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Artikel zum Thema „Abmahnung“

Ihre Suchanfrage ergab 1.957 Treffer

OLG Hamm: Der Streitwert einer Abmahnung wegen unverlangter Werbe-E-Mail (Spam) an eine Privatperson ist mit maximal 100,- Euro zu bewerten

Welcher Streitwert wird bei einer Unterlassungsklage nach erfolgter Zusendung einer nicht gewünschten Werbe-E-Mail (Spam) gerichtlich festgesetzt? Die Rechtsprechung zu dieser Thematik ist sehr uneinheitlich. Das OLG Hamm hatte entschieden, dass der Streitwert einer Unterlassungsklage wegen einer Werbe-E-Mail an eine Privatperson unter Umständen nur 100,- € betragen kann. Lesen Sie mehr zu der Entscheidung des OLG Hamm, Urteil vom 17.10.2013, Az. 6 U 95/13.

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LG Arnsberg: Amazons "Tell-a-friend"-Funktion ist wettbewerbswidrig! Oder doch nicht?

Das LG Arnsberg (Beschluss vom 08.08.2014, Az.: I-8 O 99/14) sorgt mit einer Entscheidung im einstweiligen Rechtsschutz für Aufsehen: Das Gericht sieht die Weiterempfehlungsfunktion (sog. "tell-a-friend"-Funktion) auf den Amazon-Seiten als wettbewerbswidrig an! Händler auf der Plattform Amazon können diese Weiterempfehlungsfunktion nicht abschalten, sämtliche Händler sind daher betroffen. Allerdings hatte das LG Arnsberg in einer anderen Sache die Verantwortlichkeit eines Amazon-Händlers abgelehnt, damit ist die Rechtslage ungeklärt. Wir beleuchten die Hintergründe der Weiterempfehlungsfunktion in unserem heutigen Beitrag, lesen Sie hierzu mehr:

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Problem: Bei eBay und Amazon werden die wesentlichen Merkmale der Ware nicht auf der Bestellübersichtsseite angezeigt!

Unternehmer sind beim Anbieten von Waren oder Dienstleistungen verpflichtet, den Verbraucher über die wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung zu informieren. Seit dem 01.08.2012 müssen diese Informationen bei einem Vertragsschluss im elektronischen Geschäftsverkehr – wie es bei eBay und Amazon der Fall ist – zwingend (auch) auf der finalen Bestellseite getätigt werden und zwar klar und verständlich in hervorgehobener Weise, § 312j Abs. 2 BGB. Auf den Plattformen eBay und Amazon werden diese wesentlichen Merkmale allerdings nicht auf der Bestellübersichtsseite angezeigt. Derzeit gibt es die ersten Abmahnungen, welche die fehlenden wesentlichen Merkmale auf der Bestellübersichtsseite zum Gegenstand haben - lesen Sie mehr:

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Markenabmahnung: Vorsicht bei Verwendung des Öko-Test Labels!

Der IT- Recht Kanzlei liegen mehrere Abmahnungen im Auftrag der Öko-Test Verlag GmbH wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen wegen unberechtigter Verwendung des bekannten Öko-Test-Labels vor – betroffen können davon letztlich alle Händler sein, die Produkte mit diesem Label anbieten. In der Abmahnung wird der Adressat ua. aufgefordert die Benutzung der Marke umgehend zu unterlassen und eine entsprechend strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Zudem werden ein Anspruch auf Auskunftserteilung und auf Erstattung der Rechtsanwaltskosten geltend gemacht. Der Gegenstandswert ist mit durchschnittlichen 50.000 EUR angesetzt.

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Verbraucherrechtsreform: neue Abmahngründe seit dem 13.06.2014

Das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherrechterichtlinie ist zum 13.06.2014 in Kraft getreten und hat neben einer grundlegenden Reformierung des Widerrufsrechts im Fernabsatz zugleich ein umfangreiches Programm an neuen Informationspflichten etabliert, die insbesondere im Online-Handel großflächige Änderungen erforderlich machten. Die Säumigkeit einzelner Händler, welche den neuen Regelungen unzureichend oder gar nicht nachkommen, rückt nach knapp 5 Monaten nach dem einschlägigen Umstellungsdatum nun zunehmend in den Fokus von Abmahnern. Dies wird im Folgenden anhand von aktuellen Beispielen verdeutlicht.

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“Es gilt deutsches Recht” – Klausel tatsächlich abmahnbar?

Die Gestaltung von AGB ist für Webshop-Betreiber stets eine Gratwanderung. Einerseits sollten möglichst viele Punkte für beide Vertragsseiten umfassend geregelt werden. Andererseits müssen die Unternehmer aufpassen, dass die Klauseln die Verbraucher nicht unangemessen benachteiligen und deshalb unwirksam sind. Das OLG Oldenburg hat nun eine gängige Rechtswahlklausel in den AGB eines Online-Shops für unwirksam erklärt und deren Verwendung daher als Wettbewerbsverstoß angesehen. Vielen Online-Händlern drohen daher nun Abmahnungen. Die IT-Recht Kanzlei stellt die Entscheidung des OLG Oldenburg vor und gibt Tipps zur Senkung des Abmahnrisikos.

