LG Bonn: „Like“ gegen Sammelpunkte verstößt gegen Wettbewerbsrecht.
„Likes“ in sozialen Netzwerken gelten als Zeichen von Beliebtheit und Kundenzufriedenheit – auch für Online-Händler ein begehrtes Gut. Doch was ist, wenn diese durch Rabatte oder andere Vorteile „erkauft“ werden?
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