Abmahnradar: Fehlendes Energielabel

Abmahnradar: Fehlendes Energielabel
3 min
Beitrag vom: 30.05.2025

Diesmal ging es um die Energieverbrauchskennzeichnung für Lichtquellen - abgemahnt wurde ein fehlende Energielabel. Außerdem: Die Werbung mit LGA-zertifiziert und eine Herkunftstäuschung durch Markennutzung.

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Und nun die Abmahnungen der Woche:

Lichtquellen: Fehlende Energieverbrauchskennzeichnung

Abmahner: Lauterer Wettbewerb e.V.
Kosten: 290,00 EUR

Ein alter Bekannter: die fehlende Energiekennzeichnung. Hier ging es um Angebote von Lichtquellen. Abgemahnt wurde das fehlende Energielabel, mithin die fehlende Angaben zur Energieeffizienzklasse und zum Spektrum der verfügbaren Effizienzklassen auf dem Etikett. Auch für Lichtquellen gilt eine Kennzeichnungspflicht – je nach Kontext unterschiedlich streng: Werbung und konkretes Anbieten werden rechtlich nicht gleich behandelt.

Mehr zur Kennzeichnung von Lichtquellen finden Sie in diesem Beitrag.

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Irreführende Werbung - LGA zertifiziert

Abmahner: vgu - Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
Kosten: 300,00 EUR

Und nochmal: In einem aktuellen Fall wurde ein Online-Angebot abgemahnt, weil mit dem Hinweis „...zertifiziert durch LGA“ geworben wurde, ohne die zugrunde liegenden Prüfkriterien offenzulegen. Solche Zertifizierungswerbung ist rechtlich problematisch, da sie gegen § 5 UWG verstoßen kann: Sie erweckt den Eindruck objektiver Qualität, ohne dass Verbraucher die Aussagekraft nachvollziehen können.

Diese Art Werbung wurde in letzter Zeit auch schon abgemahnt. Was genau dabei zu beachten ist, finden Sie in diesem Beitrag.

Markennutzung: Herkunftstäuschung

Abmahner: Michaela Maurer
Kosten: 1.299,93 EUR

In diesem Fall wurden Ersatzteile für Miele-Produkte beworben – allerdings ohne Originalteile anzubieten und ohne Hinweise wie „passend für“ oder „kompatibel mit“. Dadurch entsteht leicht der Eindruck, es handle sich um Originalware.

Normalerweise würde der Markeninhaber hier wegen Markenrechtsverletzung abmahnen. In diesem Fall kam die Abmahnung jedoch von einem Mitbewerber – wegen Irreführung und damit eines Wettbewerbsverstoßes.

Wann liegt eine Herkunftstäuschung vor?

  • Markenmissbrauch: Eine fremde Marke wird für eigene Produkte genutzt, obwohl diese keine Originale sind – besonders kritisch bei Ersatzteilen.
  • Täuschende Herkunftsangabe: Die Werbung lässt fälschlich vermuten, das Produkt stamme vom Originalhersteller.
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Urheberrecht I: Unberechtigte Bildnutzung

Abmahner: dpa Picture-Alliance GmbH
Kosten: 3.385,39 EUR

Solche Schreiben erreichen uns fast jede Woche: Es handelt sich rechtlich nicht um klassische Abmahnungen, da nur Schadensersatz gefordert wird – auf Unterlassungsansprüche und -erklärungen wird ausdrücklich verzichtet. Im aktuellen Fall hat die dpa Picture-Alliance GmbH die Forderung bereits an Anwälte abgegeben. Betroffene sollten genau prüfen, ob das angebotene Zahlungsmodell akzeptabel ist oder ob eine vorsorgliche Unterlassungserklärung und notfalls ein Gerichtsverfahren der bessere Weg wäre.

Urheberrecht II: Unlizenzierte Tonträger

Abmahner: Eric Clapton
Kosten: 905,50 EUR zzgl. Schadensersatz

In diesem Fall ging es um den Verkauf von DVD-Bildtonträgern. Die abgemahnten DVDs sollen unlizenzierte Ware gewesen sein – sogenannte Bootlegs. Rechteinhaber gehen nicht nur gegen klassisches Filesharing vor, sondern nehmen regelmäßig auch solche Bootlegs ins Visier. Der Verkauf unlizensierter physischer Medien ist daher riskant. Neben Abmahnungen droht meist auch die Löschung der betreffenden Angebote auf Plattformen – auf Antrag des Rechteinhabers.

Marke - "brandmade"

Abmahner: Nicola Pattberg
Kosten: 1.366,80 EUR

Der Vorwurf: Die Nutzung der Domain brandmade verletzt Markenrechte, wenn sie identisch oder leicht verwechslungsfähig mit der geschützten Marke brandmade ist und im selben Dienstleistungsbereich eingesetzt wird. Nutzer könnten fälschlich annehmen, das Angebot stamme vom Markeninhaber – damit wäre die Herkunftsfunktion der Marke klar beeinträchtigt.

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Unser Tool „LegalScan Pro“ prüft regelmäßig Ihre Produktangebote auf bekannte Abmahnmarken. Neue Marken werden automatisch ergänzt. Somit hätten die vorgenannten Abmahnungen vermutlich vermieden werden können.

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Sie haben eine Markenabmahnung erhalten? Hier erfahren Sie, wie Sie richtig reagieren.

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Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: Roman Samborskyi / shutterstock.com

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