Verkauf von Kosmetika

Kosmetikverordnung: Vorsicht bei Angabe des Verwendungszwecks

Beim Vertrieb von kosmetischen Mitteln sollte genau darauf geachtet werden, ob sie für den richtigen Verwendungszweck angepriesen werden: Die Kosmetikverordnung legt für Mittel, die bestimmte Stoffe enthalten, eng definierte Verwendungen fest, die auch in Vertrieb und Werbung beachtet werden müssen.

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Achtung Abmahnung: Werbung für eine Seife als dermatologisches Heilmittel ist ohne wissenschaftliche Absicherung irreführend

Die Werbung für eine "Naturblock-Seife” ist dann irreführend wenn, ihr die unterschiedlichsten Heilwirkungen im dermatologischen Bereich zugeschrieben werden, sie aber die beschriebenen Wirkungen tatsächlich nicht hat oder diese nicht hinreichend wissenschaftlich gesichert sind.

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