Elektrogesetz

Frage des Tages: Verkauf von gebrauchten Elektrogeräten auch ohne WEEE Nummer?
Wer als Online-Händler Elektrogeräte i.S.d. Elektrogesetzes verkauft, muss darauf achten, dass deren Hersteller oder Importeure diese bereits ordnungsgemäß bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register registriert haben. Denn ist dies nicht der Fall, dürfen die betreffenden Elektrogeräte nur verkauft werden, wenn die Händler sich hinsichtlich der Geräte selbst dort registrieren. Doch gilt dies auch beim Verkauf von gebrauchten Elektrogeräten? Wir liefern Antworten.

Wer als Online-Händler Elektrogeräte i.S.d. Elektrogesetzes verkauft, muss darauf achten, dass deren Hersteller oder Importeure diese bereits ordnungsgemäß bei der zuständigen Stiftung Elektro-Altgeräte Register registriert haben. Denn ist dies nicht der Fall, dürfen die betreffenden Elektrogeräte nur verkauft werden, wenn die Händler sich hinsichtlich der Geräte selbst dort registrieren. Doch gilt dies auch beim Verkauf von gebrauchten Elektrogeräten? Wir liefern Antworten.

Jetzt wird es ernst: WEEE-Nummern müssen ab morgen auf Marktplätzen hinterlegt sein!
Der Gesetzgeber nimmt Online-Marktplätze wie etwa Amazon oder eBay zunehmend in die Pflicht, um das Anbieten nicht verkehrsfähiger Ware zu verhindern. Ab dem 01.07.2023 müssen die Marktplätze in Deutschland im Rahmen einer neuen Verpflichtung prüfen, ob bei ihnen angebotene Elektro(nik)geräte von einem ordnungsgemäß im Sinne des ElektroG registrieren Hersteller stammen.

Der Gesetzgeber nimmt Online-Marktplätze wie etwa Amazon oder eBay zunehmend in die Pflicht, um das Anbieten nicht verkehrsfähiger Ware zu verhindern. Ab dem 01.07.2023 müssen die Marktplätze in Deutschland im Rahmen einer neuen Verpflichtung prüfen, ob bei ihnen angebotene Elektro(nik)geräte von einem ordnungsgemäß im Sinne des ElektroG registrieren Hersteller stammen.

Amazon: WEEE-Nummern bis 05.06.2023 zu hinterlegen
Mit dem Ziel der besseren Durchsetzung und Kontrolle der erweiterten umweltrechtlichen Herstellerverantwortung greifen Pflichten zunehmend auch auf Online-Marktplätze durch. Ab dem 01.07.2023 müssen eBay, Amazon und Co. verpflichtend die korrekte elektrogesetzliche Registrierung von Elektrogeräten anhand von WEEE-Nummern prüfen und nicht konforme Angebote sperren. Wie die Plattform Amazon ankündigt, sind WEEE-Nummern dort bis spätestens zum 05.06.2023 zu hinterlegen. Erfahren Sie hier mehr zu den Hintergründen.

Mit dem Ziel der besseren Durchsetzung und Kontrolle der erweiterten umweltrechtlichen Herstellerverantwortung greifen Pflichten zunehmend auch auf Online-Marktplätze durch. Ab dem 01.07.2023 müssen eBay, Amazon und Co. verpflichtend die korrekte elektrogesetzliche Registrierung von Elektrogeräten anhand von WEEE-Nummern prüfen und nicht konforme Angebote sperren. Wie die Plattform Amazon ankündigt, sind WEEE-Nummern dort bis spätestens zum 05.06.2023 zu hinterlegen. Erfahren Sie hier mehr zu den Hintergründen.

Stiftung EAR plant offenbar Einführung neuer regelmäßiger Gebühren
Hersteller und ggf. auch Vertreiber von Elektrogeräten müssen sich im kommenden Jahr wohl mit neuen Gebühren für die Registrierung der Geräte bei der Stiftung EAR auseinandersetzen. Laut einem aktuell zirkulierenden Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV) plant die Stiftung EAR für das Jahr 2023 offenbar die Einführung einer neuen Quartalsgebühr, welche für alle registrierten Hersteller ab dem kommenden Jahr anfallen soll. Dies wäre ein Novum der Berechnungspraxis und könnte einige Hersteller zusätzlich finanziell belasten.

