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von RA Phil Salewski

Marktplatz-Prüfpflichten für Elektrogeräte erst ab 01.07.2023

News vom 02.12.2022, 09:48 Uhr | Keine Kommentare

Bereits seit geraumer Zeit greifen die Regelungen zur erweiterten umweltrechtlichen Herstellerverantwortung auch auf Marktplätze durch. So sind Marktplatzbetreiber etwa schon jetzt verpflichtet, die korrekte verpackungsrechtliche Erfassung ihrer Händler zu kontrollieren. Durch eine Änderung des Elektrogesetzes müssen Marktplätze in Kürze auch elektrogesetzliche Registrierungen für Elektrogeräte prüfen und bei mangelnder Compliance der Händler Konsequenzen ziehen. Das Inkrafttreten dieser neuen Pflichten wurde nun vom 01.01.2023 auf den 01.07.2023 verschoben.

I. Marktplatz-Kontrollpflichten über elektrogesetzliche Registrierungen

Für diverse umweltrelevante Produkte sieht das europäische Recht bestimmte Erfassungs- und Entsorgungspflichten vor, um nach Gebrauch die Zuführung zu einem geordneten Entsorgungskreislauf zu ermöglichen.

In Deutschland sind derzeit Verpackungen, Elektro- und Elektronikgeräte sowie Batterien betroffen.

Für das Inverkehrbringen sehen die nationalen Umsetzungsgesetze (unter anderem) eine Registrierungspflicht des Herstellers vor.

Die Pflichten in Bezug auf umweltrechtliche Erfassungs- und Entsorgungsaspekte werden auch als „erweiterte Herstellerverantwortung“ bezeichnet.

Um der Entwicklung entgegen zu wirken, dass vor allem auf Online-Marktplätzen und Handelsplattformen im Angesicht diverser außereuropäischer Marktakteure mit Blick auf die erweiterte Herstellerverantwortung ein rechtsfreier Raum entsteht, nimmt der Gesetzgeber zunehmend auch Plattformbetreiber wie eBay und Amazon in die Pflicht.

Ihnen wird auferlegt, die Zulassung von Händlern auf den Online-Marktplätzen von einem Nachweis der ordnungsgemäßen produktgruppenspezifischen Registrierung abhängig zu machen.

Für Verpackungen durch Pflichtnachweis der LUCID-Registrierung bereits etabliert, wird eine Prüfpflicht künftig nach § 6 Abs. 2 Nr. 2 ElektroG bezüglich der ordnungsgemäßen Herstellerregistrierung für Elektro- und Elektronikgeräte etabliert.

Fortan werden Marktplätze also verpflichtet sein, den Handel mit Elektro- und Elektronikgeräten nur zu erlauben, wenn der jeweilige Anbieter eine ordnungsgemäße Registrierung der Ware nachweist.

In der Praxis wird die Überprüfung durch Abfrage und Abgleich der WEEE-Registrierungsnummer erfolgen.

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II. Inkrafttreten der ElektroG-Prüfpflichten auf 01.07.2023 verschoben

Ursprünglich sah das ElektroG vor, die Prüfpflichten für Marktplatzbetreiber in Bezug auf die ordnungsgemäße WEEE-Registrierung von Händlern bereits zum 01.01.2023 in Kraft treten zu lassen.

Ein Gesetzesentwurf, die Übergangsfrist bis zum 01.07.2023 zu verlängern und die Pflichten erst zu diesem späteren Stichtag in Kraft treten zu lassen, wurde nun aber vom Bundesrat abgesegnet und tritt damit in Kraft.

Grund für die Verlängerung ist eine derzeitige Überlastung der für die WEEE-Registrierung zuständige „Stiftung Elektro-Altgeräte Register“ (Stiftung EAR), die Registrierungsanträge derzeit nur schleppend bearbeiten kann und sich lange Reaktionszeiten vorbehält.

Folglich werden Online-Marktplätze und -Handelsplattformen die WEEE-Registrierungen ihrer Händler nicht bereits ab dem 01.01.2023, sondern erst ab dem 01.07.2023 lückenlos kontrollieren müssen.

III. Compliance-Pflichten bereits jetzt

Unabhängig davon, wann Online-Marktplätze zur Kontrolle von WEEE-Registrierungen verpflichtet sind, haben Händler bereits seit Jahren sicherzustellen, dass alle von ihnen angebotenen Elektro- und Elektronikgeräte ordnungsgemäß elektrorechtlich registriert sind.

Fehlt es an einer ordnungsgemäßen Registrierung, gilt für die betroffenen Geräte ein Verkehrsverbot. Sie dürfen also nicht gehandelt werden.

Gleichzeitig sind fehlende oder unzulängliche elektrogesetzliche Registrierungen immer wieder Gegenstand wettbewerbsrechtlicher Abmahnungen.

Spätestens mit Blick auf die bevorstehenden Prüfmaßnahmen von Online-Marktplätzen und -Handelsplattformen sollten Elektrohändler und -hersteller den verlängerten Übergangszeitraum nutzen, um die lückenlose und korrekte elektrorechtliche Erfassung ihrer Produkte zu überprüfen und gegebenenfalls die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen.

Welche Schritte konkret zu ergreifen sind und wie die bestmögliche Vorbereitung auf die neuen Marktplatz-Prüfpflichten für Elektrogeräte gelingt, zeigen wir in diesem Beitrag.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.

Phil Salewski Autor:
Phil Salewski
Rechtsanwalt

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