LG Augsburg: Fehlende konkrete Angaben über Versandkosten ins Ausland nicht abmahnbar
Das LG Augsburg ist der Auffassung, dass mangelnde konkrete Angaben über Versandkosten ins Ausland wettbewerbsrechtlich nicht zu beanstanden sind und distanziert sich dabei ausdrücklich von der entsprechenden Spruchpraxis des OLG Hamm.