Hersteller und ggf. auch Vertreiber von Elektrogeräten müssen sich im kommenden Jahr wohl mit neuen Gebühren für die Registrierung der Geräte bei der Stiftung EAR auseinandersetzen. Laut einem aktuell zirkulierenden Referentenentwurf des Bundesumweltministeriums zur Änderung der Elektro- und Elektronikgerätegesetz-Batteriegesetz-Gebührenverordnung (ElektroGBattGGebV) plant die Stiftung EAR für das Jahr 2023 offenbar die Einführung einer neuen Quartalsgebühr, welche für alle registrierten Hersteller ab dem kommenden Jahr anfallen soll. Dies wäre ein Novum der Berechnungspraxis und könnte einige Hersteller zusätzlich finanziell belasten.

Marktplatz-Prüfpflichten für Elektrogeräte erst ab 01.07.2023
Bereits seit geraumer Zeit greifen die Regelungen zur erweiterten umweltrechtlichen Herstellerverantwortung auch auf Marktplätze durch. So sind Marktplatzbetreiber etwa schon jetzt verpflichtet, die korrekte verpackungsrechtliche Erfassung ihrer Händler zu kontrollieren. Durch eine Änderung des Elektrogesetzes müssen Marktplätze in Kürze auch elektrogesetzliche Registrierungen für Elektrogeräte prüfen und bei mangelnder Compliance der Händler Konsequenzen ziehen. Das Inkrafttreten dieser neuen Pflichten wurde nun vom 01.01.2023 auf den 01.07.2023 verschoben.

Bereits seit geraumer Zeit greifen die Regelungen zur erweiterten umweltrechtlichen Herstellerverantwortung auch auf Marktplätze durch. So sind Marktplatzbetreiber etwa schon jetzt verpflichtet, die korrekte verpackungsrechtliche Erfassung ihrer Händler zu kontrollieren. Durch eine Änderung des Elektrogesetzes müssen Marktplätze in Kürze auch elektrogesetzliche Registrierungen für Elektrogeräte prüfen und bei mangelnder Compliance der Händler Konsequenzen ziehen. Das Inkrafttreten dieser neuen Pflichten wurde nun vom 01.01.2023 auf den 01.07.2023 verschoben.

Verkauf von Quarzuhren: Abmahnungen wegen Verstoß gegen das Elektrogesetz in Umlauf
Derzeit erreichen uns (mal wieder) einige Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Elektrogesetz. Betroffen sind in erster Linie Online-Händler, die auch batteriebetriebene Armbanduhren vertreiben, welche angeblich nicht gemäß den Vorgaben des Elektrogesetzes registriert sind. Eine ähnliche Abmahnwelle hatte es bereits vor einigen Jahren gegeben, wobei diese seinerzeit ein größeres Ausmaß hatte. Wir gehen der Sache im folgenden Beitrag auf den Grund.

Derzeit erreichen uns (mal wieder) einige Abmahnungen wegen angeblicher Verstöße gegen das Elektrogesetz. Betroffen sind in erster Linie Online-Händler, die auch batteriebetriebene Armbanduhren vertreiben, welche angeblich nicht gemäß den Vorgaben des Elektrogesetzes registriert sind. Eine ähnliche Abmahnwelle hatte es bereits vor einigen Jahren gegeben, wobei diese seinerzeit ein größeres Ausmaß hatte. Wir gehen der Sache im folgenden Beitrag auf den Grund.

Neue Marktplatz-Prüfpflicht für Elektrogeräte – ab 2023 droht Verkaufsverbot auf Plattformen
Schon seit einigen Jahren werden Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay vom Gesetzgeber verstärkt in die Pflicht genommen. Etwa hinsichtlich einer Haftung für die Umsatzsteuerschuld der dort tätigen Verkäufer und einer Überprüfungspflicht, ob die aktiven Händler den Vorgaben des Verpackungsgesetzes nachkommen. Seit dem 01.01.23 müssen Verkaufsplattformen nun auch prüfen, ob ihre Händler der Registrierungspflicht nach dem ElektroG nachkommen. Händlern, die den Nachweis für ihre Elektro- und Elektronikgeräte nicht erbringen droht ein Verkaufsverbot auf den Plattformen.

