LG Berlin: Unternehmens-Slogan in Double Opt-In-Mail ist unzulässige Werbung
Während reine Double-Opt-In-Mails grundsätzlich zulässig sind, können bereits kleine werbliche Zusätze problematisch sein. Das LG Berlin entschied, dass selbst ein Unternehmens-Slogan in der Bestätigungs-E-Mail unzulässige Werbung darstellen kann.
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