Irreführend: Wenn der Hersteller mit Rabatt gegenüber selbst ausgesprochener UVP wirbt
Preisgegenüberstellungen im Rahmen von Preisherabsetzungen triggern den Kaufanreiz in besonderer Weise und sind deswegen sehr beliebt bei Verkäufern. Doch bei der Preiswerbung sind besondere Transparenzanforderungen zu beachten und jede Irreführung muss vermieden werden, andernfalls droht Ärger. Das hat nun auch ein Hersteller zu spüren bekommen, der mit einem Rabatt gegenüber seiner eigenen UVP geworben hatte.