Amazon passt Rückgabe erneut an – Seller sollten handeln

Amazon passt Rückgabe erneut an – Seller sollten handeln
5 min
Beitrag vom: 30.06.2025

Bereits seit 2017 belastet Amazon Händler mit einer zusätzlichen Rücknahmepflicht neben dem gesetzlichen Widerrufsrecht – nun gibt es erneut Änderungen, die Anpassungsaufwand erfordern.

Wieder einmal: Amazon bastelt an den Rückgabebedingungen

Bereits seit 2017 verlangt Amazon von den dortigen Marketplace-Händlern, dass diese in Sachen „Rückgabe“ zumindest dieselben Standards anbieten, wie Amazon diese anbietet, tritt Amazon selbst als Verkäufer auf.

Doch seit dem Jahr 2024 ist zu beobachten, dass Amazon – eventuell aus Kostengründen – selbst langsam aber sicher von den bisher eingeräumten, „üppigen“ Rückgabemöglichkeiten zurückrudert.

So wurden bereits im Frühjahr 2024 seitens Amazon die Rückgabefristen für einige Kategorien mehr als halbiert – von 30 Tage auf nur noch 14 Tage.

Nun ist es wieder so weit und Amazon hat erneute Änderungen an seinen Rückgabebedingungen vorgenommen.

Dazu informierte Amazon seine Seller vor einigen Tagen wie folgt:

Guten Tag!

Ab dem 23. Juni 2025 gilt unsere freiwillige 30-tägige Rückgabegarantie für mehrere Produktkategorien bei Amazon.it und Amazon.de nicht mehr.

Stattdessen müssen Käufer 14 Tage nach Erhalt eine Rücksendung beantragen und haben zusätzliche 14 Tage Zeit, den Artikel unter dem Widerrufsrecht zurückzusenden.

Eine Liste der Produkte, die von dieser Änderung betroffen sind, finden Sie auf der Seite "Rückgabebedingungen" für Italien und Deutschland.

Abhängig von der Produktkategorie wird auf der Produktdetailseite automatisch die korrekte Rückgabefrist (30 oder 14 Tage) angezeigt.

Wenn Sie mit Versand durch Verkäufer verkaufen und eine längere Rückgabezeit anbieten möchten, um das Einkaufserlebnis für Kunden zu verbessern, können Sie unter Widerrufsrecht Ihre Rückgabebedingungen aktualisieren.

Hinweis: Um einen reibungslosen Übergang für Kunden zu gewährleisten, gilt die aktuelle 30-tägige Rückgabegarantie weiterhin für Artikel, die bis zum 23. Juli geliefert werden.
Weitere Informationen finden Sie in den Rückgabebedingungen.

Das Team von Amazon Europe

In den Rückgabebedingungen in der Seller Central heißt es dazu:

Ab dem 23. Juni 2025 schließt die freiwillige Rückgabegarantie Artikel aus den folgenden Produktkategorien aus:

• Bücher
• Software
• Spielzeug
• Baumarkt
• Video
• Küche
• Auto & Motorrad
• Elektronische Geräte für die Körperpflege
• Home Entertainment
• Elektro-Großgeräte

Währenddessen weichen die Bezeichnungen der neuerdings ausgeschlossenen Kategorien auf der für die Kunden gedachten Informationsseite zu den Rückgabebedingungen von den vorgenannten Kategoriebezeichnung ab.

Dort heißt es statt „Baumarkt“ dann „Werkzeuge und Heimwerkerbedarf“, statt „Auto & Motorrad“ nur „Automobil“, statt „Elektronische Geräte für die Körperpflege“ dort „Körperpflegegeräte“ und mit „Küche“ ist wohl „Großgeräte“ gemeint.

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Was bedeutet das konkret?

