Abmahnradar: Bewertungserinnerung

Abmahnradar: Bewertungserinnerung
3 min
Beitrag vom: 02.05.2025

Bewertungserinnerungen per Mail sind ein starkes Marketing-Tool – aber nur mit Einwilligung des Empfängers. Außerdem: Die fehlende Textilkennzeichnung und die Marke „One Million“.

Schon gewusst? Die IT-Recht Kanzlei schickt brandaktuelle Abmahnthemen direkt aufs Handy – per Push-Nachricht über die eigene App.
Keine Ausreden mehr, keine Abmahnung mehr verpassen!

Und nun die Abmahnungen der Woche:

Unzulässige Werbung - Bewertungserinnerungsmail / Datenauskunft

Abmahner: Stefan Richter
Kosten: 540,50 EUR

Eine voreingestellte Zustimmung zur E-Mail-Werbung reichte dem Abmahner nicht nicht aus. Auch Bewertungserinnerungen gelten als Werbung – dafür braucht es eine ausdrückliche Einwilligung des Adressaten. Zudem wurden hier noch umfänglich DSGVO-Auskunftsansprüche geltend gemacht. Besonders heikel: Der Abmahner ist zugleich sein eigener Anwalt.

  • Mehr zu dieser umfangreichen Abmahnung finden Sie in diesem Beitrag.
  • Für die Mandanten der IT-Recht Kanzlei: Einen umfangreichen Leitfaden ("E-Mail Werbung: wie agiert man rechtssicher? Ein Leitfaden") haben wir hier bereitgestellt.
  • Und was für Händler zu tun ist, wenn der Kunde eine Datenauskunft verlangt finden Sie in diesem Beitrag mit Muster
LegalScan Pro – Ihr Warnsystem für produktspezifische Rechtspflichten

Fehlende Textilkennzeichnung

Abmahner: Verband Sozialer Wettbewerb e.V.
Kosten: 357,00 EUR

Die Materialzusammensetzung war in einem Onlineangebot etwas versteckt. Auch wenn über die Platzierung diskutiert werden kann, müssen diese Angaben klar und deutlich gemacht werden.

Unsere Tipps beim Anbieten von Textilerzeugnissen:

  • Faserbezeichnungen korrekt nutzen: Nur offizielle Bezeichnungen gemäß der EU-Textilkennzeichnungsverordnung verwenden.
  • Keine Eigenbezeichner: Faserbezeichungen dürfen nicht als Eigenschaftsworte oder Wortverbindungen verwendet werden.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden hier wie übrigens für zahlreiche weitere Produktgruppen einen Verkaufsratgeber für Textilien.

Banner LegalScan Pro

Irreführung durch die Bezeichnung „Himalaya-Salz“

Abmahner: Verein gegen Unwesen im Handel und Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 300,00 EUR

Händler, die Himalaya-Salz verkaufen, müssen vorsichtig sein: Auch wenn „Himalaya“ nicht geschützt ist, können falsche Herkunftsangaben zu rechtlichen Problemen führen. Verbraucher erwarten Salz aus dem Himalaya-Gebirge – kommt es aus Pakistan, kann das irreführend sein.

Mehr dazu in unserem Beitrag zum Thema „Himalaya-Salz“.

Urheberrecht I - Unberechtigte Bildnutzung

Abmahner: dpa Picture-Alliance GmbH
Kosten: 999,18 EUR

Immer öfter flattern uns diese Schreiben ins Haus – keine klassische Abmahnung, da nur Schadensersatz verlangt wird. Im aktuellen Fall mahnt dpa Picture-Alliance über Anwälte. Betroffene sollten prüfen, ob sie zahlen, eine Unterlassung abgeben oder den Rechtsstreit riskieren.

Urheberrecht II - Unberechtigte Bildnutzung

Abmahner: Timo Ilg
Kosten: 1.054,10 EUR zzgl. Schadensersatz

Erneut Abmahnung wegen Bildnutzung: Wegen eines einzelnen Fotos wurde eine Abmahnung ausgesprochen – inklusive Forderung nach Unterlassung, Auskunft, Schadensersatz und Abmahnkosten. Die Höhe richtet sich nach Anzahl und Dauer der Nutzung; fehlt die Urheberangabe, kann sich der Schaden verdoppeln.

  • Einen guten Überblick zum Thema Bilderklau-Abmahnungen finden Sie hier.
  • Immer nur dann Bilder (und auch Texte) verwenden, wenn man ein Recht zur Nutzung vom Rechteinhaber eingeräumt bekommen hat. Mandanten der IT-Recht Kanzlei finden gerne hier entsprechende Vertragsmuster für solche Fälle.
  • Und hier sind alle wichtigen Informationen zu Bilddatenbanken und der richtigen Verwendung der Bilder durch den Händler.

Marke - "ONE MILLION"

Abmahner: PUIG FRANCE SAS
Kosten: 2.904,70 EUR

Der Begriff „ONE MILLION“ ist markenrechtlich geschützt – und wurde hier für Parfums eingesetzt. Also eine identische Zeichennutzung für eine identische Ware. Damit liegt Doppelidentität vor und führt zu einer Markenverletzung.

LegalScan Pro – Ihr Schutzschild vor Markenabmahnungen:

Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.

Mandanten der IT-Recht Kanzlei können LegalScan Pro schon ab 6,90 € im Monat buchen.

Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

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Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: FAMILY STOCK / shutterstock.com

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