Künstliche Intelligenz ist nicht nur aus dem Dienstleistungsbereich kaum noch wegzudenken, sondern erobert zunehmend auch den Handel. Mit Services wie ChatGPT oder OpenArt werden KI-generierte Texte und Kunstwerke zur gefragten Handelsware und zu begehrtem Werbematerial. KI-Kunstschaffende begeben sich allerdings in ein rechtliches Spannungsfeld zwischen kreativer Entfaltung und urheberrechtlichen Vorbehalten. Wer ist Urheber von KI-Kunst? Können bei Schaffung von KI-generierten Inhalten Urheberrechte verletzt werden? Diese FAQ zeigen, wie die Verwertung von KI-Werken nach aktuellem Stand urheberrechtlich zu bewerten ist.
Um ihre Auftritte auf Facebook und Instagram möglichst ansprechend zu gestalten, verbreiten viele Unternehmer selbst kreierte (Werbe-)Videos mit musikalischer Untermalung. Bedacht wird hierbei selten, dass fremde Musiktitel Urheberrechtsschutz genießen und die Verwendung in eigenen Videos ohne entsprechende Lizenzen rechtswidrig wäre – eigentlich. Auf Facebook und Instagram gelten in der EU aufgrund einer Rahmenvereinbarung mit Verwertungsgesellschaften nämlich Besonderheiten. Ob und in welchem Umfang Musik in Videos ohne vorherige Einwilligung der Urheber auf Facebook und Instagram verbreitet werden darf, zeigt dieser Beitrag.
Der fliegende Gerichtsstand ist für Kläger ein Segen. Das Landgericht Köln hat zuletzt in einem Urteil (Urteil vom 23.02.2023, Az. 14 O 287/22) festgestellt, dass im Falle von Forderungen zur Zahlung einer urheberrechtlich begründeten Vertragsstrafe aber kein "fliegender Gerichtsstand" gilt. Denn Ansprüche auf Vertragsstrafen stellen keine unerlaubten Handlungen im Sinne von § 32 ZPO dar. Zusätzlich dazu wurde festgehalten, dass der Erfüllungsort für die Unterlassung von urheberrechtlichen Verstößen im Internet nicht an jedem beliebigen Ort liegt, weshalb auch § 29 ZPO nicht anwendbar ist. Mehr dazu in diesem Beitrag.
Eine urheberrechtliche Abmahnung im Briefkasten macht erst einmal Angst. Muss man jetzt die Unterlassungserklärung unterschreiben? Was ist sonst noch zu beachten? Der folgende Beitrag beantwortet diese Fragen und zeigt ganz allgemein auf, wie urheberrechtlich geschützte Inhalte rechtssicher genutzt werden können.
Der Einfluss von Produktfotos im Online-Handel auf die Kaufentscheidung der Kunden ist enorm. Wer viel Zeit, Geld und Mühe in die Erstellung eigener Produktfotos investiert, möchte natürlich nicht, dass Wettbewerber diese unerlaubt nutzen und davon profitieren - so weit, so gut. Doch was tun, wenn man deswegen abgemahnt wird - in diesem Beitrag beantworten wir die drängendsten Fragen rund um solche Abmahnungen...
Ein besonderes Augenmerk der Interessenten liegt meist darauf, Neuware zu erwerben. Eine große Zielgruppe würde niemals Gebrauchtware kaufen und achtet beim Online-Kauf daher besonders auf das Angebot von „neuer“ Ware. In einigen Fällen ist die Bewerbung auch von unbenutzter Ware als „neu“ jedoch juristisch problematisch. Wo hier für Händler, die natürlich am liebsten auch für ältere Lagerware mit „Neuware“ werben die Fallstricke lauern, zeigt unser aktueller Beitrag.