Schon seit einigen Jahren werden Verkaufsplattformen wie Amazon oder eBay vom Gesetzgeber verstärkt in die Pflicht genommen. Etwa hinsichtlich einer Haftung für die Umsatzsteuerschuld der dort tätigen Verkäufer und einer Überprüfungspflicht, ob die aktiven Händler den Vorgaben des Verpackungsgesetzes nachkommen. Seit dem 01.01.23 müssen Verkaufsplattformen nun auch prüfen, ob ihre Händler der Registrierungspflicht nach dem ElektroG nachkommen. Händlern, die den Nachweis für ihre Elektro- und Elektronikgeräte nicht erbringen droht ein Verkaufsverbot auf den Plattformen.

Verstöße gegen das ElektroG durch Mitbewerber: Welche Handlungsoptionen haben Online-Händler?
Der Verkauf von Elektrogeräten in Deutschland unterliegt bestimmten Pflichten, die sich aus dem ElektroG ergeben. Dies betrifft vor allem die Pflicht von Herstellern i.S.d. ElektroG zur Registrierung bei der zuständigen Behörde stiftung elektro-altgeräte register. Umso ärgerlicher ist es, wenn Mitbewerber die Pflichten nicht einhalten und Elektro- und Elektronikgeräte ohne den damit verbundenen Aufwand vertreiben. Dabei besteht sogar ein gesetzliches Vertriebsverbot, wenn keine ordnungsgemäße Registrierung nach dem ElektroG erfolgt ist. Wir erläutern die Zusammenhänge und stellen unseren Mandanten Musterschreiben zur Verfügung, mit denen sie die Verstöße gegenüber dem zuständigen Umweltbundesamt und bei Marktplatz-Betreibern melden können.

Der Verkauf von Elektrogeräten in Deutschland unterliegt bestimmten Pflichten, die sich aus dem ElektroG ergeben. Dies betrifft vor allem die Pflicht von Herstellern i.S.d. ElektroG zur Registrierung bei der zuständigen Behörde stiftung elektro-altgeräte register. Umso ärgerlicher ist es, wenn Mitbewerber die Pflichten nicht einhalten und Elektro- und Elektronikgeräte ohne den damit verbundenen Aufwand vertreiben. Dabei besteht sogar ein gesetzliches Vertriebsverbot, wenn keine ordnungsgemäße Registrierung nach dem ElektroG erfolgt ist. Wir erläutern die Zusammenhänge und stellen unseren Mandanten Musterschreiben zur Verfügung, mit denen sie die Verstöße gegenüber dem zuständigen Umweltbundesamt und bei Marktplatz-Betreibern melden können.

Umweltbundesamt verfolgt fehlende WEEE-Registrierungen deutscher Anbieter in anderen Mitgliedsstaaten
Die elektrogesetzliche Herstellerverantwortung ist (ähnlich wie auch das Verpackungsrecht) nicht EU-weit einheitlich, sondern in jedem EU-Mitgliedsstaat einzeln geregelt und ausgestaltet. Dementsprechend müssen Hersteller, die ihre Produkte auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten vertreiben, sich dort jeweils nach nationalen Vorschriften registrieren lassen. Das deutsche Umweltbundesamt überprüft nun Berichten zufolge vermehrt deutsche Anbieter, die in das EU-Ausland versenden, auf ordnungsgemäße nationale Registrierungen und geht mit Bußgeldern gegen Verstöße vor.

Die elektrogesetzliche Herstellerverantwortung ist (ähnlich wie auch das Verpackungsrecht) nicht EU-weit einheitlich, sondern in jedem EU-Mitgliedsstaat einzeln geregelt und ausgestaltet. Dementsprechend müssen Hersteller, die ihre Produkte auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten vertreiben, sich dort jeweils nach nationalen Vorschriften registrieren lassen. Das deutsche Umweltbundesamt überprüft nun Berichten zufolge vermehrt deutsche Anbieter, die in das EU-Ausland versenden, auf ordnungsgemäße nationale Registrierungen und geht mit Bußgeldern gegen Verstöße vor.

Hersteller-Informationspflicht über Rücknahmestatistiken nach ElektroG: Neue Rechtsgrundlage im Impressum erforderlich!
Seit Oktober 2020 sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, (auch) online über nationale Rücknahmequoten von Altgeräten zu informieren. Diese Pflicht wird im Internet idealerweise durch einen Link auf die offiziellen Statistiken des Umweltbundesamtes umgesetzt. Aufgrund der jüngsten Novelle des ElektroG hat sich nun die Rechtsgrundlage der Informationspflicht geändert und muss im Impressum von elektrogesetzlichen Herstellern aktualisiert werden.

Seit Oktober 2020 sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, (auch) online über nationale Rücknahmequoten von Altgeräten zu informieren. Diese Pflicht wird im Internet idealerweise durch einen Link auf die offiziellen Statistiken des Umweltbundesamtes umgesetzt. Aufgrund der jüngsten Novelle des ElektroG hat sich nun die Rechtsgrundlage der Informationspflicht geändert und muss im Impressum von elektrogesetzlichen Herstellern aktualisiert werden.

FAQ zum ElektroG – Kostspielige Verstöße vermeiden
Wer in Deutschland Elektrogeräte über einen Online-Shop vertreiben möchte, muss die Vorgaben des ElektroG beachten. Bei Verstößen hiergegen drohen empfindliche Bußgelder. Dies musste kürzlich auch ein von uns betreuter Online-Händler erfahren, der wegen eines Verstoßes gegen das ElektroG vom zuständigen Umweltbundesamt auf ein Bußgeld in Höhe von 25.000,- EUR in Anspruch genommen wurde. Den rechtlichen Hintergrund und die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem ElektroG erläutern wir in unserem aktuellen Beitrag.

Wer in Deutschland Elektrogeräte über einen Online-Shop vertreiben möchte, muss die Vorgaben des ElektroG beachten. Bei Verstößen hiergegen drohen empfindliche Bußgelder. Dies musste kürzlich auch ein von uns betreuter Online-Händler erfahren, der wegen eines Verstoßes gegen das ElektroG vom zuständigen Umweltbundesamt auf ein Bußgeld in Höhe von 25.000,- EUR in Anspruch genommen wurde. Den rechtlichen Hintergrund und die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem ElektroG erläutern wir in unserem aktuellen Beitrag.

OLG Schleswig zur Wettbewerbswidrigkeit bei fehlender Herstellerkennzeichnung und Betriebsanleitung nach EMVG
Für alle Betriebsmittel und Verbraucherprodukte, die Strom leiten oder mit Strom betrieben werden, gelten spezialgesetzliche Anforderungen für die elektromagnetische Verträglichkeit nach dem EMVG (Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln). Dieses Gesetz stellt auch besondere Regelungen für die Herstellerkennzeichnung und für Gebrauchsinformationen auf, deren Nichtbeachtung nun Gegenstand eines Verfahrens vor dem OLG Schleswig war. Dieses entschied, inwiefern Verstößen gegen die Kennzeichnungs- und Betriebsinformationspflichten nach EMVG wettbewerbsrechtliche Relevanz zukommt, sie also als Wettbewerbsverstöße geahndet werden können.

Für alle Betriebsmittel und Verbraucherprodukte, die Strom leiten oder mit Strom betrieben werden, gelten spezialgesetzliche Anforderungen für die elektromagnetische Verträglichkeit nach dem EMVG (Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln). Dieses Gesetz stellt auch besondere Regelungen für die Herstellerkennzeichnung und für Gebrauchsinformationen auf, deren Nichtbeachtung nun Gegenstand eines Verfahrens vor dem OLG Schleswig war. Dieses entschied, inwiefern Verstößen gegen die Kennzeichnungs- und Betriebsinformationspflichten nach EMVG wettbewerbsrechtliche Relevanz zukommt, sie also als Wettbewerbsverstöße geahndet werden können.

Informationspflicht über Rücknahmestatistiken nach ElektroG: Neuer Link für Impressum erforderlich!
Seit Oktober 2020 sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, (auch) online über nationale Rücknahmequoten von Altgeräten zu informieren. Diese Pflicht wird im Internet idealerweise durch einen Link auf die offiziellen Statistiken des Umweltbundesamtes umgesetzt. Aufgrund einer Restrukturierung des behördlichen Internetauftritts hat sich dieser Link nun geändert.

Seit Oktober 2020 sind Hersteller von Elektro- und Elektronikgeräten verpflichtet, (auch) online über nationale Rücknahmequoten von Altgeräten zu informieren. Diese Pflicht wird im Internet idealerweise durch einen Link auf die offiziellen Statistiken des Umweltbundesamtes umgesetzt. Aufgrund einer Restrukturierung des behördlichen Internetauftritts hat sich dieser Link nun geändert.

