Vermutlich schon: Zur Urhebernennung bei Bildern im Internet
Die unberechtigte Nutzung geschützter Bilder im Internet ist ein häufiger urheberrechtlicher Streitpunkt. Der BGH hat klargestellt, dass die Urhebervermutung des § 10 UrhG auch für im Internet dargestellte Lichtbilder gilt und nicht auf körperliche Werkexemplare beschränkt ist.
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