Die IT-Recht Kanzlei bietet einen umfassenden und effizienten Service, wenn es um die Anmeldung und den Schutz
Ihrer Marke geht. Wir begleiten Ihre Markenanmeldung vom ersten Schritt an. Und auch nach der Anmeldung stehen
wir Ihnen für den Schutz und die Verteidigung Ihrer eingetragenen Marke mit unserer rechtlichen Kompetenz zur Seite.
| Unsere Leistungen |
DEMarke Basis
DEMarke Basis
Sofern Sie nicht vorhaben die Marke über die Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus zu benutzen, ist es ausreichend eine deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden. Mit unserem Basisangebot können Sie diese Anmeldung schnell und kostengünstig abwickeln.
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DEMarke Komfort
DEMarke Komfort
Sofern Sie nicht vorhaben die Marke über die Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus zu benutzen, ist es ausreichend eine deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden. Mit unserem Komfortangebot können Sie diese Anmeldung effizient und zu fairen Preisen abwickeln. Wir übernehmen für Sie die rechtliche und administrative Betreuung der Markenanmeldung.
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Gemeinschafts- marke
Gemeinschaftsmarke
Sofern Sie vorhaben Ihre Marke auch außerhalb der Landesgrenzen im europäischen Ausland zu benutzen, haben Sie die Möglichkeit eine Gemeinschaftsmarke anzumelden. Die Gemeinschaftsmarke gewährt dem Inhaber Schutz auf dem Gebiet der gesamten europäischen Union und kann beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern (HABM) oder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Vorteil der Gemeinschaftsmarke ist unter anderem, dass mit nur einer Anmeldung ein weitreichender Schutz für alle EU-Länder gewährleistet ist. Nachteil kann sein, dass mit Zurückweisung der Anmeldung in nur einem Land, der Antrag insgesamt zurückgewiesen wird.
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| Entwicklung einer Markenstrategie |
Entwicklung einer Markenstrategie
Noch bevor die Anmeldung einer Marke konkrete Formen annimmt, sollte sich der Anmelder grds. überlegen, welche Marke zu seinem Unternehmen und Tätigkeitsfeld am besten passt, wie weit ein möglicher Markenschutz gehen soll und ob die Markenanmeldung überhaupt der richtige Weg zum Schutze seines Zeichens ist. Im Rahmen einer Strategiebesprechung können vorab die richtigen Weichen gestellt werden.
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| Anwaltlicher Support per E-Mail und Telefon |
Anwaltlicher Support per E-Mail und Telefon
Bevor die Markenanmeldung beim zuständigen Amt eingereicht wird, sollten einige Punkte geklärt werden, um eine offensichtliche Erfolglosigkeit der Anmeldung ausschließen zu können. Denn im Falle der Zurückweisung einer Markenanmeldung durch das Amt werden die Anmeldegebühren nicht zurückerstattet. Daher ist im Vorfeld die Eintragungsfähigkeit des einzutragenden Markenzeichens sowie eine Markenrecherche nach bereits existierenden Drittmarken durchzuführen, um das Risiko der Ablehnung des Antrags möglichst gut abschätzen zu können. Dies wird anmeldungsbegleitend durch unseren Telefon- und Emailsupport gewährleistet.
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| Rechtliche Prüfung der Eintragungsfähigkeit |
Rechtliche Prüfung der Eintragungsfähigkeit
Das zuständige Amt prüft im Registrierungsverfahren die Eintragungsfähigkeit des Zeichens. Daher sollte dies tunlichst auch vor Anmeldung der Marke durch einen Rechtsanwalt vorgenommen werden, um die Erfolgsaussichten der Anmeldung abschätzen zu können. Eingetragen werden können die verschiedensten Markenformen. Am häufigsten werden Wortmarken, Bildmarken und Wort-/Bildmarken zur Eintragung gebracht. Eintragungsfähig ist ein Markenzeichen dann, wenn keines der in § 8 MarkenG genannten absoluten Schutzhindernisse vorliegen. Dies ist etwa dann der Fall, wenn das zu schützende Zeichen Unterscheidungskraft besitzt, keinen die Waren und Dienstleistungen, für die es eingetragen werden soll, beschreibenden Charakter besitzt, nicht zum allgemeinen Sprachwortschatz gehört und auch nicht geeignet ist, über die geographische Herkunft der Produkte zu täuschen.
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| Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses |
Erstellung eines Waren- und Dienstleistungsverzeichnisses
Die Wahl der Waren- und Dienstleistungsklassen ist in mehrfacher Hinsicht von Relevanz und Bedeutung. Zum einen besteht ein Schutz und Benutzungszwang der Marke nur in den gewählten Klassen. Zum anderen ist für die Frage der Verwechslungsgefahr einer Marke, u.a. auch auf die Ähnlichkeit der eingetragenen Waren- und Dienstleistungsklassen der kollidierenden Marken abzustellen.
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| Identitätsrecherche |
Identitätsrecherche
Um zu vermeiden, dass die einzutragende Marke gegen prioritätsältere Marken verstößt ist eine Identitätsrecherche unabdingbar. Hierbei wird das einzutragende Zeichen mit den Eintragungen deutscher Marken, mit Gemeinschaftsmarken und internationalen Registrierungen in identischer Form verglichen. Achtung: Die Recherchetätigkeit beschränkt sich hier immer nur auf Wortmarken bzw. den Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke.
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| Ähnlichkeitsrecherche |
Ähnlichkeitsrecherche
Bei der Ähnlichkeitsrecherche wird die einzutragende Marke in den amtlichen Datenquellen nach Aussprache- und Schriftbildähnlichkeit überprüft. Diese Recherche beinhaltet selbstverständlich auch eine Identitätsrecherche. Da zur Bejahung der Verwechslungsgefahr von Marken eine Ähnlichkeit der Zeichen ausreichend ist, ist diese Prüfung für die Markensicherheit von großer Bedeutung. Achtung: Die Recherchetätigkeit beschränkt sich hier immer nur auf Wortmarken bzw. den Wortbestandteil einer Wort-/Bildmarke.
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| Durchführung der Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt |
Durchführung der Markenanmeldung beim zuständigen Markenamt
Wir nehmen Ihnen den administrativen Teil der Markenanmeldung ab, indem wir die kompletten Anmeldeformalitäten erledigen.
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| Weitere Korrespondenz mit dem zuständigen Markenamt |
Weitere Korrespondenz mit dem zuständigen Markenamt
Sämtlichen Schriftverkehr, der die Anmeldung der Marke betrifft, führen wir für Sie.
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| Abwicklung Zahlungsverkehr |
Abwicklung Zahlungsverkehr
Das Amt wird nur tätig, sofern die anfallende Gebühr fristgerecht überwiesen wird. Andernfalls gilt die Anmeldung als zurückgenommen und muss neuerdings getätigt werden. Das kostet Zeit und Geld.
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| Amtsgebühren** |
DEMarke Basis
DEMarke Basis
Sofern Sie nicht vorhaben die Marke über die Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus zu benutzen, ist es ausreichend eine deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden. Mit unserem Basisangebot können Sie diese Anmeldung schnell und kostengünstig abwickeln.
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DEMarke Komfort
DEMarke Komfort
Sofern Sie nicht vorhaben die Marke über die Landesgrenzen der Bundesrepublik Deutschland hinaus zu benutzen, ist es ausreichend eine deutsche Marke beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) anzumelden. Mit unserem Komfortangebot können Sie diese Anmeldung effizient und zu fairen Preisen abwickeln. Wir übernehmen für Sie die rechtliche und administrative Betreuung der Markenanmeldung.
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Gemeinschafts- marke
Gemeinschaftsmarke
Sofern Sie vorhaben Ihre Marke auch außerhalb der Landesgrenzen im europäischen Ausland zu benutzen, haben Sie die Möglichkeit eine Gemeinschaftsmarke anzumelden. Die Gemeinschaftsmarke gewährt dem Inhaber Schutz auf dem Gebiet der gesamten europäischen Union und kann beim Amt der Europäischen Union für die Eintragung von Marken und Geschmacksmustern (HABM) oder beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet werden. Vorteil der Gemeinschaftsmarke ist unter anderem, dass mit nur einer Anmeldung ein weitreichender Schutz für alle EU-Länder gewährleistet ist. Nachteil kann sein, dass mit Zurückweisung der Anmeldung in nur einem Land, der Antrag insgesamt zurückgewiesen wird.
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Anmeldegebühr (incl. 3 Waren- und Dienstleistungsklassen) |
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300,- € (290,- € Online) |
300,- € (290,- € Online) |
1050,- € (900,- € e-filing) |
| Klassengebühr(ab der 4. Waren- und Dienstleistungsklasse) |
Klassengebühr(ab der 4. Waren- und Dienstleistungsklasse)
Die Anmeldegebühr umfasst die Markenanmeldung für insgesamt 3 Waren- und Dienstleistungsklassen. Sofern Sie wünschen, dass Ihre Marke für ein breiteres Spektrum geschützt werden soll, können Sie weitere Klassen für eine zusätzliche Klassengebühr eintragen. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass eine nachträgliche Klassenweiterung der bereits angemeldeten Marke nicht möglich ist. Sofern Sie also im nachhinein weitere Klassen hinzufügen wollen, müssten Sie die Marke erneut zur Anmeldung bringen.
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100,- € |
100,- € |
150,- € |
| Beschleunigte Prüfung |
Beschleunigte Prüfung
Die Dauer des Eintragungsverfahrens hängt letztlich von der Auslastung des jeweiligen Amtes ab. Für die Anmeldung einer deutschen Marke muss in der Regel mit einem Zeitraum von 7-8 Monaten bis zum Tage der Eintragung gerechnet werden. Für Gemeinschaftsmarken muss mit einem ähnlich langen Zeitraum gerechnet werden. Sofern Sie diesen Vorgang bei Eintragung einer deutschen Marke beschleunigen wollen, besteht gegen eine zusätzliche Gebühr die Möglichkeit des beschleunigten Verfahrens. Die Eintragung erfolgt dann in weniger als 6 Monaten.
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200,- € |
200,- € |
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| Verlängerungsgebühr |
Verlängerungsgebühr
Der Markenschutz besteht bei einer deutschen Marke für 10 Jahre ab dem Tag der Anmeldung. Durch Zahlung der Verlängerungsgebühr kann sie um jeweils weitere zehn Jahre verlängert werden. Das gleiche gilt für die Gemeinschaftsmarke. Erfolgt keine Zahlung wird die Marke gelöscht.
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750,- € |
750,- € |
1500,- € |
| Unsere Preise* |
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ab € 250,–, zzgl. 19% USt.
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ab € 450,–, zzgl. 19% USt.
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ab € 700,–, zzgl. 19% USt.
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* Die Angebote richten sich ausschließlich an Unternehmer, Angehörige der freien Berufe und Behörden. Alle Preise verstehen sich in EUR zzgl. 19% USt. und der anfallenden amtlichen Gebühren.
** Alle Gebühren verstehen sich in EUR. Für die Richtigkeit und Aktualität der Amtsgebühren wird keine Gewähr übernommen.
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