Software & Lizenzen

BGH zum Nachweis einer Urheberrechtsverletzung bei Software: Anspruch auf Quellcode-Herausgabe, auch wenn nicht das gesamte Computerprogramm übernommen wurde

Wird vermutet, dass der Konkurrent den Quellcode kopiert hat und die Software nun unter dem eigenen Label im Objektcode vertreibt, muss der Rechtsinhaber in der Regel an den Quellcode des Konkurrenten gelangen, um den Rechtsverstoß nachzuweisen. Hier kann er sich eines gesetzlichen Besichtigungsanspruches bedienen und Herausgabe des Quellcodes an einen Sachverständigen verlangen...

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Support, Service, Pflege, Wartung von Software – Praxistipps für die Vertragsgestaltung

Mit der Anschaffung von Software ist es meist nicht getan. Denn ist die neue Software erst einmal in Betrieb genommen, sind oft weitere laufende Leistungen erforderlich. Doch was bekommt der Kunde für sein Geld, wenn von Support, Service, Pflege oder Wartung die Rede ist? Und: Worauf ist bei der Vertragsgestaltung zu achten? ...

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Maximale Rechtssicherheit – Minimale Lizenzkosten / Zwölf praktische Hinweise für ein funktionierendes Software-Lizenzmanagement

Zur Vermeidung von Urheberrechtsverletzungen und daraus resultierenden zivilrechtlichen, strafrechtlichen und wirtschaftlichen Konsequenzen für das Unternehmen und seine vertretungsberechtigten Organe, gesetzlichen Vertreter und Mitarbeiter ist ein funktionierendes Lizenzmanagement, die Etablierung von Strukturen und Prozessen, die den tatsächlichen und effizienten Umgang mit Software im Unternehmen steuern und absichern, dringend erforderlich.

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Kündigung eines Wartungsvertrages bei Abschaltung des Systems?

Die praktisch immer wieder relevante Frage der außerordentlichen Kündigung eines Wartungs- bzw. Pflegevertrages bei Abschaltung des betroffenen Systems ist bislang in der Rechtsprechung nicht entschieden. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs zur vorzeitigen Kündigung eines DSL Vertrages (II ZR 57/10) vom 11. November 2010 könnte jedoch wertvolle Hinweise bieten.

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Häufig verhandelte Klauseln in Standard-Softwareverträgen – eine Auswahl. Auf was sollten Anwender achten?!

Die international aufgestellten Softwarehersteller folgen mit ihren Geschäfts- und Lizenzmodellen der Globalisierung der Märkte. Dies hat komplexe, unternehmensinterne Prozesse sowie die weltweite Standardisierung der Vertragsstrukturen und Vertragsinhalte für die Lizenzierung und Überlassung von Standardsoftwareprodukten zur Folge. Um sich ihre Flexibilität zu erhalten, werden beispielsweise die Kunden und Anwender der Software in einschlägigen Bestimmungen der Softwareverträge durch das Aufrufen von dort genannten Links, sog. URLs, durch „Self-Service“ aufgefordert, sich über die in den Verträgen referenzierten Dokumente, wie Programmdokumentationen und Richtlinien über die Erbringung von Supportleistungen, die Bestandteil der Softwarelizenzverträge sind, selbst kundig zu machen. Die Softwarehersteller berufen sich dabei auf ihre weltweit anwendbaren, einheitlichen (internen) Unternehmensrichtlinien, sog. Corporate Policies.

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Lizenzüberprüfung und deren Ablauf und Vorbereitung durch den Lizenznehmer (Teil 3 der neuen Serie zum IT-Lizenzmanagement)

Der 3. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema Lizenzüberprüfung beschäftigt sich mit dem Ablauf der Lizenzüberprüfung durch den Softwarehersteller und gibt Empfehlungen für deren Vorbereitung durch den Lizenznehmer.

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Lizenzüberprüfung und deren zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen (Teil 2 der Serie zum IT-Lizenzmanagement)

Der 2. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema Lizenzüberprüfung beschäftigt sich mit den zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen für Unternehmen, die Unternehmensleitung und Mitarbeiter bei nicht rechtmäßig genutzter Software sowie den Vorteilen eines funktionierenden Lizenzmanagements.

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Lizenzüberprüfung, deren Zweck sowie deren vertragliche und gesetzlichen Grundlagen - (Teil 1 der Serie zum IT-Lizenzmanagement)

Der 1. Teil der neuen Serie der IT-Recht Kanzlei zum Thema Lizenzüberprüfung beschäftigt sich mit dem Zweck einer Lizenzüberprüfung sowie den vertraglichen und gesetzlichen Grundlagen des Software-Audits. Darüber hinaus befasst sich dieser Teil mit der rechtlichen Wirksamkeit vertraglicher Standard-Auditklauseln und dem Regelungsinhalt von Klauseln zur Lizenzüberprüfung.

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Serie von Rechtsanwalt Matthias Petzold zu dem Thema Lizenzüberprüfung (Software-Audit) - Achtung, die Auditoren kommen!

Waren Sie als Unternehmen und Nutzer von Softwarelizenzen schon einmal einer Lizenzüberprüfung (Software-Audit) durch einen Softwarehersteller ausgesetzt oder steht bei Ihnen ein solcher Software-Audit bevor? Kennen Sie Ihre Rechte und sind Sie auf den Ablauf eines Software-Audits vorbereitet, wenn eine Lizenzüberprüfung durch Softwarehersteller bei Ihnen angekündigt wird?

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Tendenz: in der Entscheidung zur Weitergabe von „gebrauchter“ Software?

