Weil es jederzeit passieren kann: Anwaltlicher Schutz bei Kontosperrungen

Weil es jederzeit passieren kann: Anwaltlicher Schutz bei Kontosperrungen
5 min
Beitrag vom: 10.06.2025

Teilweise mehrfach täglich werden die Rechtsanwälte der IT-Recht Kanzlei mit Sperrungen auf Verkaufsplattformen wie Amazon, eBay oder etsy konfrontiert, die erhebliche Auswirken auf die Händler haben.

Kein neues Problem – aber immer häufiger „knallt“ es

Die Sperrung auf einer Verkaufsplattform ist der Alptraum eines jeden Online-Händlers. Umsatz weg, ggf. können bereits geschlossene Verträge nicht mehr erfüllt werden, schlechte Bewertungen sind die Folge, Reputationsschaden droht.

Durch den Wegfall des Verkaufskanals und gegebenenfalls den Einbehalt des erwirtschafteten Verkaufsguthabens drohen zudem massive wirtschaftliche Probleme.

Die Praxis zeigt leider, dass viele Plattformverkäufer nach einer solchen Sperrung in den wirtschaftlichen Abgrund rutschen, manchmal sogar in die Insolvenz.

Warum wird heute häufiger gesperrt als früher?

Verkaufsplattformformen verfolgen und ahnden Regelverstöße zum einen deutlich intensiver als noch vor einigen Jahren.

Es haben sich automatisierte, technische Prozesse etabliert und auch der Einsatz künstlicher Intelligenz führt zunehmend dazu, dass „Sünder“ kaum noch Schlupflöcher nutzen können.

Über die Jahre sind zudem immer weitere gesetzliche Reglementarien zu den bereits bestehenden „Hausregeln“ der Plattformen dazu gekommen.

Etwa die Haftung für eine nicht erfolgte Umsatzsteuerabfuhr der Händler, der DSA oder die Vorgaben der GPSR.

Wer heute eine fehlerhafte USt-IdNr bei einer Verkaufsplattform hinterlegt, der fliegt. Vor Jahren war das überhaupt kein Thema.

Automatische Prozesse erkennen ungültige USt-Id-Nummern und entziehen Verkäufern direkt die Verkaufsberechtigung.

Das gilt auch, wenn die beim Bundeszentralamt für Steuern zur angegebenen (an sich validen) USt-IdNr hinterlegten Verkäuferdaten nicht 1:1 mit den Daten übereinstimmen, die der Verkäufer für sich bei der Verkaufsplattform hinterlegt hat.

Nicht selten machen hier bereits eine veraltete Anschrift (etwa nach Umzug) oder eine andere Schreibweise des (Firmen)Namens oder der Anschrift große Probleme.

Auch solche Ungereimtheiten werden durch einen automatisierten Datenabegleich der Plattformbetreiber mit dem Bundeszentralamt für Steuern zuverlässig aufgespürt.

Die rapide angestiegenen Sperrungen auf Verkaufsplattformen basieren also auf zwei Effekten:

Zum einen haben sich die Regeln verschärft, an welche die Plattformbetreiber sich kraft Gesetzes zu halten haben. Zum anderen ist die Überwachung, allen voran durch technische Entwicklungen, deutlich intensiviert worden.

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Alleine kaum Chancen

Doch was tun, ist der Ernstfall eingetreten?

Liegt ein klarer und schwerer Verstoß gegen vertragliche oder gesetzliche Vorgaben vor, macht es wenig Sinn, gegen eine Sperrung anzukämpfen, sofern der Plattformbetreiber nicht von sich aus eine „zweite Chance“ einräumt.

Wurde der Ehemann in 2020 von einer Verkaufsplattform bereits wegen eines schwerwiegenden Regelverstoßes rechtmäßig dauerhaft gesperrt und wird dann in 2025 erneut bei derselben Plattform ein Konto auf seine Ehefrau eröffnet, die aber nur als „Strohfrau“ dient, da wirtschaftlich weiterhin der Ehemann hinter den Verkäufen steckt, dann bestehen bei nochmaliger Sperrung keinerlei Erfolgsaussichten auf Wiederfreischaltung.

Nicht selten besteht der behauptete Verstoß jedoch tatsächlich gar nicht bzw. es liegt nur ein wenig schwerwiegender Verstoß vor, der schnell und dauerhaft abgestellt werden kann.

Hier lohnt sich, besteht ein Interesse an einem weiteren Handel auf der Plattform, unbedingt zeitnah für eine Wiederfreischaltung zu kämpfen.

