IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für Schweizerische Online-Shops

IT-Recht Kanzlei aktualisiert AGB für Schweizerische Online-Shops
5 min
Beitrag vom: 17.06.2025

Wir haben die AGB für Schweizerische Online-Shops angepasst. Nun enthalten diese optional auch Bestimmungen zu Mahn- und Inkassokosten. Die wichtigsten Fragen hierzu beantwortet dieser Beitrag.

Wer ist von diesen Aktualisierungen betroffen?

Nicht jeden Online-Händler betreffen diese Aktualisierungen. Betroffen sind vielmehr nur Mandanten, die unsere abmahnsicheren Rechtstexte zur rechtlichen Absicherung von Schweizerischen Online-Shops bzw. Online-Shops in der Schweiz gebucht haben.

Nicht betroffen sind hingegen Mandanten, die sonstige Rechtstexte der IT-Recht Kanzlei gebucht haben, selbst wenn sie auf deren Grundlage auch Produkte an Kunden in der Schweiz verkaufen. Für solche Mandanten sind diese Aktualisierungen nicht von Bedeutung.

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Wieso haben wir die AGB aktualisiert?

Hintergrund der Aktualisierungen der AGB für Schweizerische Online-Shops bzw. Online-Shops in der Schweiz sind nicht etwa Gesetzesänderungen in der Schweiz oder sonstige Anpassungen des Schweizerischen Rechts.

Die Aktualisierungen der AGB sind vielmehr erfolgt, um durch Vertragsgestaltung unseren Mandaten Vorteile gegenüber ihren Kunden zu verschaffen:

  • Das Schweizer Recht sieht vor, dass Unternehmen Mahn- und Inkassokosten dann gegenüber ihren Kunden geltend machen können, wenn diese bereits im Vorfeld konkret vertraglich vereinbart worden sind.
  • Für eine solche vertragliche Vereinbarung kann auch eine Klausel in den AGB samt Verweisen auf die Höhe etwaiger Mahn- und Inkassokosten genügen.

Daher haben wir entsprechende Klauseln in unsere AGB für Schweizerische Webshops aufgenommen.

Sind die Aktualisierungen der AGB Pflicht?

Nein, eine gesetzliche Pflicht zur Aufnahme von Klauseln zu Mahn- und Inkassokosten in die Verträge mit Kunden bzw. in die AGB besteht nach Schweizer Recht nicht.

Allerdings setzt die Geltendmachung von Mahnkosten voraus, dass diese bereits zuvor verbindlich vereinbart worden sind.

Einige Zertifizierer von Online-Shops und deren rechtlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz machen zur Voraussetzung für ihre Zertifizierung, dass die AGB auch Klauseln zu Mahn- und Inkassokosten enthalten.

Auch um unseren Mandanten die Zertifizierung ihrer Online-Shops nach den Vorgaben und Empfehlungen dieser Zertifizierer zu ermöglichen, sehen unsere AGB zur rechtlichen Absicherung von Schweizerischen Online-Shops nun entsprechende Klauseln vor.

Was müssten Betroffene nun tun?

Wenn Sie unsere AGB zur rechtlichen Absicherung von Schweizerischen Online-Shops in deutscher, französischer oder italienischer Sprache nutzen und Mahn- und Inkassokosten bereits in den AGB regeln möchten, müssen Sie nun bitte wie folgt vorgehen:

  • Bitte loggen Sie sich in das Mandantenportal hier ein.
  • Anschließend klicken Sie bitte unter dem Punkt "AGB" auf die Online-Shop Schweiz (deutsch) - AGB, Online-Shop Schweiz (französisch) - AGB oder Online-Shop Schweiz (italienisch) - AGB.
  • Nun klicken Sie bitte auf den Button "Konfiguration ändern".
  • Bitte scrollen Sie bis zur Frage "Möchten Sie bei Zahlungsverzug Mahn- und Inkassokosten geltend machen" und schieben Sie den Regler daneben auf "JA".
  • Anschließend fügen Sie bitte die URL derjenigen Website aus Ihrem Shop ein, auf der Sie parallel die Höhe der möglichen Mahn- und Inkassokosten angeben.

Wieso sind internationale Rechtstexte doppelt nützlich?

Online-Händler, die ihren Online-Shop gezielt (auch) auf bestimmte andere Länder ausrichten, indem Sie diesen z.B. in der jeweiligen Landessprache gestalten, länderspezifische Produkte oder Kunden-Support anbieten und/oder auf einer bestimmten Länder-Domain betreiben, müssen vor allem zwei Punkte beachten:

  • Landesrecht ist zwingend zu beachten: Bei gezielter Ausrichtung eines Online-Shops auf ein bestimmtes Land, müssen zwingend auch viele länderspezifische Gesetze beachtet werden, etwa hinsichtlich besonderer Angaben im Impressum und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zudem müssen die Rechtstexte alleine schon aus Gründen des Verbraucherschutzes in einer Amtssprache des jeweiligen Landes angeboten werden. Je nach Land drohen ansonsten behördliche Maßnahmen oder Abmahnungen durch Verbände und Mitbewerber.
  • Länderspezifische Kundenansprache als Marketing: Viele Händler machen aus der Not aber eine Tugend und verwenden länderspezifische Rechtstexte nicht nur, um die genannten Risiken zu vermeiden. Vielmehr ist es ein Qualitäts- und daher auch ein Marketingmerkmal, wenn ein Webshop seine Kunden auch in den Rechtstexten in der jeweiligen Landessprache anspricht und dabei auch die rechtlichen Besonderheiten berücksichtigt.

Vor diesem Hintergrund raten wir Webshop-Betreibern, die ihren Webshop gezielt auch auf bestimmte andere Länder ausrichten, auch ihre Rechtstexte gemäß den spezifischen Vorgaben des jeweiligen Landesrechts und in der jeweiligen Landessprache vorzuhalten.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Maria Alam Sraboni / shutterstock.com

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