Der EuGH befasst sich derzeit mit der Klärung der Frage, ob der Handel mit „gebrauchter“ Software zulässig ist. Wie der EuGH in dieser Sache entscheiden wird, ist noch ungewiss. Allerdings könnte man aus dem Schlussantrag der Generalanwältin Juliane Kokett in einem anderen Verfahren zu Exklusivrechten an Fußballübertragungen eine Tendenz herauslesen, wie der EuGH die Rechtslage bei der Weitergabe von „gebrauchter“ Software sieht.

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Der Zankapfel: Nutzungsrechte an Individualsoftware - Tipps zur Vereinbarung von Nutzungsrechten mit einem Freelancer

Software ist grundsätzlich gemäß der §§ 69 a ff Urhebergesetz (UrhG) urheberrechtlich geschützt. Obwohl diese Tatsache eigentlich allgemein bekannt ist, wird die IT-Recht-Kanzlei immer wieder mit der Situation konfrontiert, dass ein Softwareentwickler mit der Aufgabe betreut wurde, eine Software zu erstellen, ohne dass Regelungen über Art und Umfang der Nutzungsrechte an dieser Software getroffen werden, die dem Auftraggeber eingeräumt werden sollen.

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Softwarelizenzen: Usedsoft begründet Nichtzulassungsbeschwerde gegen Gebrauchtsoftwareurteil des OLG München

Die Firma Usedsoft hat ihre Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH begründet. Damit geht der Kampf um die Rechtmäßigkeit des Handels mit Gebrauchtsoftware in die nächste Runde, wenn der BHG die Revision zulässt.

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Neues zum Kauf von Gebrauchtsoftware, insbesondere aus vergaberechtlicher Sicht

Der [Handel mit Gebrauchtsoftware|Handel-mit-Gebrauchtsoftware.html?search=Gebrauchtsoftware] , insbesondere mit Volumenlizenzen, ist rechtlich umstritten. Wie sich aus den Gerichtsprozessen der letzten Zeit entnehmen lässt, sieht die Softwareindustrie nicht tatenlos zu, wenn Gebrauchtlizenzhändler ihre Geschäftsmodelle konterkarieren. Potentielle Erwerber sollten sich genauestens informieren, welche Einschränkung die ursprünglichen Lizenzbestimmungen vorsehen, da das [Erschöpfungsprinzip|erschoepfungsgrundsatz.html?search=Gebrauchtsoftware] in ausgehandelten Verträgen, also Verträgen, die keine AGB sind, wirksam ausgeschlossen werden kann. Die zunächst preiswert erworbene Programmlizenz kann ansonsten schnell teuer zu stehen kommen.

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Handel mit Gebrauchtsoftware: Chancen und Risiken

Wieder scheint es, hat die Firma Usedsoft einen Etappensieg bei der Durchsetzung ihres Geschäftsmodells, des Handels mit Gebrauchsoftware, errungen. Microsoft nahm jetzt im Juli 2008 teilweise eine einstweilige Verfügung gegen Usedsoft zurück.

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Microsoft zieht einstweilige Verfügung gegen Usedsoft teilweise zurück

Der Softwarehersteller Microsoft hat die gegen denGebraucht-Softwarehändler Usedsoft im April 2008 vor dem LandgerichtMünchen I erwirkte einstweilige Verfügung im Juli 2008 teilweisezurückgenommen, nachdem Usedsoft teilweise Widerspruch eingelegt hatte.

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Kündigung des Softwarepflegevertrages als Verstoß gegen "Treu und Glauben“

Unternehmer, die ihre Geschäftsprozesse über Datenbanken und andere Software unterstützen, investieren oft große Summen für dieses Softwarelösungen. Die Entscheidung für eine bestimmte Software stellt daher oft für viele Firmen eine Weichenstellung dar, mit der sie sich auf Jahre an eine Softwarelösung binden.

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Rechtlicher Quellcode-Check: Was man über den Software-Quellcode wissen sollte!

Je mehr in unserer alltäglichen Welt die Nutzung von Computerprogrammen unverzichtbar wird, desto mehr scheint es sinkt die Kenntnis der Nutzer darüber, was eigentlich zum Einsatz kommt, wenn ein Handy, ein Computer oder eine Waschmaschine genutzt werden. Allen diesen Geräten ist gemein, dass sie von Softwareprogrammen gesteuert werden.

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Rechtliche Tipps zur Überlassung eines Content-Management-Systems

Ein WEB-Content-Management-System (kurz CMS), ist übersetzt ein Inhaltsverwaltungssystem. Ein CMS ist also ein Softwareprogramm, mit dem Inhalte verwaltet werden können. Es ermöglich die gemeinschaftliche Erstellung, Bearbeitung und Organisation von Text- und Multimediadokumenten (Content). Mit einem CMS können daher auch größerer Websites verwaltet und ständig aktualisiert werden.

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Fragen und Antworten zur gebrauchten Software

Ist es legal, Software, die ich im Laden gekauft und anschließend benutzt habe, an eine andere Person zu verkaufen? Und ist es legal, Software, die ich aus dem Web herunter geladen habe und für die ich nur einen Freischalt-Key gekauft habe, an eine andere Person zu verkaufen? Diese und viele weitere Fragen werden im nachfolgenden Beitrag beantwortet.

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Schicksal von Nutzungsrechten bei Wegfall des Softwareüberlassungsvertrags

Ein Softwareüberlassungsvertrag kann nachträglich nichtig werden. Ein Lizenzvertrag kann rückabgewickelt werden, weil eine Partei vom Vertrag zurücktritt. Welche Rechte verbleiben dann beim Lizenznehmer bei Wegfall oder bei vorzeitiger Beendigung des Lizenzvertrages? Was geschieht also mit den in einem Lizenzvertrag gewährten Nutzungsrechten, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird?

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