Problem nur:

So gut die Prozesse für Erkennung und Sperrung von Plattformverkäufern funktionieren, so schlecht funktionieren im Anschluss die Prozesse für eine begehrte Wiederfreischaltung.

Ein einmal gesperrter Händler ist von den meisten Plattformen als Sünder „abgestempelt“ nach dem Motto „Mit dem dann lieber nicht mehr“.

In der Praxis zeigt sich zudem, dass Händler, die nach Sperrung wieder handeln möchten, auch keine adäquaten Ansprechpartner dazu an die Hand bekommen.

Viele Plattformen scheinen die Kommunikation nach erfolgter Sperrung oft ganz normal beim First-Level-Support anzusiedeln. Den dortigen Mitarbeitern fehlt in der Regel aber nicht nur das entsprechende Verständnis der häufig komplexen und rechtlichen Thematiken, denen der angebliche Verstoß zugrunde liegt.

Meist haben diese, selbst wenn die fehlende Berechtigung der Sperre erkannt wird, gar nicht die entsprechenden Kompetenzen, den Account (schnell) wieder freizugeben.

Mit anderen Worten:

Wer als Seller von der Plattform gesperrt wurde, erlebt danach oft ein wochen-, wenn nicht monatelanges „Support-Ping-Pong“, was nur selten zum Ziel, also zum Wiedererhalt der Verkaufsberechtigung, führt.

Ihre Unterstützung vom Anwalt: Der Kontoschutz der IT-Recht Kanzlei

Sie möchten sich – für den Fall der Fälle – spezialisierte, anwaltliche Unterstützung sichern?

Die IT-Recht Kanzlei bietet ihren Update-Service-Mandanten einen entsprechenden Service mit der Option „Rechtlicher Schutz bei Kontosperrungen – Ihr Kontoschutz“ an, um sich im Falle der zukünftigen Accountsperrung auf einer deutschsprachigen Verkaufsplattform anwaltliche Unterstützung zu sichern.

Nähere Informationen zu dieser Option finden Sie gerne hier

Sie sind aktuell bereits von einer Accountsperrung eines Verkaufsaccounts auf einer deutschsprachigen Verkaufsplattform wie Amazon.de, eBay.de oder etsy betroffen?

Auch bei bereits erfolgter Sperrung können wir Ihnen „rückwirkend“ Hilfe anbieten, wenn Sie die Option „Kontoschutz“ erstmalig und zusammen mit dem Unlimited-Paket als Neukunde der IT-Recht Kanzlei beauftragen.

In diesem Fall sind wir Ihnen gerne auch bei einer bereits zuvor erfolgten Kontosperrung behilflich!

Die Rechtsanwälte der IT-Recht Kanzlei konnten so bereits in einer großen Zahl von „Sperrfällen“ die Wiederfreischaltung des Verkaufsaccounts für den betroffenen Händler herbeiführen.

Tipp: Häufiger Grund für Sperrungen sind fehlende bzw. falsche Rechtstexte

Plattformen greifen auch beim Thema „Rechtliches“ viel härter durch als früher.

Hier gibt es Plattformen, die bereits bei kleineren, formalen Fehlern in den Rechtstexten (allen voran beim Impressum und bei der Widerrufsbelehrung, aber oft auch in den AGB bzw. der Datenschutzerklärung) durchgreifen und den Händler verwarnen bzw. gar sperren.

Wer gar keine notwendigen Rechtstexte vorhält bzw. Rechtstexte, die nicht immer den aktuellen, gesetzlichen Vorgaben entsprechen, der riskiert also nicht nur Abmahnungen und stellt sich gegenüber seinen Kunden wirtschaftlich massiv schlechter als er müsste (etwa verlängertes Widerrufsrecht von 12 Monaten und 14 Tagen sowie Entfall des Wertersatzes bei Fehlen der oder Fehlern in der Widerrufsbelehrung):

Er riskiert auch seine Verkaufsberechtigung auf der jeweiligen Plattform.

Es gibt keine „universellen“ Rechtstexte.

Jede Plattform weist ihre Spezifika auf, die Eingang in die vom dort tätigen Händler verwendeten Rechtstexte finden müssen.

Ein häufiger Fehler ist daher, Rechtstexte, die für den eigenen Onlineshop erstellt wurden oder für eine Plattform X, diese dann auch auf der Plattform Y zu nutzen.

Hier kann es passieren, dass sich der Plattformbetreiber an der Verwendung dieser unpassenden Rechtstexte stört.

Die IT-Recht Kanzlei bietet Ihnen professionelle, stets aktuelle und vor allem abmahnsichere Rechtstexte für alle gängigen Verkaufsplattformen an.

Bildquelle: Bored Photography / shutterstock.com

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