Abmahnradar: Smartphones und die Energieverbrauchskennzeichnung
Auch beim Anbieten von Smartphones gilt: Energieverbrauchskennzeichnung! Außerdem abgemahnt: Unzulässige E-Mail-Werbung und irreführende Werbung sowie die Marke Kniffel.
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Auch beim Anbieten von Smartphones gilt: Energieverbrauchskennzeichnung! Außerdem abgemahnt: Unzulässige E-Mail-Werbung und irreführende Werbung sowie die Marke Kniffel.
5 minWer Lichtquellen anbietet, muss besonders klar über den Energieverbrauch aufklären. Ausserdem abgemahnt: Der fehlerhafte Grundpreis, die Biozid-Werbung und die Marke Kniffel.
4 minMit dem „Testsieger” wird gerne geworben. Wenn dies jedoch ohne Fundstellenangaben geschieht, ist das abmahnbar. Ausserdem: Die fehlenden Angaben zur Energieeffizienzklasse sowie die Marke Rock Rebel.
5 minAb dem 01.07.2025 gelten neue Energiekennzeichnungsvorgaben für Wäschetrockner. Die bisherigen Regelungen werden vollständig ersetzt. Wir zeigen, was zu beachten ist.
9 minVorsicht bei E-Mail-Werbung - hier wird immer wieder auch im B2B-Bereich abgemahnt. Außerdem: Die Täuschung über die Warenherkunft sowie die Marken Marshall und Divina.
4 min 1Diesmal ging es um die Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen - abgemahnt wurde ein fehlende Energielabel. Außerdem: Die Werbung mit LGA-zertifiziert und eine Herkunftstäuschung durch Markennutzung.
3 minAb dem 20.06.2025 müssen Smartphones/Tablets bezüglich ihres Energieverbrauchs online gekennzeichnet werden. Wie gelingt die rechtssichere Kennzeichnung?
8 minAlle Jahre wieder: Auch 2025 werden Gesetzesänderungen in Kraft treten, die Online-Händler beachten und umsetzen müssen. Wir geben einen Überblick über die Neuerungen.
14 min 3Luftkonditionierer müssen im Online-Handel hinsichtlich ihres Energieverbrauchs speziell gekennzeichnet werden. Eine EU-Kennzeichnungsverordnung legt dabei unterschiedliche Anforderungen für Werbung und Angebote fest.
6 minFür Heizgeräte und Verbundanlagen wie Wärmepumpen gelten im Online-Handel besondere EU-Kennzeichnungspflichten zum Energieverbrauch – mit teils unterschiedlichen Vorgaben für Werbung und Angebote.
7 minWohnraumlüftungsgeräte sind im Online-Handel mit Angaben zum Energieverbrauch zu kennzeichnen. Für Werbung und Angebote gelten dabei unterschiedliche EU-Vorgaben.
7 minOnline-Händler sind verpflichtet, Verbraucher unmittelbar vor der Bestellung nochmals über die wesentlichen Merkmale der Ware zu informieren. Lange Zeit war es ruhig um das Thema, doch aktuell häufen sich die Abmahnungen.
14 minBei der Werbung für energieverbrauchsrelevante Produkte muss das Effizienzklassen-Spektrum korrekt angegeben werden – online wie offline. Das OLG Hamm entschied: Ein fehlerhaftes Spektrum gilt wie ein vollständiges Fehlen der Pflichtangabe.
3 min 1Eine EU-Rechtsnorm schreibt die Angabe des Effizienzspektrums in der Werbung vor und überlässt die Details produktspezifischen Kennzeichnungsverordnungen. Was aber, wenn eine Spezialverordnung die Angabe des Effizienzspektrums nicht regelt?
6 minWerbung mit Wirkungsbehauptungen in Bezug auf den menschlichen Körper kann schnell ungesund werden - gemeint ist das dauerhaft hohe Abmahnrisiko bei jeder entsprechenden Werbung ohne wissenschaftlichen Nachweis.
10 minIn einer aktuellen Abmahnung wird beanstandet, dass in einem Produktangebot für ein TV-Gerät auf Kleinanzeigen.de verpflichtende Angaben zur Energieverbrauchskennzeichnung fehlen würden.
5 minAbgemahnt wurde im Wettbewerbsrecht u.a. wegen fehlender grafischer Darstellung der Energieklasse und fehlerhafter Grundpreise. Geprägt wurde die Woche aber von den zahlreichen Fake-Abmahnungen im Urheberrecht.
13 minDie Wettbewerbsvereine übernehmen zunehmend das Steuer der Abmahner - diese Woche besonders auffällig: Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. - mit Abmahnungen wegen fehlender Angaben zum Abtropfgewicht oder Grundpreis.
13 minWer Werbung per E-Mail verschickt, sollte besser die Einwilligung des Empfängers nachweisen können - Fehler werden hier immer noch gerne abgemahnt. Genauso wie die Werbung mit dem Schlagwort "magenfreundlich" für Kaffee.
12 minIm Zuge der Bestrebungen, das Umweltbewusstsein von Verbrauchern zu stärken, hat die EU jüngst die Einführung von Effizienzetiketten für Smartphones, sonstige schnurlose Telefone und Tablets ab 2025 beschlossen.
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