EuGH: Auf die Beschriftung des Bestellbuttons kommt es an!
In Deutschland gilt die „Buttonlösung“: Bei einer entgeltlichen Bestellung muss der die Bestellung auslösende Button mit den Worten „Zahlungspflichtig bestellen“ oder einer entsprechend eindeutigen Formulierung beschriftet sein, aus der sich die Zahlungspflicht ergibt.
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