Er ist ein alter Bekannter aus der Riege der Abmahnvereine, dennoch war es in letzter Zeit sehr ruhig um ihn geworden. Diese Ruhe ist trügerisch, wie einige aktuelle Vertragsstrafenforderungen des Verbraucherschutzvereins aus den letzten Wochen zeigen. Wer gegenüber dem Verbraucherschutzverein guW eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte, muss auf der Hut sein!
Zu was „Künstliche Intelligenz (KI)“ bereits heute imstande ist, lässt sich eindrucksvoll am Beispiel von ChatGPT nachvollziehen. Anhand einiger Vorgaben durch den Nutzer werden von der KI ganze Schrift- oder Bildwerke erstellt, für die ein Mensch u. U. sehr viel Zeit hätte aufwenden müssen. Kein Wunder also, dass KI inzwischen auch das Interesse des Handels geweckt hat, der hierin neue Möglichkeiten der kommerziellen Nutzung erblickt. In diesem Zusammenhang wurde uns kürzlich die Frage gestellt, ob man KI-generierte Bilder auf seine Produkte aufdrucken darf, um diese anschließend kommerziell zu verwerten.
Auf vielen Websites findet sich ein sogenannter Urheberrechtshinweis bzw. Copyright-Vermerk. Dieser soll zeigen, dass die auf der Webseite genutzten Grafiken, Bilder und Texte urheberrechtlich geschützt sind, also nicht beliebig von Dritten verwendet werden dürfen. Ob ein solcher Hinweis überhaupt notwendig ist, welche Risiken er mit sich bringen kann und wie er rechtskonform formuliert werden kann, zeigt dieser Beitrag.
In einer urheberrechtlichen Streitigkeit zwischen der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst und einem Verlag aus dem Ruhrgebiet hat das OLG Hamm entschieden, dass mittels einer Drohne gefertigte Bildaufnahmen nicht von der urheberrechtlichen Panoramafreiheit gedeckt sind.
Marken dienen in der Regel der Unterscheidung von Produkten. Aber auch ohne Marken können Produkte durch das wettbewerbsrechtliche Nachahmungsverbot geschützt sein. Dies gilt etwa auch für Produkte wie Butter und Mischstreichfette, wenn ihre äußere Aufmachung oder Verpackungsmerkmale auf ihre betriebliche Herkunft oder ihre besonderen Eigenschaften hinweisen. Eine Herkunftstäuschung kann auch dann vorliegen, wenn die Produkt- oder Herstellerbezeichnung zwar abweicht, aber wesentliche Gestaltungsmerkmale des Originals übernommen wurden. Hierzu ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2023 (Az.: I ZR 15/22)....
Die Aufregung ist aktuell groß, wenn es um KI - und vor allem ChatGPT- geht. Künstliche Intelligenz (KI) oder Systeme maschinellen Lernens (ML) können auf Anforderung Texte, Bilder, Melodien u.v.m. erzeugen. Doch bestehen an solchen KI-generierten Inhalten eigentlich Urheberrechte, und wem stehen sie zu? In den USA hat jüngst die für den Urheberrechtsschutz zuständige Behörde hierüber eine Entscheidung getroffen. Wie sie entschieden hat und was nach deutschem Urheberrecht gilt, erläutern wir in diesem Beitrag.
Abmahnungen wegen unberechtigter Bildnutzung sind seit Jahren ein Thema. Aber wenn die Abmahnung erstmal erledigt ist, vergessen viele Händler, dass sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben – und damit bei einem Verstoß gegen den Unterlassungsvertrag eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe zu zahlen haben. Wie dies gerade bei beendeten, aber weiterhin sichtbaren eBay-Angeboten zur Falle werden kann, zeigt eine Entscheidung des LG Köln (Urteil vom 24.11.2022, Az. 14 O 404/21)…..
„Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen“: Das gilt natürlich auch für Unterlassungsverträge mit Vertragsstrafenbewehrung. Aber was geschieht mit möglichen Vertragsstrafeansprüchen, wenn auf Seiten des Verpflichteten ein Asset-Deal zum Unternehmenswechsel geführt hat? Das LG Köln (Urteil vom 26.09.2022; Az.: 14 O 225/21) urteilte nun, es bleibt nicht automatisch ein Vertragsstrafanspruch gegen das erwerbende Unternehmen bestehen.
Um auf Amazon nicht ein eigenes Angebot einstellen zu müssen, können Händler sich an ein bereits bestehendes Angebot eines anderen Händlers „anhängen“. Das ist das Prinzip von Amazon. Das LG Köln (Urteil vom 22.08.2022; Az.: 14 O 327/21) entschied nun, dass die „anhängten“ Händler auch für Urheberrechtsverletzung bei fremden Angeboten als „Täter“ haften, obwohl sie nicht auf das Angebot einwirken können.
Lichtbildaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und lassen Urheberrechte der Fotografen entstehen. Um ihr Material gewinnbringend zu lizenzieren, greifen viele Fotografen auf Microstock-Portale zurück, über welche Nutzer die Bilder in Datenbanken finden und Nutzungsrechte an ihnen erwerben können. Über einen Upload-Vertrag mit dem Portal partizipieren die Fotografen an den Einnahmen, verzichten hierin aber häufig auch auf ihr Recht zur Urhebernennung (Urheberhinweis). Dass ein solcher Verzicht nicht unzulässig und damit wirksam ist, entschied jüngst das OLG Frankfurt am Main.
Bilder verbreiten sich im Internet in Überschallgeschwindigkeit – v.a. auf den Plattformen der sozialen Medien. Diese Verbreitung ist so gewollt. Das heißt aber nicht, dass die Rechte des Urhebers hier auf der Strecke bleiben dürfen. In einem aktuellen Urteil des LG München (20.06.2022 - Az.: 32 S 231/21) wurde diesbzgl. nochmal klargestellt, dass das Teilen von Bildern auf Twitter nicht dazu führt, dass jedermann ungefragt dieses Bildmaterial überall nutzen darf. Was beim Posten, Teilen oder Liken von Inhalten in den sozialen Medien alles erlaubt ist zeigt dieser Beitrag…
Nicht nur in Online-Shops, sondern auch auf Präsentationsseiten kann die Veröffentlichung von redaktionellen Gastbeiträgen ein effektives Mittel sein, um die Reichweite des eigenen Unternehmens zu fördern und die Zahl der Seitenaufrufe anzukurbeln. Damit Beiträge von Gastautoren rechtskonform auf eigenen Präsenzen veröffentlich werden können, müssen Seitenbetreiber in urheberrechtlicher und datenschutzrechtlicher Hinsicht einiges beachten. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Voraussetzungen auf und stellt Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Muster-Vertrag für die Überlassung von redaktionellen Texten inkl. Lichtbild des Autors zu Veröffentlichungszwecken zur Verfügung.
Bisher waren Betreiber von Videosharing- und Streaming-Plattformen bei Urheberrechtsverletzungen von Nutzern nur zur Unterlassung verpflichtet, nicht jedoch zu Schadensersatz oder gar Auskunft über die Identität der Verletzer. Nach einer Entscheidung des EuGH in einem Vorlageverfahren zur unmittelbaren Ersatz- und Auskunftspflicht von Portalbetreibern hat nun der BGH die Vorgaben des höchsten EU-Gerichts auf das deutsche Recht übertragen.
Um als Händler möglichst viele Kunden auf das eigene Produkt aufmerksam zu machen, braucht man Bilder. Aber: Um Bilder benutzen zu dürfen, muss man selbst Urheber der Bilder sein oder zumindest Nutzungsrechte vom Urheber erworben haben. Wer dagegen verstößt, kann abgemahnt werden. Und derartiger Bilderabmahnungen sind recht häufig - und teuer. Was oft gar nicht so leicht ist in solchen Fällen: Der Nachweis der Urheberschaft....
Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff veröffentlicht in
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