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Medien-, Arbeits- und Vertragsrecht

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Bilderklau: Keine gute Idee!

Um als Händler möglichst viele Kunden auf das eigene Produkt aufmerksam zu machen, braucht man Bilder. Aber: Um Bilder benutzen zu dürfen, muss man selbst Urheber der Bilder sein oder zumindest Nutzungsrechte vom Urheber erworben haben.

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Muster-Anweisung: Verbot der Privatnutzung betrieblicher Kommunikationsmittel

Die Arbeitnehmernutzung von betrieblichen Kommunikationsmitteln wie Telefonen oder Mail-Accounts zu privaten Zwecken birgt für Arbeitgeber nicht nur Kontroll-, sondern vor allem rechtliche Probleme. Da die private Kommunikation nach dem Fernmeldegeheimnis und nach der DSGVO besonders geschützt ist, sind Zugriffe des Arbeitgebers auf privat genutzte Kommunikationsmittel grundsätzlich unzulässig.

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