Neue Pflichten aus EU-Lieferkettengesetz
Am 14. Dezember 2023 haben sich die EU-Institutionen auf eine neue EU-Richtlinie über die Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit geeinigt ("EU-Lieferkettengesetz"). Nicht zu verwechseln mit dem bereits in Deutschland geltenden Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) werden die neuen EU-Regelungen zu zusätzlichen Pflichten für Unternehmen führen, die im Vergleich auch eine größere Zahl von Unternehmen verpflichten werden. Wir geben einen Überblick, welche Regelungen das EU-Lieferkettengesetz enthält und wer von diesen betroffen sein wird.