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LG Stuttgart: Vorsicht bei der Nennung der gesetzlich geregelten Ausschlussgründe vom Widerrufsrecht!
26.03.2009, 10:21 Uhr | Widerrufsbelehrung

LG Stuttgart: Vorsicht bei der Nennung der gesetzlich geregelten Ausschlussgründe vom Widerrufsrecht!

Das LG Stuttgart ist der Ansicht, dass bereits die bloße Nennung der in § 312 d Abs. 4 BGB geregelten gesetzlichen Ausnahmen vom Widerrufsrecht verwirrend sei, wenn diese von vornherein - etwa beim Verkauf von Elektroartikeln - kaum jemals in Betracht kommen könnten.

LG Dortmund: Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
13.03.2009, 13:13 Uhr | Streitwerte

LG Dortmund: Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 10 O 22/09) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

LG Stuttgart: Die Bezugnahme auf eine Verbrauchereigenschaft "im Sinne des § 13 BGB" in Widerrufsbelehrung kann irreführend sein
12.03.2009, 19:23 Uhr | Widerrufsbelehrung

LG Stuttgart: Die Bezugnahme auf eine Verbrauchereigenschaft "im Sinne des § 13 BGB" in Widerrufsbelehrung kann irreführend sein

Die Beklagte verwendete in ihrer Widerrufsbelehrung die folgende Formulierung: <em>"Als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB steht Ihnen bezüglich der bei uns im Wege des Fernabsatzes gekauften Waren ein Widerrufsrecht zu..."</em>. Diese Formulierung sei wettbewerbswidrig, so das LG Stuttgart.

Ähnliche Service-Rufnummern – ein Abfangen von Kunden?
11.03.2009, 15:36 Uhr | Mehrwertdiensterufnummern

Ähnliche Service-Rufnummern – ein Abfangen von Kunden?

Die Verwendung einer Service-Rufnummer kann eine gezielte Wettbewerbsbehinderung nach § 4 Nr. 10 UWG darstellen, wenn die verwendete Nummer derjenigen eines Mitbewerbers gleicht oder aber kein klarstellender Hinweis vorhanden ist, der mögliche Fehlvorstellungen des Anrufers über die Person des Anbieters ausräumt

LG Berlin: Sechs wettbewerbsrechtliche Verstöße = 16.000 Euro Streitwert
09.03.2009, 18:38 Uhr | Streitwerte

LG Berlin: Sechs wettbewerbsrechtliche Verstöße = 16.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Berlin setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 102 O 31/09) einen Streitwert von 16.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

Müssen AGB und Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss dem Verbraucher übersandt werden?
25.02.2009, 10:07 Uhr | Widerrufsbelehrung

Müssen AGB und Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss dem Verbraucher übersandt werden?

Diese Frage hat das LG Bochum (Beschluss vom 24.10.2008, Az.: 14 O 191/08) jetzt eindeutig mit Ja beantwortet.

LG Bremen: Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
19.02.2009, 19:06 Uhr | Streitwerte

LG Bremen: Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bremen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 12-O-52/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

LG Dortmund: Acht wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert
13.02.2009, 16:03 Uhr | Streitwerte

LG Dortmund: Acht wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 16 O 1/09) einen Streitwert von 15000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt acht wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

LG Bochum: Sechs wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20000 Euro Streitwert
04.02.2009, 18:58 Uhr | Streitwerte

LG Bochum: Sechs wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 323/08) einen Streitwert von 20000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

LG Detmold : Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
23.01.2009, 11:12 Uhr | Streitwerte

LG Detmold : Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Detmold setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 8 O 1/09) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

Frage des Tages - zur Kennzeichnung von Textilien
20.01.2009, 18:35 Uhr | Falsche Textilkennzeichnung

Frage des Tages - zur Kennzeichnung von Textilien

Ist der Verkauf von Textilien mit dem Hinweis "Bambus" als Materialbezeichnung wettbewerbswidrig?

Wettbewerbsverstöße: Missachtung von Impressumspflichten und irreführende Werbung in Form von abgeänderten Mengenangaben
12.01.2009, 12:57 Uhr | Impressum

Wettbewerbsverstöße: Missachtung von Impressumspflichten und irreführende Werbung in Form von abgeänderten Mengenangaben

Ist eine Impressumsseite technisch bedingt für kurze Zeit unaufrufbar, so liegt kein Verstoß gegen die in § 5 Telemediengesetz (TMG) geforderte dauernde Verfügbarkeit der Impressumsseite vor. Ein erheblicher Wettbewerbsverstoß ist allerdings dann gegeben, wenn im Impressum der vollständige Name des persönlich haftenden Gesellschafters fehlt. Wettbewerbswidrig handelt auch, wer die tatsächliche Menge einer Bestellung erst im Kleingedruckten richtig angibt.

