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Sonstige Rechte - Betroffenenrechte

DSGVO-Sperrwirkung? Das LG Frankfurt sieht das anders

Für die Verletzung von Betroffenenrechten regelt die DSGVO gerichtliche Rechtsbehelfe eigenständig. Darüber, ob für andere Datenschutzverstöße (etwa rechtswidrige Verarbeitungen) die Hilfe nationaler Gerichte in Anspruch genommen werden kann, trifft die Verordnung aber keine Aussage. Teilweise wird vertreten, die DSGVO entfalte hier eine Sperrwirkung.

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Muster zur Negativauskunft über Datenverarbeitung erweitert

Stellt ein Händler bei Bearbeitung eines Datenauskunftsantrags fest, dass zur Person des Antragstellers überhaupt keine Daten verarbeitet wurden, muss er diesen mit einer Mitteilung entsprechenden Inhalts negativ verbescheiden. Doch was ist zwingender Inhalt einer solchen Negativauskunft?

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Händler-Check: Das Pflichtenprogramm der DSGVO im Detail

Mit der DSGVO müssen Online-Händler Betroffenen umfassende Auskunfts- und Gestaltungsrechte einräumen. Art. 12 DSGVO enthält dazu ein oft übersehenes Pflichtenprogramm – dieser Beitrag erläutert dessen Bedeutung und praktische Umsetzung.

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Gestärkte Betroffenenrechte, erweiterte Verarbeiterpflichten – Teil 4 der Serie zur neuen DSGVO

Die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht mit einer wesentlichen Erweiterung von Betroffenenrechten einher, die auf der Verarbeiterseite mit neuen Informations- und Handlungspflichten korrespondieren werden. Teil 4 der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zeigt auf, welchen Nutzeransprüchen Online-Händler zukünftig werden stattgeben müssen, und erläutert die dafür notwendigen informatorischen und technologischen Änderungsmaßnahmen.

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Wer weiß was über mich? Das Recht auf Selbstauskunft

Jeder hat einen Anspruch darauf zu erfahren, wer welche personenbezogenen Daten über ihn gespeichert hat. Ob Schufa, Banken, Versicherungen oder sonstige nicht-öffentliche Stellen – sie müssen auf Anfrage gemäß § 34 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) Auskunft erteilen. Nachfolgend eine Übersicht über die Voraussetzungen und den Umfang dieses Rechts auf Selbstauskunft...

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Aktuelle Rechtsprechung: Zum Auskunftsanspruch (UrhG)

Durch den seit 01.09.2008 gültigen § 101 UrhG besteht ein Auskunftsanspruch der Urheber gegenüber dem jeweiligen Provider im Falle einer Rechtsverletzung im gewerblichen Ausmaß. Die Frage wann ein solches gewerbliches Ausmaß anzunehmen ist, hat seit Inkrafttreten der Regelung<br />schon mehrere Gerichte beschäftigt. Eine einheitliche Linie ist bei den bisher dazu ergangenen Gerichtsentscheidungen aber noch nicht erkennbar.

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