Marken dienen in der Regel der Unterscheidung von Produkten. Aber auch ohne Marken können Produkte durch das wettbewerbsrechtliche Nachahmungsverbot geschützt sein. Dies gilt etwa auch für Produkte wie Butter und Mischstreichfette, wenn ihre äußere Aufmachung oder Verpackungsmerkmale auf ihre betriebliche Herkunft oder ihre besonderen Eigenschaften hinweisen. Eine Herkunftstäuschung kann auch dann vorliegen, wenn die Produkt- oder Herstellerbezeichnung zwar abweicht, aber wesentliche Gestaltungsmerkmale des Originals übernommen wurden. Hierzu ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofs vom 26. Januar 2023 (Az.: I ZR 15/22)....
Auf vielen Websites findet sich ein sogenannter Urheberrechtshinweis bzw. Copyright-Vermerk. Dieser soll zeigen, dass die auf der Webseite genutzten Grafiken, Bilder und Texte urheberrechtlich geschützt sind, also nicht beliebig von Dritten verwendet werden dürfen. Ob ein solcher Hinweis überhaupt notwendig ist, welche Risiken er mit sich bringen kann und wie er rechtskonform formuliert werden kann, zeigt dieser Beitrag.
Die Aufregung ist aktuell groß, wenn es um KI - und vor allem ChatGPT- geht. Künstliche Intelligenz (KI) oder Systeme maschinellen Lernens (ML) können auf Anforderung Texte, Bilder, Melodien u.v.m. erzeugen. Doch bestehen an solchen KI-generierten Inhalten eigentlich Urheberrechte, und wem stehen sie zu? In den USA hat jüngst die für den Urheberrechtsschutz zuständige Behörde hierüber eine Entscheidung getroffen. Wie sie entschieden hat und was nach deutschem Urheberrecht gilt, erläutern wir in diesem Beitrag.
Abmahnungen wegen unberechtigter Bildnutzung sind seit Jahren ein Thema. Aber wenn die Abmahnung erstmal erledigt ist, vergessen viele Händler, dass sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben haben – und damit bei einem Verstoß gegen den Unterlassungsvertrag eine nicht unerhebliche Vertragsstrafe zu zahlen haben. Wie dies gerade bei beendeten, aber weiterhin sichtbaren eBay-Angeboten zur Falle werden kann, zeigt eine Entscheidung des LG Köln (Urteil vom 24.11.2022, Az. 14 O 404/21)…..
„Versprochen ist versprochen und wird auch nicht gebrochen“: Das gilt natürlich auch für Unterlassungsverträge mit Vertragsstrafenbewehrung. Aber was geschieht mit möglichen Vertragsstrafeansprüchen, wenn auf Seiten des Verpflichteten ein Asset-Deal zum Unternehmenswechsel geführt hat? Das LG Köln (Urteil vom 26.09.2022; Az.: 14 O 225/21) urteilte nun, es bleibt nicht automatisch ein Vertragsstrafanspruch gegen das erwerbende Unternehmen bestehen.
Um auf Amazon nicht ein eigenes Angebot einstellen zu müssen, können Händler sich an ein bereits bestehendes Angebot eines anderen Händlers „anhängen“. Das ist das Prinzip von Amazon. Das LG Köln (Urteil vom 22.08.2022; Az.: 14 O 327/21) entschied nun, dass die „anhängten“ Händler auch für Urheberrechtsverletzung bei fremden Angeboten als „Täter“ haften, obwohl sie nicht auf das Angebot einwirken können.
Lichtbildaufnahmen sind urheberrechtlich geschützt und lassen Urheberrechte der Fotografen entstehen. Um ihr Material gewinnbringend zu lizenzieren, greifen viele Fotografen auf Microstock-Portale zurück, über welche Nutzer die Bilder in Datenbanken finden und Nutzungsrechte an ihnen erwerben können. Über einen Upload-Vertrag mit dem Portal partizipieren die Fotografen an den Einnahmen, verzichten hierin aber häufig auch auf ihr Recht zur Urhebernennung (Urheberhinweis). Dass ein solcher Verzicht nicht unzulässig und damit wirksam ist, entschied jüngst das OLG Frankfurt am Main.