Neue Musterwiderrufsbelehrung – noch immer viel zu selten genutzt!
05.01.2009, 19:48 Uhr | Widerrufsbelehrung

Neue Musterwiderrufsbelehrung – noch immer viel zu selten genutzt!

Leider werden immer noch zu viele Online-Händler wegen mangelhaft formulierter Widerrufsbelehrungen abgemahnt. Daher [noch einmal|neue-widerrufsbelehrung.html] zur Erinnerung: Am 1. April 2008 ist in Deutschland die Dritte Verordnung zur Änderung der BGB-Informationspflichten-Verordnung des Bundesjustizministeriums (BMJ) in Kraft getreten. Seither gilt für in Deutschland tätige Händler eine neue Muster-Widerrufsbelehrung bzw. Muster-Rückgabebelehrung.

LG Essen: Vierzehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert
17.12.2008, 12:26 Uhr | Streitwerte

LG Essen: Vierzehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt vierzehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

OLG Stuttgart: Preisangaben in Preissuchmaschinen ohne Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten sind wettbewerbswidrig
14.12.2008, 14:38 Uhr | Versandkosten

OLG Stuttgart: Preisangaben in Preissuchmaschinen ohne Hinweis auf zusätzlich anfallende Versandkosten sind wettbewerbswidrig

Das OLG Stuttgart hat mit Urteil vom 17.01.2008, Az. 2 U 12/07, entschieden, dass es einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung darstellt, wenn eine Preisangabe ohne Liefer- und Versandkosten in eine Preissuchmaschine eingestellt wird. Zudem entschied das Gericht, dass derjenige Unternehmer, der über ein Internetangebot Dritter für seine Ware wirbt, voll verantwortlich dafür ist, dass seine Werbung bzw. Angebote den rechtlichen Anforderungen genügen.

Du kommst hier net rein! – virtuelles Hausverbot
13.12.2008, 20:10 Uhr | Mitbewerberbehinderung

Du kommst hier net rein! – virtuelles Hausverbot

Ein „virtuelles Hausverbot“ in Gestalt einer automatischen Sicherheitsmaßnahme, welche die Sperrung der IP-Adresse bewirkt, ist grundsätzlich zulässig.  Das entschied das OLG Hamm in seiner Entscheidung vom 10.06.2008 (Az.: 4 U 37/08).

LG Arnsberg : Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert
09.12.2008, 09:27 Uhr | Streitwerte

LG Arnsberg : Sieben wettbewerbsrechtliche Verstöße = 20.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 1-8 O 200/08) einen Streitwert von 20.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin (Online-Händlerin) hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

LG Arnsberg : Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert
22.11.2008, 16:36 Uhr | Streitwerte

LG Arnsberg : Zehn wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Arnsberg setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 16.10.2008 / Az. 1-8 O 191/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt zehn wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

Abmahnwelle wegen Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz
20.11.2008, 19:00 Uhr | Falsche Textilkennzeichnung

Abmahnwelle wegen Verstößen gegen das Textilkennzeichnungsgesetz

Textilhändler aufgepasst! Seit Kurzem lässt die VK Fashion Retail GmbH &amp; Co Schwerin KG über eine Anwaltskanzlei aus Mayen verstärkt Online-Händler abmahnen, die Textilien über das Internet zum Verkauf anbieten und dabei angeblich gegen die Vorschriften des Textilkennzeichnungsgesetzes verstoßen.

LG Essen: Fünf wettbewerbsrechtliche Verstöße =  30.000 Euro
17.11.2008, 19:43 Uhr | Streitwerte

LG Essen: Fünf wettbewerbsrechtliche Verstöße = 30.000 Euro

Das Landgericht Essen setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Beschluss vom 07.11.2008 / Az. 45 O 81/08) einen Streitwert von 30.000 Euro fest. Der Antragsgegner (Online-Händler) hatte sich insgesamt fünf wettbewerbsrechtliche Schnitzer erlaubt.

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