Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Entwarnung: Beim Thema "Einheitenverordnung"

19.11.2009, 12:57 Uhr | Lesezeit: 3 min
Entwarnung: Beim Thema "Einheitenverordnung"

Die IT-Recht Kanzlei hat berichtet , dass ab dem 1.01.2010 ausschließlich die gesetzlichen Maßangaben verwenden werden dürften. Relevant wäre dies insbesondere für die Beschreibung von Elektronikartikeln gewesen, die bislang ganz überwiegend in Zoll erfolgt. Die geplante Neuregelung hat für viel (berechtigte) Kritik gesorgt. Der Gesetzgeber hat mittlerweile reagiert - nun darf also auch nach der Neufassung der EinhV mit einer anderen als der gesetzlichen Einheit geworben werden, sofern – wie schon bisher -  die gesetzliche Einheit hervorgehoben ist.

Die Neufassung von § 3 EinhV (http://www.gesetze-im-internet.de/einhv/__3.html ) lautet nunmehr:

„Soweit nach den §§ 1 und 2 des Einheiten- und Zeitgesetzes Größen in gesetzlichen Einheiten anzugeben sind, ist die zusätzliche Verwendung anderer als der gesetzlichen Einheiten nur gestattet, wenn die Angabe in der gesetzlichen Einheit hervorgehoben ist.“

Zum rechtlichen Hintergrund zu der am 02.10.2009 verkündeten Dritten Verordnung zur Änderung der Einheitenverordnung lesen Sie den folgenden Beitrag.

Update (v. 1.04.2010) : Das LG Bochum hat mit Beschluss v. 30.03.2010 (Az. I-17 O 21/10) entschieden, dass ein Online-Händler nicht zwangsläufig wettbewerbswidrig handelt, der seine Bildschirmgrößenangaben ausschließlich in Zoll darstellt:

"Ein Verfügungsanspruch nach §§ 8 Abs. 1, 3 Abs. 1, 4 Nr. 11 UWG besteht nicht. Zwar stellen sich die von der Antragstellerin monierten Internetangebote der Antragsgegnerin, die Bildschirmgrößenangaben ausschließlich in Zoll enthalten, als Verstoß gegen §§ 1 Abs. 1, 2, 3 des Gesetzes über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhZeitG) i. V. m. § 1der Ausführungsverordnung zum Gesetz über die Einheiten im Messwesen und die Zeitbestimmung (EinhV) dar. Danach sind Größenangaben in anderen als metrischen Einheiten nur zulässig, wenn die Angaben der gesetzlichen Einheit gleichzeitig erfolgt.

Dieser Verstoß fällt ausnahmsweise aber unter die Bagatellklausel des § 3 UWG, weil ihm jedenfalls zur Zeit noch die Eignung fehlt, die Interessen von Mitbewerbern, Verbrauchern oder sonstigen Marktteilnehmern spürbar zu beeinträchtigen. Denn eine dahingehende Eignung ist nur anzunehmen, wenn eine objektive Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die konkrete Handlung zu einer spürbaren Beeinträchtigung dieser Interessen führt (Köhler/Bornkamm, UWG, 28. Aufl., § 3 Rdnr. 116). Die Eignung zur spürbaren Beeinträchtigung fehlt nach Überzeugung des Gerichts, weil die Teilnehmer am hier relevanten Markt - zu denen auch die Mitglieder der Kammer gehören - in hohem Maße an Größenangaben in Zoll gewöhnt sind. Anders als bei Fernsehern wird die Bildschirmgröße im Computerbereich, etwa bei Monitoren, Laptops und Zubehör, wie digitalen Bilderrahmen bislang nahezu ausschließlich in Zoll angegeben. Erst seit wenigen Wochen ist eine zunehmende gleichzeitige Verwendung von Zentimeter- und Zollangaben in diesem Bereich festzustellen. Bezogen auf den Zeitpunkt des hier streitgegenständlichen Internetauftritts der Antragstellerin Ende Januar 2010 ist daher festzuhalten, dass die Marktteilnehmer durch die langjährige Praxis, Angaben nur in Zoll zu machen bzw. vorzufinden, derzeit durch ausschließliche Zollangaben noch nicht tangiert werden. Vielmehr liegt es sogar nahe, dass eine ausschließliche metrische Größenangabe bei diesen Produkten zur Zeit bei vielen Marktteilnehmern eher verwirrend wirken würde."