Bilder verbreiten sich im Internet in Überschallgeschwindigkeit – v.a. auf den Plattformen der sozialen Medien. Diese Verbreitung ist so gewollt. Das heißt aber nicht, dass die Rechte des Urhebers hier auf der Strecke bleiben dürfen. In einem aktuellen Urteil des LG München (20.06.2022 - Az.: 32 S 231/21) wurde diesbzgl. nochmal klargestellt, dass das Teilen von Bildern auf Twitter nicht dazu führt, dass jedermann ungefragt dieses Bildmaterial überall nutzen darf. Was beim Posten, Teilen oder Liken von Inhalten in den sozialen Medien alles erlaubt ist zeigt dieser Beitrag…
Nicht nur in Online-Shops, sondern auch auf Präsentationsseiten kann die Veröffentlichung von redaktionellen Gastbeiträgen ein effektives Mittel sein, um die Reichweite des eigenen Unternehmens zu fördern und die Zahl der Seitenaufrufe anzukurbeln. Damit Beiträge von Gastautoren rechtskonform auf eigenen Präsenzen veröffentlich werden können, müssen Seitenbetreiber in urheberrechtlicher und datenschutzrechtlicher Hinsicht einiges beachten. Der nachfolgende Beitrag zeigt die Voraussetzungen auf und stellt Mandanten der IT-Recht Kanzlei einen Muster-Vertrag für die Überlassung von redaktionellen Texten inkl. Lichtbild des Autors zu Veröffentlichungszwecken zur Verfügung.
Bisher waren Betreiber von Videosharing- und Streaming-Plattformen bei Urheberrechtsverletzungen von Nutzern nur zur Unterlassung verpflichtet, nicht jedoch zu Schadensersatz oder gar Auskunft über die Identität der Verletzer. Nach einer Entscheidung des EuGH in einem Vorlageverfahren zur unmittelbaren Ersatz- und Auskunftspflicht von Portalbetreibern hat nun der BGH die Vorgaben des höchsten EU-Gerichts auf das deutsche Recht übertragen.
Um als Händler möglichst viele Kunden auf das eigene Produkt aufmerksam zu machen, braucht man Bilder. Aber: Um Bilder benutzen zu dürfen, muss man selbst Urheber der Bilder sein oder zumindest Nutzungsrechte vom Urheber erworben haben. Wer dagegen verstößt, kann abgemahnt werden. Und derartiger Bilderabmahnungen sind recht häufig - und teuer. Was oft gar nicht so leicht ist in solchen Fällen: Der Nachweis der Urheberschaft....
Der BGH hat entschieden, dass eine Verwertungsgesellschaft den Abschluss eines Vertrags über die Nutzung von Digitalisaten urheberrechtlich geschützter Werke im Internet davon abhängig machen darf, dass der Nutzer wirksame technische Maßnahmen gegen sogenanntes "Framing" ergreift. Unter "Framing" versteht man das Einbetten der auf dem Server eines Nutzers gespeicherten und auf seiner Internetseite eingestellten Inhalte auf der Internetseite eines Dritten.
Amazon-Händler kennen und fürchten sie: Die A-bis-z-Garantie. Was grds. aus Sicht des Plattformbetreibers ein attraktives Marketinginstrument ist, kann für den anbietenden Händler schnell zum Problemfall werden – gerade weil diese Garantie oftmals vom Kunden missbraucht wird. Denn wird der Antrag von Amazon durchgewunken, hat der Händler oftmals weder Geld noch Ware. Weil in dieser Konstellation mögliche vertragliche Ansprüche ggü. dem Kunden aber weiterhin bestehen können, stellt die IT-Recht Kanzlei ihren Mandanten zu deren Durchsetzung ein Musterschreiben zur Verfügung.
Um ihre Auftritte auf Facebook und Instagram möglichst ansprechend zu gestalten, verbreiten viele Unternehmer selbst kreierte (Werbe-)Videos mit musikalischer Untermalung. Bedacht wird hierbei selten, dass fremde Musiktitel Urheberrechtsschutz genießen und die Verwendung in eigenen Videos ohne entsprechende Lizenzen rechtswidrig wäre – eigentlich. Auf Facebook und Instagram gelten in der EU aufgrund einer Rahmenvereinbarung mit Verwertungsgesellschaften nämlich Besonderheiten. Ob und in welchem Umfang Musik in Videos ohne vorherige Einwilligung der Urheber auf Facebook und Instagram verbreitet werden darf, zeigt dieser Beitrag.
Ein urheberrechtlich geschütztes Werk liegt vor, wenn eine Gestaltungshöhe erreicht wird, die es nach Auffassung von für Kunst empfänglichen und mit Kunstanschauungen einigermaßen vertrauten Kreisen rechtfertigt, von einer künstlerischen Leistung zu sprechen. Dazu können auch Lichtinstallation zählen, wie es der BGH hinsichtlich der Lichtinstallation „PHaradise“ im Kuppelbereich des Billing-Baus der Kunsthalle Mannheim bestätigte. Dass ein solcher Urheberrechtsschutz sich allerdings nicht auf nur entfernt an eine Lichtinstallation angelehnte Shows erstreckt, entschied mit Urteil vom 13.01.2021 (Az. 12 O 240/20) jüngst das LG Düsseldorf.
Aufgrund des seit langem anerkannten Schutzes der „kleinen Münze“ genießen auch einfache geistige Schöpfungen mit nur geringem Schöpfungsgrad Urheberrechtsschutz. Für Werbetexte gilt hierbei doch, dass sie in ihrer Kreativität über die üblichen Anpreisungen hinausgehen müssen. Jüngst bestätigte das LG Frankenthal mit Urteil vom 03.11.2020 (Az. 6 O 102/20), dass die für das Urheberrecht notwendige eigenschöpferische Prägung bei Werbetexten fehlt, wenn ihr Inhalt überwiegend durch technische oder leistungsübliche Informationen vorgegeben wird. Lesen Sie mehr zum Urteil.
Unter welchen Voraussetzungen genießen eigentlich Produktbeschreibungen oder Werbetexte urheberrechtlichen Schutz? Mit dieser Frage hatte sich das LG Frankenthal (Urteil, 3.11.2020, Az. 6 O 102/20) beschäftigt und ist zu dem Schluss gelangt, dass es hierfür schon ein wenig mehr braucht als die gängigen Anpreisungen und Formulierungen.
Bilderklau im Internet ist kein Kavaliersdelikt. Wer fremde Bilder nutzen will, braucht wie im richtigen Leben die Zustimmung des Rechteinhabers. Fehlt diese, wird es unangenehm: Es droht eine kostenintensive Abmahnung wegen Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen. Was hier genau auf die betroffenen Händler zukommt, erklärt der nachfolgende Beitrag...
Professionelle Produktbilder tragen gerade im Online-Handel maßgeblich zum Erfolg eines Angebots bei. Je professioneller ein Produktbild, umso höher ist auch die Wahrscheinlichkeit eines Verkaufs der abgebildeten Ware. Zudem erweckt ein professionelles Produktbild immer auch den Eindruck, dass es sich um einen seriösen Anbieter handelt. Allerdings ist die Herstellung professioneller Produktbilder oftmals aufwändig und kostenintensiv. Fremde Produktbilder unterliegen urheberrechtlichem Schutz und dürfen daher nicht ohne Weiteres verwendet werden. In diesem Zusammenhang wurde uns kürzlich die Frage gestellt, ob sich der urheberrechtliche Schutz nicht dadurch umgehen ließe, dass man ein fremdes Produktbild abfotografiert und dann nur das hierdurch entstehende neue Produktbild verwendet. Dieser Frage gehen wir im nachfolgenden Beitrag auf den Grund.
Dass Bilderklau – also die nicht lizensierte Nutzung fremder Bilder – zahlreiche negative Folgen mit sich bringen kann, dürfte den meisten Händlern mittlerweile bekannt sein. So sehen sich unberechtigte Nutzer häufig nicht nur mit Ansprüchen auf Beseitigung, Unterlassung oder Auskunft konfrontiert, sondern müssen grundsätzlich auch Schadensersatz an den Rechteinhaber des Bildes zahlen. Das AG Würzburg zeigt jedoch nun in einer aktuellen Entscheidung, dass es – wie so oft in der juristischen Praxis – Ausnahmen vom Grundsatz gibt, zumindest was den Schadensersatz angeht (Urteil v. 23.07.2020 - Az.: 34 C 2436/19).
Rechtsanwältin Elisabeth Keller-Stoltenhoff veröffentlicht in
Zusammenarbeit mit Werner Leitzen und Rudolf Ley das 912 Seiten starke
"Handbuch für die IT-Beschaffung".
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