Im Zweifel für den Urheber: Der BGH zur Urhebervermutung bei Bildverletzungen
Der BGH hat entschieden, dass die Urhebervermutung des § 10 UrhG auch für im Internet veröffentlichte Lichtbilder gilt. Der Einwand, es handele sich nur um eine unkörperliche Wiedergabe, greift damit nicht mehr.
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