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

2 Kommentare

B
B.Minning 10.07.2021, 13:24 Uhr
Kältemechaniker Meister
Hallo Leute, zum Thema SI Einheiten.
Es ist ein Standard, bedänge das auch die NASA ihre Probleme hatte als die Marssonde auf den Mars knallte, der eine rechnete mit Foot /Fuß der andere mit Meter, sind halt US Amerikaner sie sind übrigens nicht mehr im Verbund der SI Einheiten.
Nun zum Wasserrohr mit Zoll, dies entspricht einer fest gelegten Größe wobei bei Zoll Rohr der Innendurchmesser das Maß ist und bei Kupferrohr der Außendurchmesser. Um nicht alles komplizierter zu machen sollten wie die Definition „Zoll“ ½, ¾ usw. als Namen sehen und nicht als Bezeichnung, der Fachhandwerker weiß was gemeint ist. Für die SI Bezeichnung gibt man den Außendurchmesser in mm an, damit wäre doch jedem gedient.
Siehe auch https://www.gewinde-normen.de/zoll-rohr.html
Was mich aufregt ist das bei vielen Märkten oder anderen Verkäufen für Klimageräte die Kälteleistung in BUT angegeben wird. BTU „British Thermal Unit“ (Britische Wärme Energie) die Wärmeenergie, die benötigt wird, um ein britisches Pfund Wasser um ein Grad Fahrenheit zu erhitzen.
Dieser Wert ist für den Kaufmann besonders schön da er große Zahlen hat (sieht für den Laien immer Gut aus) dabei sind 10.000 BTU/h = 2.930,71 W
H
Heiko Grieff 20.01.2010, 08:25 Uhr
Unfug
Wir sind ein Onlinshop für Sanitär und Heizungsbedarf.

Weltweit ist in unserer Branche die Zolleinheit "das" Maß.

Man kann es nicht einfach in cm umrechnen und DN ist auch nicht in der Anlange 1

http://www.gesetze-im-internet.de/einhv/anlage_1_9.html

erwähnt.

Was sollen wir nun machen?

Schreiben wir cm hin, dann ist das falsch und der Kunde wird falsch beraten und schreiben wir kein Maß hin findet der Kunde nichts.

Das hat mal wieder jemand verabschiedet der fern jeglicher Realität liegt.

weitere News

Nun auch OLG Hamm: Verstoß gegen EinhZeitG nur Bagatelle
(19.05.2010, 16:17 Uhr)
Nun auch OLG Hamm: Verstoß gegen EinhZeitG nur Bagatelle
LG Bochum: Alleinige Verwendung von Zoll als Maßangabe bei Computerbildschirmen zurzeit noch wettbewerbsrechtliche Bagatelle
(06.04.2010, 11:00 Uhr)
LG Bochum: Alleinige Verwendung von Zoll als Maßangabe bei Computerbildschirmen zurzeit noch wettbewerbsrechtliche Bagatelle
Sinnvoller Hinweis von Amazon: Zur Einheitenverordnung
(19.01.2010, 16:56 Uhr)
Sinnvoller Hinweis von Amazon: Zur Einheitenverordnung
FAQ: Zur Einheitenverordnung
(16.11.2009, 12:10 Uhr)
FAQ: Zur Einheitenverordnung
Achtung Abmahnwelle - Maß halten!
(27.04.2009, 09:19 Uhr)
Achtung Abmahnwelle - Maß halten!
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei