Hinweispflicht auf Sicherheitslücken von Smartphone-Betriebssystem?
Der Verkäufer von Smartphones (hier: ein Elektronikmarkt) muss seine Kunden nicht auf Sicherheitslücken und fehlende Updates des Betriebssystems (hier: android) hinweisen. Das hat zumindest das OLG Köln so gesehen.
2 min