Ab dem 01.01.2022: Neue Pflicht zur unentgeltlichen Abholung diverser Elektrogeräte
Ab dem 01.01.2022 werden die Rücknahmepflichten von Online-Händlern dahingehend erweitert, dass diese beim Verkauf bestimmter Elektrogeräte ihren Kunden die Möglichkeit einräumen müssen, ein entsprechendes Altgerät direkt und kostenlos dem Frachtführer mitzugeben, der das neu gekaufte Elektrogerät ausliefert. Betroffen sind insoweit Wärmeüberträger (z.B. Kühlschränke), Monitore bzw. Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten sowie Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50cm beträgt. Darüber hinaus sind diverse Informationspflichten sowie eine spezielle Nachfragepflicht zu beachten. Hierzu unsere aktuellen FAQ.

Ab dem 01.01.2022 werden die Rücknahmepflichten von Online-Händlern dahingehend erweitert, dass diese beim Verkauf bestimmter Elektrogeräte ihren Kunden die Möglichkeit einräumen müssen, ein entsprechendes Altgerät direkt und kostenlos dem Frachtführer mitzugeben, der das neu gekaufte Elektrogerät ausliefert. Betroffen sind insoweit Wärmeüberträger (z.B. Kühlschränke), Monitore bzw. Geräte, die Bildschirme mit einer Oberfläche von mehr als 100 Quadratzentimeter enthalten sowie Großgeräte, bei denen mindestens eine der äußeren Abmessungen mehr als 50cm beträgt. Darüber hinaus sind diverse Informationspflichten sowie eine spezielle Nachfragepflicht zu beachten. Hierzu unsere aktuellen FAQ.

Das novellierte ElektroG tritt am 01.01.2022 in Kraft – zahlreiche Änderungen auch für den Online-Handel
Am 27.05.2021 wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch dieses Gesetz wird das Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) mit Wirkung zum 01.01.2022 in einer Vielzahl von Punkten geändert. In unserem aktuellen Beitrag informieren wir Sie über die wichtigsten Neuregelungen mit Berührungspunkten für den Online-Handel.

Am 27.05.2021 wurde das Erste Gesetz zur Änderung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Durch dieses Gesetz wird das Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) mit Wirkung zum 01.01.2022 in einer Vielzahl von Punkten geändert. In unserem aktuellen Beitrag informieren wir Sie über die wichtigsten Neuregelungen mit Berührungspunkten für den Online-Handel.

OLG Düsseldorf: Verpflichtete Online-Händler müssen eigene Rückgabemöglichkeit für Elektroaltgeräte bereitstellen
Elektrogeräte sind wegen ihrer oft umwelt- und gesundheitsgefährdenden Komponenten nicht für die Entsorgung im normalen Abfallwirtschaftssystem geeignet, sondern müssen gesondert zerlegt und aufbereitet werden. Um eine sachgerechte Entsorgung zu ermöglichen, verpflichtet das geltende ElektroG bestimmte Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Erfasste Online-Händler müssen hierzu geeignete Rückgabemöglichkeiten bereitstellen. Dass für verpflichtete Online-Händler ein bloßer Verweis auf eine stationäre Rückgabemöglichkeit bei einem Dritten nicht ausreiche, entschied mit Urteil vom 03.09.2020 (Az. I-15 U 78/19) jüngst das OLG Düsseldorf.

Elektrogeräte sind wegen ihrer oft umwelt- und gesundheitsgefährdenden Komponenten nicht für die Entsorgung im normalen Abfallwirtschaftssystem geeignet, sondern müssen gesondert zerlegt und aufbereitet werden. Um eine sachgerechte Entsorgung zu ermöglichen, verpflichtet das geltende ElektroG bestimmte Händler zur Rücknahme von Elektroaltgeräten. Erfasste Online-Händler müssen hierzu geeignete Rückgabemöglichkeiten bereitstellen. Dass für verpflichtete Online-Händler ein bloßer Verweis auf eine stationäre Rückgabemöglichkeit bei einem Dritten nicht ausreiche, entschied mit Urteil vom 03.09.2020 (Az. I-15 U 78/19) jüngst das OLG Düsseldorf.