Wenngleich Amazon wohl selbst nicht ganz genau zu wissen scheint, welche Kategorien erfasst sein sollten bzw. wie diese treffsicher zu bezeichnen sind, ist das Ziel der Änderung klar:

Artikel, die unter den vorgenannten Kategorien angeboten werden, unterfallen seit dem 23.06.2025 nicht mehr dem Rückgabeversprechen Amazons. Für diese Artikel gilt dann nur noch das gesetzliche Widerrufsrecht (sofern dieses nicht ausnahmsweise ausgeschlossen ist).

Aufgrund der Übergangsfrist – die alten Regelungen gelten noch für bis zum 23.07.2025 gelieferte Artikel weiter – wirkt sich die Änderung in der Praxis erst zum 23.07.2025 aus.

Amazons „Rückgabegarantie“ ist als „Add-On“ zum gesetzlichen Widerrufsrecht zu verstehen.

Handelt es sich um einen Artikel der Amazons „Rückgabegarantie“ unterfällt und der nicht ausnahmsweise vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, dann stehen dem Käufer zwei unterschiedliche Rechtsinstitute zu, will er sich vom Vertrag lösen.
Er kann sich sowohl auf das gesetzliche Widerrufsrecht berufen, als auch auf das von Amazon im Rahmen der „Rückgabegarantie“ freiwillig eingeräumte Rückgaberecht.

Was ist zu tun?

Wer als Händler auf Amazon aktiv, der muss daher seine Rechtstexte anpassen, so dass diese in Bezug auf die Einräumung des von Amazon geforderten Rückgaberechts im Einklang mit den geänderten Rückgabebedingungen Amazons stehen!

Hier empfiehlt es sich, dies wegen der von Amazon eingeräumten Übergangsfrist am 23.07.2025 zu erledigen.

Die IT-Recht Kanzlei wird allen Ihren Update-Service-Mandanten, die Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei für Amazon.de nutzen, rechtzeitig eine angepasste Widerrufsbelehrung für den Einsatz bei Amazon.de zur Verfügung stellen, welche die geänderten Vorgaben durch Amazons neue Rückgabebedingungen berücksichtigt.

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Das Wichtigste in Kürze

- Amazon schränkt die Rückgabebedingungen deutlich ein

- Die Änderungen gelten ab dem 23.06.2025

- Allerdings greifen für Waren, die bis zum 23.07.2025 geliefert werden, noch die alten Rückgabebedingungen

- Alle Händler, die bei Amazon.de verkaufen sollten daher das vertraglich den Kunden einzuräumende Rückgaberecht entsprechend anpassen. Dies geschieht in aller Regel über eine Änderung der bei Amazon.de hinterlegten Widerrufsbelehrung

- Die Anpassung der Rechtstexte bei Amazon.de sollte am 23.07.2025 vorgenommen werden

Fazit:

Alle Jahre wieder, könnte man fast schon sagen.

Ändert Amazon seine Rückgabebedingungen, müssen Amazon-Händler, die typischerweise im Rahmen der Belehrung über das gesetzliche Widerrufsrecht das von Amazon geforderte, gleichwertige vertragliche Rückgaberecht Kunden einräumen, nachziehen und ihre Bedingungen im Einklang zu denen von Amazon halten.

Zwar ist das (lästiger) Änderungsbedarf. Im Ergebnis ist es aber für jeden Amazon-Seller eine gute Nachricht. Denn das (ausufernde) Rückgaberecht bei Amazon wird nun nochmals deutlich ausgehöhlt – zugunsten der Händler.

Zwar gilt bei Amazon wohl leider immer noch der Grundsatz „Rückgabe geht fast immer“, wenn der Kunde Druck macht. Dennoch dürfte es der richtige Weg sein, den Amazon einschlägt, um die über Gebühr kundenfreundlichen Rückgabemöglichkeiten endlich einzuschränken.

Amazon wird das aber wohl eher nicht aus der Einsicht heraus, man agiere zu kundenfreundlich heraus gemacht haben. Auch Amazon dürfte in diesen nicht mehr allzu rosigen Zeiten den Kostendruck durch überbordende Rückgabemöglichkeiten reduzieren wollen.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: lesyeuxde.er / Shutterstock.com

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