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Medien-, Arbeits- und Vertragsrecht

Top-Themen

OLG Köln zum Laienprivileg im Internetforum

Das OLG Köln hat mit seiner Entscheidung (Beschluss vom 22.11.2011, Az.: 15 U 91/11) ein weites Verständnis des Laienprivilegs bestätigt. Hiernach muss eine Einzelperson eine Tatsache vor Verwendung in einem Internetforum nicht auf ihren Wahrheitsgehalt überprüfen, wenn sie sich auf eine Darstellung in den Medien stütze. Die Darstellung in Medien sei ausschlaggebend für die Meinungsbildung des Einzelnen. Der Einzelperson mit ihrem Laienwissen könne eine Überprüfung der Darstellung nicht zugemutet werden, wenn diese sich seinem eigenen Wissens- bzw. Kontrollbereich entziehe. Andernfalls würde das Recht auf Meinungsbildung nach Art. 5 GG unterlaufen. Eine Sorgfaltspflicht treffe den Einzelnen erst dann, wenn die Darstellung in den Medien überholt oder widerrufen sei.

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Bring-Your-Own-Device: Datenschutz-Empfehlungen und technische Umsetzungsmöglichkeiten

Smartphone und Tablet sind für viele Nutzer kaum noch aus dem Alltag wegzudenken und bewähren sich als ständige Begleiter für Freizeit und Beruf. Damit neigen sich auch die Zeiten ihrem Ende, in denen nur privilegierte Mitarbeiter Zugriff auf das geschäftliche Kommunikationsgeschehen und Unternehmensdaten von unterwegs erhielten. Der folgende Beitrag erläutert welche datenschutzrechtlichen und technischen Rahmenbedingungen Unternehmen beachten sollten, wenn der Einsatz privater Smartphones im Unternehmen beabsichtigt wird (abgekürzt „Bring-Your-Own-Device“ oder „BYOD“).

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OLG Dresden: Auskunftsanspruch gegen den Blogbetreiber bei persönlichkeitsrechtverletzendem Blogbeitrag

Das OLG Dresden (Beschluss vom 08.02.2012, Az.: 4 U 1850/11) geht im Zusammenhang mit persönlichkeitsverletzenden Äußerungen im Internet davon aus, dass gegen den Blogbetreiber ein Auskunftsanspruch gegen den Verfasser einer verletzenden Äußerung besteht. Das OLG Dresden nimmt damit eine entgegengesetzte Haltung zum OLG Hamm (Beschluss vom 03.08.2011, Az.: I-3 U 196/10) ein, welches einen Auskunftsanspruch verneint hatte.

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Haftung des Domaininhabers auf einer Domain-Parking-Seite für pornographische Links

Das VG Düsseldorf (Urteil vom 20.03.2012, Az.: 27 K 6228/10) hatte darüber zu entscheiden gehabt, ob ein Domaininhaber auf einer Domain-Parking-Seite für Hyperlinks auf pornographische Inhalte haftet, wenn der Domaininhaber von diesen gar keine Kenntnis hatte, weil diese Hyperlinks im Rahmen des sog. sponsored linking auf der Domain-Parking-Seite eingeblendet werden. Das VG Düsseldorf gelangt zu einer Haftung des Domaininhabers und macht dies vor allem daran fest, dass der Domaininhaber sich die jugendgefährenden Hyperlinks zu eigen mache:

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Vergaberecht: Die Vermischung von Eignungs- und Leistungskriterien ist hochriskant

Der EuGH hatte in seiner Entscheidung gegen Griechenland (EuGH, Urteil vom 12.11.2009 – Rs. C-199/07) deutlich gemacht, dass eine Vermischung von Eignungs- und Zuschlagsentscheidungen unzulässig ist, da Eignungsprüfung und Wirtschaftlichkeitsprüfung zwei verschiedene Vorgänge darstellen. Die Eignung der Bieter ist alleine in der nach § 19 Abs. 5 EG VOL/A 2009 bzw. § 16 Abs. 5 VOL/A 2009 erforderlichen Prüfung der Eignung der Unternehmen zu bewerten und darf nicht mehr bei der Bewertung der Leistung des Bieters erneut berücksichtigt werden.

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Rechteeinräumung an Bildern und Videos: IT-Recht Kanzlei bietet Bildrechte-Nutzungsvertrag zum Festpreis an

Wer über das Internet erfolgreich verkaufen will, muss Werbung betreiben. Werbung in einem dynamischen Medium wie dem Internet lebt von grafischer Gestaltung. Ohne Nutzung von Bildern und Videos wird deshalb der gewünschte Aufmerksamkeitsgrad nicht erreicht, und der Verkaufserfolg bleibt aus. Wer jedoch fremde Werke rechtssicher für seine Werbezwecke nutzen will, wird um eine vertragliche Regelung hinsichtlich der Einräumung von Nutzungsrechten nicht herumkommen.

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OLG Düsseldorf: Einbindung fremder Fotos als "Embedded Content" ist urheberrechtswidrig

Das OLG Düsseldorf stellte mit Urteil vom 08.11.2011 (Az.: I-20 U 42/11) klar, dass ein erheblicher Unterschied zwischen dem Setzen eines einfachen Hyperlinks, der zu einem urheberrechtlich geschützten Werk führt, und der Einbindung von urheberrechtlich geschützten Werken als sog. „Embedded Content“ besteht. Während Ersteres in urheberrechtlicher Hinsicht unschädlich sei, stelle Letzteres eine Urheberrechtsverletzung dar.

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Maximale Rechtssicherheit – Minimale Lizenzkosten / Zwölf praktische Hinweise für ein funktionierendes Software-Lizenzmanagement

Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen und daraus resultierenden zivilrechtlichen, strafrechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen für das Unternehmen und seine vertretungsberechtigten Organe, gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter ist ein funktionierendes Lizenzmanagement, die Etablierung von Strukturen und Prozessen, die den tatsächlichen und effizienten Umgang mit Software im Unternehmen steuern und absichern, dringend erforderlich.

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Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung (Teil 4, Die Bewerbungsbedingungen: Hinweise und Muster zur Angebotserstellung für den Bieter in den Bewerbungsbedingungen)

Im vierten Teil der Serie „Die Vergabeunterlagen bei der IT-Beschaffung“ erfolgen Informationen über den Teil der Bewerbungsbedingungen, die dem Bieter Hinweise und Muster zur Angebotserstellung vermitteln. Die Bewerbungsbedingungen sollten von Vergabestellen, die ständig Leistungen vergeben, standardisiert werden. Sie sind reine Verfahrensregeln und sollten auf keinen Fall Vertragsbestandteil werden. Das heißt der Zuschlag sollte sich nicht auch auf diese Bedingungen beziehen.

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Volljähriges Model wirkt jünger als 18: Kein Verstoß gegen JMStV bei entsprechendem Hinweis

Der Bayerische VGH (Urteil vom 23.03.2011, Az. 7 BV 09.2517) hat entschieden, dass eine Internetseite, die Darstellungen eines volljährigen Models in „unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ enthält, dann nicht gegen das Verbot des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 9 Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) verstößt, wenn die Darstellerin zum Zeitpunkt der Aufnahmen nachweislich über 18 war und wenn diese Angabe auch deutlich aus dem Angebot hervorgeht.

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