LG Dortmund: Größe von Tischleuchten ausreichend, um Mülltonnensymbol nach ElektroG direkt anzubringen
Das Inverkehrbringen von Elektrogeräten geht mit einigen Pflichten einher. Neben der notwendigen Herstellerregistrierung bei der Stiftung ear muss unmittelbar am Gerät das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne angebracht werden. Ausnahmen sieht das Gesetz nur bei unzureichender Größe des Gerätes und/oder bei drohender Funktionsbeeinträchtigung vor. Dass bei Tischleuchten eine Kennzeichnungsausnahme wegen vermeintlich unzureichender Größe nicht in Betracht kommt, entschied jüngst das LG Dortmund mit Urteil vom 27.04.2020 (Az. Az. 10 O 16/19). Lesen Sie mehr zum Urteil.

Das Inverkehrbringen von Elektrogeräten geht mit einigen Pflichten einher. Neben der notwendigen Herstellerregistrierung bei der Stiftung ear muss unmittelbar am Gerät das Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne angebracht werden. Ausnahmen sieht das Gesetz nur bei unzureichender Größe des Gerätes und/oder bei drohender Funktionsbeeinträchtigung vor. Dass bei Tischleuchten eine Kennzeichnungsausnahme wegen vermeintlich unzureichender Größe nicht in Betracht kommt, entschied jüngst das LG Dortmund mit Urteil vom 27.04.2020 (Az. Az. 10 O 16/19). Lesen Sie mehr zum Urteil.

LG Dortmund: Fehlende ElektroG-Kennzeichnung abmahnbar
Elektrogeräte müssen nach § 9 Abs. 2 Elektronikgerätegesetz (ElektroG) mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden. Das LG Dortmund hat nun entschieden, dass ein fehlender Hinweis ein Wettbewerbsverstoß darstellt, der abgemahnt werden kann.

Elektrogeräte müssen nach § 9 Abs. 2 Elektronikgerätegesetz (ElektroG) mit dem Symbol der durchgestrichenen Mülltonne gekennzeichnet werden. Das LG Dortmund hat nun entschieden, dass ein fehlender Hinweis ein Wettbewerbsverstoß darstellt, der abgemahnt werden kann.

LG Ingolstadt: Elektroschrott-Rückgabe über Ladengeschäfte und Transportdienstleister kann im Online-Handel unzureichend sein
Online-Händler, die über mehr als 400 Quadratmeter an Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte verfügen, sind verpflichtet, Altgeräte durch Einrichtung eines geeigneten Rückgabesystems von Endnutzern unentgeltlich zurückzunehmen. Große Online-Händler mit bundesweiter Filialabdeckung setzen hierfür meist auf ein duales System und bieten zum einen die Rückgabe in Märkten als auch einen postalischen Rückversand an. Jüngst stufte das LG Ingolstadt auf Betreiben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aber ein eben solches Rücknahmesystem des Online-Handels von Saturn als unzureichend ein. Lesen Sie mehr zu den Hintergründen der Entscheidung.

Online-Händler, die über mehr als 400 Quadratmeter an Lager- und Versandfläche für Elektrogeräte verfügen, sind verpflichtet, Altgeräte durch Einrichtung eines geeigneten Rückgabesystems von Endnutzern unentgeltlich zurückzunehmen. Große Online-Händler mit bundesweiter Filialabdeckung setzen hierfür meist auf ein duales System und bieten zum einen die Rückgabe in Märkten als auch einen postalischen Rückversand an. Jüngst stufte das LG Ingolstadt auf Betreiben der Deutschen Umwelthilfe (DUH) aber ein eben solches Rücknahmesystem des Online-Handels von Saturn als unzureichend ein. Lesen Sie mehr zu den Hintergründen der Entscheidung.

ElektroG: Fehlendes Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne kann wettbewerbswidrig sein
Das OLG Köln vertrat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2015 noch den Standpunkt, dass das fehlende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne keinen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstelle. Das OLG Frankfurt ist nun anderer Ansicht. Worauf sollten Händler jetzt achten?

