Kommission für Jugendschutz: „JusProg“ kein geeignetes Jugendschutzprogramm?!
Die KJM hat entschieden, dass das Jugendschutzprogramm „JusProg“ nicht die Voraussetzungen des JMStV erfülle. Nach Ansicht der KJM könne „JusProg“ wesentliche Teile der Nutzung von Medieninhalten durch Minderjährige nicht erfassen.
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