Ohne Druck geht manchmal nichts. Das gilt auch für Verträge. Vereinbaren die Vertragspartner bestimmte Pflichten, sind solche Regelungen umso wirksamer, wenn eine Sanktion vereinbart ist. In vielen Fällen bietet sich daher die Vereinbarung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung bestimmter Pflichten an, in IT-Verträgen beispielsweise bei der Nichteinhaltung von Lieferterminen oder Nichteinhaltung vereinbarter Service Level ….
Zum Kundenschutz will sich der Auftraggeber eines freien Mitarbeiters, den er bei seinem Kunden einsetzt, bestmöglich absichern. Beliebte Klausel im Vertrag ist daher ein Wettbewerbsverbot, dass dem freien Mitarbeiter untersagt, nach Beendigung des Vertrages mit dem Auftraggeber direkt für den Kunden tätig zu werden. Das Urteil des OLG Dresden vom 13.09.2011 (Az.: 5 U 236/11) zeigt, dass das nicht immer zielführend ist - jedenfalls nicht, wenn der freie Mitarbeiter (in dem Fall ein Programmierer) wirtschaftlich vom Auftraggeber abhängig ist …
Das LG Stuttgart entschied am 29.05.2013 in der Rechtssache Az.: 13 S 200/12, dass ein Unternehmen, das Teil eines Affiliate-Marketing-Netzwerkes ist und darüber auch via Spam-eMails wirbt, nicht ohne Weiteres als Störer im Sinne des § 1004 BGB belangt werden könne. Einem solchen Unternehmen müsse nachgewiesen werden, dass es entweder diese Art der Werbung veranlasst habe, oder aber seiner Prüfungspflicht nicht ausreichend nachgekommen sei.
Wie sonstige Inhalte im WWW ist auch Software oft schnell und einfach kopiert. Das Internet bietet auf mehr oder weniger serösen Websites diverse Möglichkeiten, Software herunterzuladen. Doch auch Computerprogramme sind urheberrechtlich geschützt. Teil 4 der Serie bietet einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften ...
In Teil 2 der Serie ging es um die Frage, wann ein Werk urheberrechtlich geschützt ist. Einen Überblick zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Webseiten gibt Teil 3 der Serie. Denn hat man eine eigene Homepage mit Logos und Bildern erstellt oder erstellen lassen, stellt sich die Frage, ob der Internetauftritt Urheberrechtsschutz genießt und vor dem Kopieren durch andere gefeit ist ...
Inhalte im Internet werden schnell mal kopiert. Doch das kann teuer werden, wenn der Berechtige eine Abmahnung schickt oder gerichtlich gegen den Content-Klau vorgeht. Ansprüche können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Eine wichtige Voraussetzung ist, dass der jeweilige Inhalt überhaupt urheberrechtlich geschützt ist. Teil 2 der Serie bietet eine Einführung zum Thema urheberrechtliche Schutzfähigkeit ...
Keine Kündigung per E-Mail? Die entsprechende Kündigungsklausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Online-Partner-Börse unter „elitepartner.de“ hat das LG Hamburg nun für unwirksam befunden (Urteil vom 30.04.2013, Az. 312 O 412/12). Die Klausel benachteilige Verbraucher unangemessen und sei daher unwirksam. Die Partner-Börse wollte die Kündigung der Mitgliedschaft nur in Schriftform und per Telefax zulassen, nicht jedoch eine Kündigung per E-Mail ...
Inhalte im Internet werden schnell mal kopiert. Doch das kann teuer werden, wenn der Berechtige eine Abmahnung schickt oder gerichtlich gegen den Content-Klau vorgeht. Ansprüche können jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen geltend gemacht werden. Einen Überblick zu den urheberrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen bietet die Serie „Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle“...
Cloud Computing ist derzeit das Hauptthema bei den IT-Verantwortlichen von Unternehmen und gilt als revolutionäre Betriebsform der IT. Doch ob auch Ihr Unternehmen bereits "ready for the cloud" ist, können Sie anhand des nachfolgenden Leitfadens überprüfen.
Die Kommunikation via E-Mail ist vor allem im Geschäftsleben kaum mehr wegzudenken. Allerdings kann diese Art der Übermittlung an rechtliche Grenzen stoßen, wenn vertragliche oder gesetzliche Bestimmungen die Einhaltung einer bestimmten Form erfordern, der aber eine E-Mail nicht genügt. Über einen solchen Fall hatte das OLG Hamm zu entscheiden (Urteil vom 29.04.2011, Az: I-12 U,144/10)...
Nach einer Entscheidung des OLG Celle (Beschluss vom 8. März 2012 - 13 W 17/12 ) können nur solche Webinhalte einen urheberrechtlichen Schutz beanspruchen, die eine ausgefeiltere oder fortgeschrittenere Gestaltungstechnik aufweisen. Eine mit einfachsten Gestaltungsmitteln erstellte Webpräsenz reicht dazu nicht aus. In Bezug auf das "Framing" ist jedoch sorgfältig darauf zu achten, welche Inhalte man auf seine Homepage übertragen möchte. Ohne die Zustimmung des Urhebers der Inhalte wird dies in einer Vielzahl von Fällen einen Verstoß gegen § 97 Abs. 1 UrhG darstellen.
Das Amtsgericht München hat in einem Urteil herausgestellt, inwieweit bei einer Bildernutzung im Internet der Nutzer sich über den Umfang seiner Berechtigung zu informieren hat. Das Gericht stellte fest, dass es erforderlich ist, ganze „Berechtigungsketten“ zu prüfen. Weiters ist bei Abgabe einer Unterlassungserklärung im Falle einer erfolgten Abmahnung Vorsicht geboten. Diese wird vor Gericht als Schuldanerkenntnis ausgelegt. Drittens hat der Fotograf stets den Anspruch bei der Nutzung seiner Bilder namentlich genannt zu werden. (Amtsgericht München, 13.04.2011, Az.: 161 C 16360/10);
Ist die so genannte Schriftform gesetzlich vorgeschrieben, sind Erklärungen nur dann wirksam, wenn die schriftliche Form gewahrt ist. Wird zum Beispiel die Kündigung eines Arbeitsvertrages per E-Mail oder per Telefax ausgesprochen, ist sie ohne Wirkung. Auch Verträge, für die die Schriftform vorgeschrieben ist, sind in der Regel nichtig, wenn die Vertragspartner die Urkunde nicht mit ihrer Unterschrift versehen ...
Was passiert mit den Kundendaten eines Unternehmens, die beim technischen Dienstleister gespeichert sind, wenn dieser Insolvenz anmeldet? In einem Fall, den das OLG Düsseldorf zu entscheiden hatte, ging es um einen Dienstleister, der mit der Abwicklung des elektronischen Newsletters beauftragt war (Urteil vom 27.09.2012; Az.: 6U 241/11). Der Insolvenzverwalter weigerte sich, Kundendaten an die Auftraggeberin herauszugeben...
„Die Haftung für mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.“ Solche und ähnliche Klauseln finden sich relativ häufig in Verträgen. Doch welche Schäden fallen unter den Begriff des „unmittelbaren“ und welche unter den des „mittelbaren Schadens“, welche unter „direkte Schäden“ oder „indirekte Schäden“? Und ist ein solcher Haftungsausschluss überhaupt wirksam?
Der BGH hat dem Gerichtshof der Europäischen Union die Frage vorgelegt, nach welchen Regeln sich der Schutz technischer Maßnahmen zum Schutz urheberrechtlich geschützter Videospiele richtet.
Bei Zahlungsverzug des Kunden kann es schnell gehen: So mancher Webhosting-Anbieter droht in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit Maßnahmen wie sofortiger Kündigung oder Sperre der Internet-Präsenz des Kunden. Doch das AGB-Recht schützt vor allzu drastischen, nicht verhältnismäßigen Sanktionen. So stellte das OLG Koblenz (Urteil vom 30.09.2010, Az. 2 U 1388/09) die Unwirksamkeit solcher von einem Webhosting-Anbieter verwendeten AGB-Klauseln fest ...
Unter dem Titel „Das unlesbare Buch“ wollte ein britischer Verlag kommentierte Originalauszüge aus Adolf Hitlers „Mein Kampf“ herausbringen. Der Freistaat Bayern als Inhaber der urheberrechtlichen Verwertungsrechte ging gerichtlich dagegen vor. Eine Veröffentlichung sei eine Urheberrechtsverletzung und dem Verlag daher zu untersagen. Der Verlag berief sich auf das Zitatrecht gemäß § 51 UrhG. Das OLG München (Urteil vom 14.06.2012; Az.: 29U 1204/12) hatte über die Grenzen des urheberrechtlichen Zitatrechts zu entscheiden ...
Mit Urteil vom 25.06.2002 (Az.: I – 20 U 144/01) sprach das Oberlandesgericht Düsseldorf als Berufungsinstanz dem Autor eines Fachartikels in einer Computerzeitschrift den Urheberrechtsschutz nach § 97 Abs. 1, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG für diesen ab, da es den wiedergegebenen Textstellen an Individualität im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG mangele.
Die IT Recht Kanzlei erreichen immer wieder Anfragen von Online Händlern, dass Inhalte ihres Online-Shops ganz oder teilweise übernommen wurden. Oft fallen diese Inhalte jedoch nicht unter den Schutz des Urheberechts. Doch das bedeutet nicht, dass man den „Content Klau“ hinnehmen muss. Es gibt für diese Fälle noch den lauterkeitsrechtlichen Nachahmungsschutz des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Doch auch dieser gilt nur in bestimmten Fällen.
Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff veröffentlicht in
Zusammenarbeit mit Werner Leitzen und Rudolf Ley das 912 Seiten starke
"Handbuch für die IT-Beschaffung".
Das Loseblattwerk im Ordner wird ca. 1 mal im Jahr aktualisiert und ist zum Preis von € 98,00 beim Rehm Verlag erhältlich.