Das OLG Köln vertrat in seiner Entscheidung aus dem Jahr 2015 noch den Standpunkt, dass das fehlende Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne keinen abmahnfähigen Wettbewerbsverstoß darstelle. Das OLG Frankfurt ist nun anderer Ansicht. Worauf sollten Händler jetzt achten?
Weitere News zum Thema
- Deutsche Umwelthilfe: setzt Rücknahmepflicht von Altgeräten im Online-Handel erstmals gerichtlich durch!
- LG Köln: Onlinehändler kann Lieferant von Elektrogeräten bei fehlender Registrierung im Sinne des ElektroG in Regress nehmen
- Neuerung ab dem 01.05.2019 im Bereich des ElektroG: Es werden auch passive Elektro- und Elektronikgeräte von der Registrierungspflicht erfasst
- FAQ zur Rücknahmepflicht von Elektroaltgeräten sowie zu den Informationspflichten nach dem ElektroG für Vertreiber
- Elektrogesetz-Novelle geplant
Schnellsuche
Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei
Sie möchten Waren im Internet verkaufen ohne dabei abgemahnt zu werden? Der Verkaufsratgeber der IT-Recht Kanzlei hilft Ihnen dabei. Wählen Sie einfach eine der nachfolgend genannten Produktkategorie Ihrer Wahl aus. Wir nennen Ihnen die rechtlichen Besonderheiten, die Sie beim Vertrieb zu beachten haben.
Verkauf von...
- Alkohol, Tabak
- Arzneimitteln / Homöopathika
- Backöfen
- Batterien
- Bioziden
- Büchern, eBooks
- Chemie / Farben und Lacken
- Computerspielen
- elektronischen Displays
- Fahrzeugteilen
- Geschirrspülern
- Gutscheinen
- Klimageräten (Luftkonditionierer)
- Kosmetika
- Kühlgeräten
- Lampen
- Lebensmitteln
- Leuchten
- Lichtquellen
- Lüftungsgeräten
- Motoröl / Getriebeöl
- Nahrungsergänzungsmitteln
- Raumheizgeräten, Temperaturreglern, Solareinrichtungen
- Reifen
- Schuhen
- Sonstige
- Spielzeug
- Staubsaugern
- Textilien
- Waffen
- Warmwasserbereitern, Warmwasserspeicher
- Wäschetrocknern
- Waschmaschinen
Informationen zu wichtigen Gesetzen
- Elektro- und Elektronikgeräte-Stoff-Verordnung (ElektroStoffV)
- Elektrogesetz
- Fertigpackungsverordnung (FertigPackV)
- Health-Claims-Verordnung
- Preisangabenverordnung
- Produktsicherheit
- Verpackungsgesetz
Besonderheiten beim Verkauf über...
Verkauf ins Ausland
- Belgien E-Commerce (AGB)
- Dänemark E-Commerce (AGB)
- Frankreich E-Commerce (AGB)
- Internationaler Verkauf
- Irland E-Commerce
- Italien E-Commerce (AGB)
- Kanada E-Commerce
- Luxemburg E-Commerce (AGB)
- Niederlande E-Commerce (AGB)
- Österreich E-Commerce (AGB)
- Polen E-Commerce (AGB)
- Schweden E-Commerce (AGB)
- Schweiz E-Commerce (AGB)
- Spanien E-Commerce (AGB)
- Tschechien E-Commerce (AGB)
- United Kingdom E-Commerce (AGB)
- USA E-Commerce (AGB)
Weitere Themen
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Anfechtung
- Bestellabwicklung von Online-Shops
- Business-to-Business
- Corona-Virus
- Datenschutzgrundverordnung
- E-Commerce / Wettbewerb
- Energieverbrauchsrelevante Produkte
- EU-Verbraucherrechterichtlinie
- Gewährleistung / Mängelhaftung
- Handlungsanleitungen
- Hausverbot/ Hausrecht bei Online-Shop
- Hosting
- Impressum
- Kaufrecht
- Kleinanzeigen
- Kleinunternehmer und AGB
- Lieferung / Lieferzeiten
- Mahnung und Verzug
- Online-Vermietung Ferienwohnung
- Persönlichkeitsrecht
- Prozessuales
- Seminare / Schulungen
- Stationärer Handel
- Streitschlichtung
- Unternehmer oder Privatperson?
- Versand- und Zahlungsbedingungen
- Versandproblematiken
- Widerrufsbelehrung
- Widerrufsbelehrung 2014
- Zahlungsarten
Urheber (geordnet nach Reihenfolge des Erscheinens):