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Amazon: AGB, Widerrufsbelehrung und Co. - was Amazon-Händler beachten sollten!

Amazon ist eine der wichtigsten Plattformen im deutschen und internationalen E-Commerce – entsprechend viele Onlinehändler bieten ihre Waren auf Amazon an. Die IT-Recht Kanzlei München bietet Onlinehändlern auf Amazon rechtssichere AGB an, und zwar schon ab 9,99 € monatlich (zzgl. MwSt.). Darin inbegriffen ist auch ein juristischer Pflegeservice der Rechtstexte, der für dauerhafte Rechtssicherheit der Texte (AGB incl. Datenschutzerklärung und Widerrufsbelehrung/ Widerrufsformular) sorgt. Lesen Sie mehr zur Notwendigkeit der Verwendung von AGB und Co. in diesem Beitrag!

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Wettbewerbsverstoß des Händlers bei fehlender Kennzeichnung, Dokumentation und Information in Bezug auf eine Maschine

Produktsicherheitsbezogene Vorgaben sind grundsätzlich Sache des Herstellers. Dies ist auch nur konsequent, ist es doch der Hersteller, der das Produkt plant, entwickelt und fertigt. Die Tätigkeit des Händlers dagegen beschränkt sich in aller Regel auf Einkauf und Verkauf des Produkts. Vertiefte Kenntnisse in Bezug auf die Sicherheitseigenschaften eines Produkts hat ein Händler selten. Dennoch sollten Händler die Erfüllung solcher Anforderungen durch die von Ihnen vertriebenen Produkte nicht außen vor lassen, wie aktuelle Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zeigt.

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EuGH: Framing ist kein Urheberrechtsverstoß – Online-Händler dürfen fremde Inhalte kostenfrei in den Webshop integrieren

Wer fremde Werke wie Fotos, Grafiken und Videos von anderen Webseiten kopiert und sie dann auf die eigene Webseite stellt, verstößt gegen das dem Urheber zustehende Vervielfältigungsrecht und kann deshalb abgemahnt werden. Anders hingegen, wenn das Bild nicht kopiert sondern mittels eines (Embedded) Links im Rahmen der sog. Framing-Technik in die eigene Webseite integriert wird. Dies hat nun der EuGH entschieden. Die IT-Recht Kanzlei stellt den Beschluss des EuGH vor und beleuchtet, wie Webshop-Betreiber davon profitieren können.

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OLG Frankfurt a.M.: Online-Handel mit Bio-Lebensmitteln setzt Zertifizierung durch Kontrollstelle voraus

Bio-Produkte suggerieren dem Verbraucher besondere qualitative Eigenschaften und eine gewisse „Reinheit“ der Ware, unterliegen angesichts ihrer Herstellung und ihres Verkaufs allerdings strengen unionsrechtlichen Vorgaben. Diese machen die Vergabe des Bio-Siegels und dessen zulässige Verwendung von einem aufwendigen und umfassenden Prüf- und Zertifizierungsprozess abhängig und können bei Verstößen nicht nur Ordnungswidrigkeiten, sondern auch lauterkeitsrechtliche Ansprüche begründen.

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KG Berlin: Angabe der Mailadresse im Impressum zwingend

Geschäftlich betriebene Internetseiten müssen stets ein Impressum enthalten, das die Kontaktdaten des Händlers oder Dienstleisters ausweist und so dem Verbraucher eine unmittelbare Kontaktaufnahme ermöglicht. Oftmals wird für etwaige Anfragen ein Kontaktformular verwendet, durch welches der Verbraucher nach vorgegebenem Muster sein Anliegen an den Seitenbetreiber übermitteln kann. Diese Praxis erleichtert es dem Unternehmer, die verschiedenen Begehren zu kategorisieren und den Kontext der Anfragen schnell zu erfassen.

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Kündigung aufgrund von Facebook-Einträgen: Worauf Arbeitnehmer achten sollten

Exzessive Nächte, der Clubbesuch am Wochenende oder der Geburtstag der besten Freundin. Einen Grund zum Feiern gibt es immer. Meistens landen die Fotos besagter Veranstaltungen dann auf Facebook, Instagram und anderen sozialen Netzwerken. Wer nicht aufpasst, kann allerdings seinen Arbeitsplatz riskieren. Nicht jeder Arbeitgeber sieht seine Mitarbeiter gerne nassgeschwitzt mit Bierflasche in der Hand auf der Theke tanzen. Insbesondere dann nicht, wenn man am Montagmorgen nicht erholt auf der Arbeit erschienen ist. Genauso, wenn sich ein Arbeitnehmer krank meldet und in der Zeit, in der er am Arbeitsplatz fehlt, beim Shoppen oder Freizeitsport abgelichtet wird.

