Einleuchtende Abmahngründe: Neonröhren-Starter und Wettbewerbsrecht
Zurzeit werden Anbieter von Startern für Leuchtstoffröhren abgemahnt, weil sie diese im Internet mit falschen Behauptungen anpreisen. Häufig sollen hierbei elektromechanischen Startern Attribute beigelegt worden sein, die eigentlich elektronischen Startern vorbehalten sind.
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