen. Tatsächlich trifft diese Pflicht aber (nur) Ebay selbst.
Wer von Ebay zur Hinterlegung einer Barrierefreiheitserklärung aufgefordert oder ermahnt wird, sollte wie folgt vorgehen:
1. Prüfung des Kleinstunternehmerprivilegs
Prüfen Sie, ob Sie unter das Kleinstunternehmerprivileg fallen.
Beschäftigen Sie weniger als 10 Personen und erwirtschaften höchstens 2 Mio. Euro Umsatz im Jahr (bzw. weisen eine Jahresbilanzsumme von höchstens 2 Mio. Euro auf), sind Sie insgesamt von den Barrierefreiheitsanforderungen befreit und müssten, selbst wenn dies grundsätzlich Pflicht wäre, auf Ebay keine Barrierefreiheitserklärung bereitstellen.
Teilen Sie die Geltung dieses Ausnahmeprivilegs (§ 3 Abs. 3 i.V.m. § 2 Nr. 17 BFSG) Ebay mit.
2. Stellungnahme gegenüber Ebay
Sollten Sie nicht gemäß dem Kleinunternehmerprivileg von allen Barrierefreiheitsanforderungen insgesamt befreit sein, empfehlen wir,
- das Eingabefeld für die Barrierefreiheitserklärung auf Ebay unausgefüllt zu lassen und
- sich mit einer Stellungnahme an Ebay zu wenden, in der sie Ihre Nichtverpflichtung zu einer eigenen Barrierefreiheitserklärung darlegen (gerne können Sie diesen Beitrag zitieren oder verlinken)
Es bleibt zu hoffen, dass Ebay durch wiederholte Händlereinwände zur Einsicht gebracht wird, das BFSG künftig richtig interpretiert und die Forderung nach händlereigenen Barrierefreiheitserklärungen einstellt.
Mandanten, die nicht als Kleinstunternehmer gelten, stellen wir für den eigenen Online-Shop (wo eine Barrierefeiheitserklärung dann tatsächlich ab dem 29.06.2025 verpflichtend ist) hier ohne Zusatzkosten eine personalisierbare rechtskonforme Muster-Erklärung bereit.
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