Wir sagen: Nein zu Bilderklau!

Bei einigen Anbietern scheint sich die Erkenntnis noch nicht durchgesetzt zu haben, dass es sich bei Produktbildern um urheberrechtlich geschütztes Bildmaterial handelt, für deren Verwendung es der Zustimmung des Rechteinhabers bedarf.
Frei nach dem Motto „Wer seine Bilder über das Internet öffentlich zugänglich macht, muss auch mit deren kostenlosen Nutzung durch Dritte einverstanden sein” werden nach wie vor zahlreich Artikelbilder bei eBay und Co. „geklaut”.
Dies brauchen sich die betroffenen Rechteinhaber jedoch nicht gefallen zu lassen. Mit Hilfe einer urheberrechtlichen Abmahnung kann der Rechteinhaber außergerichtlich dafür sorgen, dass die Verletzung unterlassen und ein angemessener Schadensersatz gezahlt wird.
Nur wenn keine Reaktion auf die Abmahnung erfolgt, müssten die bestehenden Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden. Die Kosten einer berechtigten Abmahnung hat regelmäßig der Rechtsverletzer zu erstatten.
Haben Sie Ihre Bilder bei einem anderen Anbieter entdeckt?
Wir beraten Sie gerne in Sachen Bilderklau!
Melden Sie sich für ein kostenfreies Orientierungsgespräch bei Rechtsanwalt F. Barth unter 089 / 13014330 oder per email: f[.barth@it-recht-kanzlei.de](mailto:f.barth@it-recht-kanzlei.de)
Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .
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