Die Amazon „von (…)"- Angabe mit eigener Marke bei No-Name-Ware = irreführend!
Das LG Mannheim entschied, dass die „von (…)"- Angabe auf Amazon zum Fallstrick wird, wenn hierbei sog. No-Name-Ware mit der eigenen Online-Händler-Marke gebrandet wird. Mehr zur Entscheidung in unserem Beitrag.
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