Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

LG Koblenz: Aussage „100% Rohkost“ ist irreführend, wenn das Produkt zuvor erhitzt wurde

05.08.2020, 09:59 Uhr | Lesezeit: 2 min
von Julius Ulrich
LG Koblenz: Aussage „100% Rohkost“ ist irreführend, wenn das Produkt zuvor erhitzt wurde

Das „Clean Eating“ liegt bei Verbrauchern im Trend. Der Verzicht auf industriell verarbeitete Lebensmittel und die Besinnung auf Vollwertprodukte versprechen eine ausgewogene, gesunde Ernährung. Um ihren Produkten zu einem naturbelassenen Image zu verhelfen, greifen Unternehmen tief in die Trickkiste der Werbeaussagen. Dass hierbei die Grenzen des Irreführungsverbots teilweise überschritten werden, zeigt ein aktuelles Urteil des LG Koblenz vom 05.05.2020 (Az. 2 HK O 61/17) am Beispiel eines Kokosnussöls: Dieses war als Rohkost beworben worden, auch wenn es bei der Herstellung erhitzt wurde. Lesen Sie mehr zur Entscheidung.

Interessante Informationen zu den rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen des „Clean Labelling“ für Lebensmittel stellt die IT-Recht Kanzlei in diesem Beitrag zur Verfügung.

I. Der Sachverhalt

Das beklagte Unternehmen stellt Lebensmittel aus Kokosnüssen her. Es warb mit den Aussagen „100 % naturbelassene Rohkost“ und „100 % Rohkost“ für ein Kokosnussöl.

Gegen diese Aussagen richtet sich die Klage der Wettbewerbszentrale. Kokosnussöl wird aus Kokosnussfleisch hergestellt. Das Kokosnussfleisch wird geraspelt und bei ca. 87° C für einige Minuten erhitzt. Danach wird es in heißem Dampf bei ca. 80° C - 100° C getrocknet.

Laut der Wettbewerbszentrale verliert das Kokosnussöl durch das Erhitzen seine Eigenschaft als Rohkost.

Aus diesem Grund handle es sich bei den Werbeaussagen „100 % naturbelassen Rohkost“ und „100 % Rohkost“ um irreführend Werbung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG.

Nach erfolgloser Abmahnung verklagte die Zentrale das Unternehmen auf Unterlassung.

Kostenfreies Bewertungssystem SHOPVOTE

II. Die Entscheidung

Das LG Koblenz gab der Klage statt und verurteilte das beklagte Unternehmen antragsgemäß zur Unterlassung.

Der Verbraucher verstehe unter Rohkost frische und im vorliegenden Fall nicht erhitzte Lebensmittel. Das Kokosnussfleisch verliere durch das Erhitzen aber gerade seine Rohkostqualität.

Da das Kokosnussöl aus Kokosnussfleisch hergestellt werde, sei auch das Kokosnussöl keine Rohkost. Aus diesem Grund seien die Werbeaussagen objektiv unrichtig. Es handle sich um irreführende Werbung nach § 5 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 UWG.

III. Fazit

In seinem Urteil vom 05.05.2020 (Az. 2 HK O 61/17) entschied das LG Koblenz, es könne nicht für Lebensmittel mit den Aussagen „100 % naturbelassene Rohkost“ und „100 % Rohkost“ geworben werden, wenn die Produkte davor erhitzt worden seien.

Als Rohkost darf demgemäß nur bezeichnet werden, was naturbelassen und ohne eine thermische Behandlung verarbeitet und/oder produziert wird.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Irreführende Werbung durch Angabe der Herstelleradresse?
(13.02.2024, 11:33 Uhr)
Irreführende Werbung durch Angabe der Herstelleradresse?
Frage des Tages: Was ist im Online-Handel unter dem Begriff „Warenkorbwert“ zu verstehen?
(20.12.2023, 07:53 Uhr)
Frage des Tages: Was ist im Online-Handel unter dem Begriff „Warenkorbwert“ zu verstehen?
Erfüllung von Informationspflichten via QR-Codes und URLs
(15.12.2023, 13:28 Uhr)
Erfüllung von Informationspflichten via QR-Codes und URLs
Vorsicht Abmahngefahr: Bezeichnung von Produkten als "recyclebar" und "kompostierbar"
(27.09.2023, 14:05 Uhr)
Vorsicht Abmahngefahr: Bezeichnung von Produkten als "recyclebar" und "kompostierbar"
Shop-Neueröffnung und Jubiläum: Welche Werbung ist erlaubt?
(13.09.2023, 08:57 Uhr)
Shop-Neueröffnung und Jubiläum: Welche Werbung ist erlaubt?
OLG Düsseldorf: Aufklärungspflicht bei Werbung mit Attribut „klimaneutral“
(30.08.2023, 09:31 Uhr)
OLG Düsseldorf: Aufklärungspflicht bei Werbung mit Attribut „klimaneutral“
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei