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Preiskennzeichnung - Abmahngründe

Abmahnung: Falsche Angabe des Grundpreises

Klassische Abmahnfalle: Grundpreisangaben. Eine aktuelle Abmahnung rügt den Verkauf von Lebensmitteln in Fertigpackungen ohne ordnungsgemäße Angabe des Grundpreises in der vorgeschriebenen Mengeneinheit.

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Fehlende Grundpreisangaben werden abgemahnt

Die Grundpreisangabe ist ein ewiger Dauerbrenner bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen. Aktuell liegt uns eine Abmahnung vor, welche die fehlende Grundpreisangabe in exotisch anmutenden Fallkonstellationen rügt.

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Abmahn-Top-Thema Grundpreisangaben: Das ist vermeidbar...

Kaum ein Thema ist so oft Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen wie die Grundpreisangaben. Und das in unterschiedlichsten Varianten: Fehlerhafte oder keine Grundpreise, ob bei eBay oder Preissuchmaschinen wie google shopping.

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Automatische Grundpreisanzeige bei eBay ist nicht ausreichend, es drohen Abmahnungen!

Händlern auf der Verkaufsplattform eBay wird die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. eBay selbst lässt auf seiner Informationsseite zur Grundpreisangabe verlauten, dass die Angabe des Grundpreises für bestimmte Warengruppen den aktuellen Bestimmungen der Preisangabenverordnung in Deutschland entspreche. Dem ist leider nicht so! Wer sich auf die Anzeige des Grundpreises durch eBay verlässt, risikiert eine kostenintensive Abmahnung, wir erklären Ihnen in unserem Beitrag, warum dies der Fall ist.

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Grundpreise im Abmahnfokus – aktuelle Fallbeispiele

Zunehmend werden fehlende oder falsche Grundpreisangaben in Online-Shops und auf Verkaufsplattformen abgemahnt, weil vielen Händlern das „Ob“ und „Wie“ der Darstellung nicht in vollem Umfang bekannt ist. Aus aktuellem Anlass informiert die IT-Recht-Kanzlei über besondere Fallbeispiele (Abdeckplanen, Ladungssicherungsnetze, Klebebänder, Luftpolsterfolie) für Grundpreisangaben, die momentan häufig abgemahnt werden.

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Auch Rechtsanwälte haben die Preisangabenverordnung zu beachten...

Das Landgericht Bochum hat mit Beschluss vom 23.06.2010 (Az.: I-140 116/10) einem Rechtsanwalt untersagt, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs für eine außergerichtliche Erstberatung mit dem Nettopreis zu werben, ohne dabei den konkreten Bruttopreis zu nennen.

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BGH: Zur Aktualität von Preisangaben in Preissuchmaschinen

Mit einer neuen Entscheidung hat der BGH über die Aktualität von Preisen in Preissuchmaschinen geurteilt und nimmt die Händler in die Pflicht. Der BGH entschied, dass ein Händler den Produktpreis in seinem Shop erst umstellen darf (im konkreten Fall ging es um eine Preiserhöhung eines Produkts), wenn der neue Preis auch in den Preissuchmaschinen angezeigt wird. Andernfalls setzt sich der Händler dem Vorwurf der unlauteren Irreführung aus. Der Verbraucher erwarte bei Preisvergleichsportalen höchstmögliche Aktualität und gehe davon aus, dass die in einer Preissuchmaschine angebotenen Waren auch zu dem angegebenen Preis zu erstehen sind.

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Online-Shops: Häufiger Fehler bei nach Gewicht gestaffelten Versandkostenangaben

Nach  § 1 Abs.2 S.2 PAngVO sind Onlinehändler verpflichtet, neben dem Endpreis auch anzugeben, ob zusätzlich Versandkosten anfallen. Online-Händler, die ihre Versandkosten nach Gewicht staffeln, haben ihren Artikelbeschreibungen zwingend Gewichtsangaben beizufügen. Das gilt unter Umständen auch für die Produktübersichtsseite!

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OLG München: Hinweis auf Umsatzsteuer lediglich in AGB kann im Einzelfall genügen

Das OLG München hat mit Urteil vom 01.10.2009 (Az. 29 U 2298/09) u. a. entschieden, dass ein Hinweis auf die im Preis enthaltene Umsatzsteuer auch bei Angeboten, die über die Internetplattform eBay dargestellt werden, nicht zwingend unmittelbar am Preis zu erfolgen hat. Es reiche vielmehr aus, wenn der Hinweis zur Umsatzsteuer dem Preis räumlich eindeutig zugeordnet sei.

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Urteil des BGH zu Versandkosten bei Google Base (der Fall froogle.de): Entscheidungsgründe nun veröffentlicht!

Der BGH hatte mit Urteil vom 16.07.2009 (Az.: I ZR 140/07) entschieden, dass bei einer Werbung für Waren in Preissuchmaschinen (im konkreten Fall froogle.de, jetzt Google Base) die zum Kaufpreis zusätzlich anfallenden Versandkosten nicht erst auf der eigenen Internetseite des Werbenden genannt werden können, sondern bereits in der Übersichtsseite der Preissuchmaschine selbst dargestellt sein müssen. Wir hatten über das Urteil bereits [berichtet|versandkosten-preissuchmaschine-preisvergleichslisten-google-froogle.html] . Die Entscheidungsgründe des BGH wurden nun veröffentlicht.

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