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Markenabmahnung: Pac-man - Gefrässiges Monster oder bekannte Marke?

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine markenrechtliche Abmahnung im Auftrag der Kabushiki Kaisha Bandai Namco Games und deren deutschen Tochtergesellschaft Namco Bandai Games Germany GmbH wegen angeblicher Markenrechtsverletzungen wegen unberechtigter Verwendung der Zeichen “PAC-MAN” vor – betroffen ist in diesem Fall ein Händler von Wanddekorationen, der das geschützte Zeichen auf einem Poster verwendet hat. Unserer Kanzlei hatte aber wegen eines vergleichbaren Vorwurfes des Rechteinhabers Händler aus diversen Bereichen beraten – sprich: Es kann jeden treffen.

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OLG Hamm: Falsche Beschriftung des Bestell-Buttons ("Bestellung abschicken") ist abmahnbar

Das OLG Hamm (Urteil vom 19.11.2013, Az.: 4 U 65/13) hatte in einer aktuellen Entscheidung unter anderem die Frage zu beurteilen gehabt, ob die falsche Beschriftung eines Bestell-Buttons ("Bestellung abschicken") in einem Online-Shop kostenpflichtig abgemahnt werden kann. Des Weiteren hatte das Gericht darüber zu befinden, ob es einen Wettbewerbsverstoß darstellt, wenn im Rahmen der Belehrung über den Fristbeginn einer Rückgabebelehrung anstatt auf die neue Regelung des § 312g BGB auf die veraltete Vorschrift des §312e BGB verwiesen wird. Lesen Sie mehr zu dieser Entscheidung.

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Was ich nicht weiss.....zur Geschäftsführerhaftung bei Markenverletzungen

Der GmbH-Geschäftsführer haftet für Markenrechtsverletzungen neben der GmbH als Täter oder Teilnehmer, sofern er selbst die Markenverletzung verursacht hat – so weit, so gut, so klar. Aber was ist, wenn der Geschäftsführer nicht selbst gehandelt hat ? Dann kann er nach höchstrichterlicher Rechtsprechung nach den Grundsätzen der Störerhaftung in Anspruch genommen werden, sofern er Kenntnis von der rechtsverletzenden Handlung hat und die Möglichkeit, diese zu verhindern. In diesem Konstellationen kommt ein persönliche Haftung im Übrigen zusätzlich unter dem Gesichtspunkt des deliktsrechtlichen Organisationsverschuldens in Betracht, wenn der Geschäftsführer sich bewusst der Möglichkeit zur Kenntnis- und Einflussnahme entzogen hat.

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Domaingrabbing - darf man das wirklich nicht?

Die Reservierung von beschreibenden Domains zum späteren Verkauf stellt im Grundsatz eine anerkannte geschäftliche Betätigung und kein sittenwidriges domaingrabbing dar. Dies gilt auch dann, wenn eine sehr ähnliche Domain bereits geschäftlich genutzt wird und registriert ist. Ein Fallbeispiel: „kettenzüge.de vs. kettenzuege.de“.

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Rechtswidrige Äußerung auf Bewertungsportal: Die Kosten für eine Löschungsaufforderung an das Bewertungsportal sind vom Bewerter zu tragen

Ein Betroffener einer rechtswidrigen öffentlichen Bewertung auf einer Bewertungsplattform (hier konkret: eBay-Bewertung) kann neben der Inanspruchnahme des Autors der Bewertung auch gleichzeitig die Bewertungsplattform zur Löschung auffordern, die hierfür anfallenden Anwaltskosten, insbesondere für die Löschungsaufforderung gegenüber der Bewertungsplattform, hat der Autor der Äußerung zu tragen. Das AG Köln folgt in dieser Entscheidung (Urteil vom 30.12.2013, Az.: 147 C 139/12) den Vorgaben des OLG Hamm (OLG Hamm, Urteil vom 28.01.2010, Az.: 4 U 157/09) aus einem ähnlichen Fall. Lesen Sie mehr zur Entscheidung des AG Köln.

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„Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“ - BGH zur Haftung des Webseiten-Betreibers für Urheberrechtsverletzungen

Das Urteil vom 4. Juli 2013 (Az. I ZR 39/12) des Bundesgerichtshofes sollte Webseiten-Betreiber aufhorchen lassen. Der BGH entschied darin, dass Webseiten-Betreiber nun auch dann für Urheberrechtsverletzungen haften, wenn der fragliche Inhalt zwar von einem Dritten stammt, dieser jedoch von dem Betreiber selbst hochgeladen wurde. In diesem Fall besteht nämlich eine Kontrollmöglichkeit und somit auch eine Kontrollpflicht des Betreibers der Webseite.

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