Ersatztanks für E-Zigaretten: Altersverifikation erforderlich?

Ersatztanks für E-Zigaretten: Altersverifikation erforderlich?
author
von Susanna Milrath
2 min
Beitrag vom: 26.06.2025

E-Zigaretten und Liquids dürfen nach Jugendschutzrecht nur an Volljährige abgegeben werden. Im E-Commerce ist daher eine Altersverifikation Pflicht. Doch gelten diese strengen Regeln auch für leere Zigaretten-Ersatztanks?

Der Sachverhalt

Eine Online-Händlerin für Ersatzteile und Zubehör für E-Zigaretten verkaufte leere Ersatztanks für E-Zigaretten, ohne das Alter ihrer Kunden zu überprüfen.

Bei einem Testkauf stellte eine Mitbewerberin fest, dass weder im Bestellvorgang noch bei der Lieferung eine Alterskontrolle stattfand.

Die Mitbewerberin sah hierin einen Verstoß gegen die Abgabebeschränkungen im Versandhandel nach § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG, die nicht nur E-Zigaretten, sondern ausdrücklich auch deren Behältnisse erfassten.

Die fehlende Alterskontrolle mache potenziell und entgegen der klaren gesetzlichen Anforderungen die Abgabe an Minderjährige möglich.

Nach erfolgloser Abmahnung erhob die Mitbewerberin zunächst Klage vor dem Landgericht Bochum. Nach Klagestattgabe legte die verklagte Händlerin Berufung zum OLG Hamm ein.

Banner Starter Paket

Die Entscheidung

Das OLG Hamm gab der klagenden Mitbewerberin mit Urteil vom 03.04.2025 (Az: 4 U 29/24) Recht.

Der Verkauf von Ersatztanks für E-Zigaretten ohne Alterskontrolle verstoße gegen § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG und stelle über § 3a UWG einen Wettbewerbsverstoß dar.

Nach § 10 Abs. 3 JuSchG dürften Tabakwaren, andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse im Wege des Versandhandels nur an Volljährige abgegeben werden.

§ 10 Abs. 4 JuSchG erstrecke die Beschränkung auch auf E-Zigaretten und deren Behältnisse.

Im Online-Handel sei die Volljährigkeitsprüfung durch Einrichtung eines hinreichenden Verifikationssystems durchzuführen, in dessen Rahmen spätestens bei der Lieferung sichergestellt werde, dass die Abgabe nur an den bestimmungsgemäßen Empfänger und nur bei Nachweis dessen Volljährigkeit durch ein amtliches Ausweisdokument erfolge.

Unter dem Begriff des „Behältnisses“ im Sinne von § 10 Abs. 3 und 4 JuSchG sei ein „Nachfüllbehälter“ im Sinne des Tabakerzeugnisrechts zu verstehen.

Da leere Ersatztanks für E-Zigaretten solche Nachfüllbehälter seien und mithin als “Behältnisse” zählten, fielen auch diese unter das Jugendschutzgesetz. Eine Alterskontrolle sei daher auch für diese Produkte zwingend erforderlich.

Was beim Online-Verkauf von E-Zigaretten und Liquids nicht nur jugendschutz-, sondern auch tabakerzeugnisrechtlich zu beachten ist, haben wir in diesem Leitfaden zusammengetragen.

Fazit

Der Online-Verkauf von leeren Ersatztanks für E-Zigaretten unterliegt - genau wie der Online-Verkauf von E-Zigaretten selbst - den Abgabebeschränkungen des Jugendschutzgesetzes.

Auch leere Ersatztanks dürfen nur an Volljährige abgegeben werden, was im Online-Handel zu einer hinreichenden Altersverifikation beim Verkauf dieser Produkte verpflichtet.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: FOTOGRIN / Shutetrstock.com

Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

Beiträge zum Thema

Abmahnung: Irreführende Bezeichnung als „alkoholfreier Wein“
(03.03.2025, 11:56 Uhr)
Abmahnung: Irreführende Bezeichnung als „alkoholfreier Wein“
QR-Codes beim Weinverkauf im Internet?
(07.02.2025, 12:48 Uhr)
QR-Codes beim Weinverkauf im Internet?
Ist der Handel mit Cannabis nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes erlaubt?
(17.04.2024, 07:36 Uhr)
Ist der Handel mit Cannabis nach Inkrafttreten des Cannabisgesetzes erlaubt?
Weinverkauf: Pflicht zur Nährwert- und Zutaten-Angabe
(25.07.2023, 19:58 Uhr)
Weinverkauf: Pflicht zur Nährwert- und Zutaten-Angabe
EuGH: Warnhinweis-Pflicht gilt auch für Abbildungen von Zigarettenschachteln
(13.05.2022, 10:12 Uhr)
EuGH: Warnhinweis-Pflicht gilt auch für Abbildungen von Zigarettenschachteln
Online-Handel mit Cannabis und CBD-Produkten: Was ist erlaubt?
(27.01.2022, 12:10 Uhr)
Online-Handel mit Cannabis und CBD-Produkten: Was ist erlaubt?
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.

Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Fragen oder Anregungen?

Kontaktieren Sie uns:
IT-Recht Kanzlei
Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller
Alter Messeplatz 2
Tel.: +49 (0)89 / 130 1433-0
Fax: +49 (0)89 / 130 1433-60
E-Mail: info@it-recht-kanzlei.de
© 2004-2025 · IT-Recht Kanzlei