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Haushalt, Gesundheit, Digitales - Besondere Verkaufsbestimmungen

Top-Themen

IDO: mahnt aktuell fehlende Spielzeugwarnhinweise ab

Nicht nur in Bezug auf die Anzahl der ausgesprochenen Abmahnung ist der IDO-Verband aus Leverkusen sehr umtriebig. Auch nimmt er sich in Sachen Abmahngründe immer wieder neue Felder vor. Derzeit sind vor allem Spielzeughändler betroffen.

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Schnulleralarm: Warnhinweise für Schnullerketten nach DIN EN 12586 verpflichtend?

Die Schnullerketten-Abmahnungen wegen der fehlenden Warnhinweise sind in aller Munde – Zeit um sich die Sache mal genauer anzuschauen: Neben zahlreichen produktgattungsspezifischen Richtlinien und Verordnungen existiert auf europäischer Ebene eine Fülle von Industrienormen (sogenannte Europäische Normen), welche primär sicherheitsrechtliche Aspekte von Einzelprodukten adressieren, konkrete Handlungspflichten aufstellen und damit je nach Ausprägung die produzierenden Unternehmen und/oder den Handel zu binden bestimmt sind.

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Den Warnhinweisen beim Verkauf von Spielzeug ist das Wort "Achtung" zwingend voranzustellen

Sowohl das OLG Hamm, als auch das LG München I haben entschieden, dass es einen abmahnbaren Verstoß darstelle, wenn im Rahmen des Verkaufs von Spielwaren die etwaig notwendig mitzuteilenden Warnhinweise nicht mit dem einleitenden Wort "Achtung" beginnen. Ein anderes Hinweiswort, wie beispielsweise "Sicherheitshinweis", genüge den gesetzlichen Vorgaben nicht! Lesen Sie mehr zu den Entscheidungen in unserem Beitrag.

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Die Magnetspielzeugverordnung: Über Bauchschmerzen im Spielwarenhandel

Wie bereits durch die IT-Recht Kanzlei [berichtet|rechtssichere-handel-spielsachen.html] , unterliegen Magnetspielzeuge nach der Entscheidung 2008/329/EG der Europäischen Kommission einer eigenen Kennzeichnungspflicht. Hierdurch soll auf die Gefahren aufmerksam gemacht werden, die verschluckte Magnete für den menschlichen Körper bergen.

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Der rechtssichere Handel mit Spielsachen! Kampf dem Flammen- und Erstickungstod?

„Viele Männer haben irgendein doofes Jungsspielzeug: Kettensägen, Aufsitzmäher, Eisenbahnen.“ Diese Worte* hatte wohl die EU-Kommission im Kopf, als sie den Richtlinienvorschlag KOM (2008) 9 ausgetüftelt hat. Die hierdurch vorgeschlagene Norm zur Sicherheit von Spielzeug wird in absehbarer Zeit in nationales Recht umgesetzt werden – und den E-Commerce wieder einige Nerven kosten. Darüber hinaus sollten Online-Händler, die mit magnetischem Spielzeug handeln, bereits jetzt die „Magnetspielzeug-Entscheidung“ beachten.

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