Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

Automatische Grundpreisanzeige bei eBay ist nicht ausreichend, es drohen Abmahnungen!

11.08.2014, 14:38 Uhr | Lesezeit: 3 min
Automatische Grundpreisanzeige bei eBay ist nicht ausreichend, es drohen Abmahnungen!

Hinweis: Interessante weiterführende Informationen zum Thema hat die IT-Recht Kanzlei in ihrem Beitrag "Preisangabenverordnung" veröffentlicht.

Händlern auf der Verkaufsplattform eBay wird die Möglichkeit eingeräumt, den Grundpreis automatisch berechnen und anzeigen zu lassen. eBay selbst lässt auf seiner Informationsseite zur Grundpreisangabe verlauten, dass die Angabe des Grundpreises für bestimmte Warengruppen den aktuellen Bestimmungen der Preisangabenverordnung in Deutschland entspreche. Dem ist leider nicht so! Wer sich auf die Anzeige des Grundpreises durch eBay verlässt, risikiert eine kostenintensive Abmahnung, wir erklären Ihnen in unserem Beitrag, warum dies der Fall ist.

Derzeit werden wieder öfters fehlende Grundpreise abgemahnt, Händler auf der Verkaufsplattform eBay geraten ungewollt in die Gefahr einer Abmahnung, da die von eBay zur Verfügung gestellte automatische Berechnung und Anzeige des Grundpreises nicht ausreichd ist. Die automatische Anzeige des von eBay zur Verfügung gestellten Grundpreisanzeige sieht exemplarisch wie folgt aus:

Grundpreis eBay

Hier sehen Sie einen aktuellen Screenshot, der den Grundpreis unterhalb des Artikelpreises ausweist.

Bereits der rechtliche Hinweis von Seiten eBay zum Grundpreis ist ungenau und trifft in dieser Form nicht zu:

"Die geltenden Rechtsvorschriften verpflichten insbesondere zur Angabe des End- und Grundpreises. Verkäufer, die Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche anbieten, müssen sowohl den Verkaufspreis als auch den Grundpreis anzeigen."

Richtig ist vielmehr, dass der Grundpreis gemäß § 2 Abs. 1 PAngV nicht nur dann angegeben werden muss, wenn ein Angebot vorliegt, der Grundpreis muss bereits dann angegeben werden muss, wenn unter Angabe des Preises geworben wird. Bereits im Jahre 2011 stellte das LG Hamburg fest, dass die ausschließliche Anführung von Grundpreisen in der Artikelbeschreibung den Anforderungen der PAngV nicht gerecht wird (Urteil vom 24.11.2011 - Az.: 327 O 196/11). Bei eBay stellt es sich so dar, dass einige Darstellungen angezeigt werden, in denen sowohl das Produkt aufgeführt, als auch der Preis mitgeteilt wird. Diese Produktansichten weisen neben den Angebotsüberschriften oder Artikelbezeichnungen eben stets den Preis aus, sodass es sich im engeren Sinne um „Werbung“ im Sinne der PAngV handelt (BGH, Urteil vom 26.02.2009; Az.: I ZR 163/06).

Nachstehend ist auf der Artikeldetailseite von eBay ein sog. Cross-Selling-Angebot unter der Bezeichnung "Käufer haben sich auch folgende Artikel angesehen" aufgeführt, in diesem Fall wird der Preis und das Produkt benannt und damit im Sinne der PAngV geworben:

Grundpreis 2 eBay

Betrachtet man sich das beworbene Produkt in der Artikeldetailansicht, stellt man fest, dass der betreffende Online-Händler eigentlich die automatische Grundpreisanzeige von eBay verwendet:

eBay Grundpreis 3

Alleine aus diesem Grund ist die Grundpreisdarstellung von Seiten eBay via automatischer Anzeige unzureichend und für den Online-Händler abmahnbar. Allerdings existieren noch weitere Ansichten auf der Verkaufsplattform eBay, welche die seitens eBay zur Verfügung gestellte Grundpreisansicht nicht unterstützen, wie z.B. die Kategorien am Ende eines eBay-Artikels "Passend dazu gibt's noch weitere tolle Angebote" bzw. "Andere Käufer beobachten diese Artikel ".

Auf der Suchtrefferseite weist eBay auf der rechten Seite auch eine Cross-Selling-Kategorie mit Namen "Auf eBay besonders beliebt" aus, auch in dieser Ansicht werden die grundpreispflichtigen Artikel ohne den dazugehörigen Grundpreis angezeigt:

GP4 eBay

Fazit: Die Verwendung der automatischen Grundpreisanzeige von eBay birgt für Händler eine große Gefahr, da die betroffenen Händler trotz Eingabe eines Grundpreises im eBay-System risikieren, eine kostenpflichtige Abmahnung zu erhalten. Denn: die Ansichten auf der Plattform eBay stellen nicht an allen relevanten Darstellungen sicher, dass auch immer der Grundpreis angezeigt wird.

Wenn Sie Beratung im Zusammenhang mit Grundpreisen benötigen, nehmen Sie gerne mit unserer Kanzlei Kontakt auf!

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

LG Heilbronn: Pflicht zur Angabe des Grundpreises entfällt nicht, weil dieser leicht errechnet werden kann
(29.09.2023, 07:52 Uhr)
LG Heilbronn: Pflicht zur Angabe des Grundpreises entfällt nicht, weil dieser leicht errechnet werden kann
BGH: Pflicht zur Angabe des Grundpreises beim Anbieten von Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform
(07.09.2023, 16:23 Uhr)
BGH: Pflicht zur Angabe des Grundpreises beim Anbieten von Nahrungsergänzungsmitteln in Kapselform
EuGH: Pfand für Flaschen ist nicht Bestandteil des Gesamtpreises, sondern wird separat ausgewiesen
(07.07.2023, 13:51 Uhr)
EuGH: Pfand für Flaschen ist nicht Bestandteil des Gesamtpreises, sondern wird separat ausgewiesen
EuGH-Generalanwalt: Pfandbetrag ist nicht Teil des anzugebenden Gesamtpreises
(11.04.2023, 10:28 Uhr)
EuGH-Generalanwalt: Pfandbetrag ist nicht Teil des anzugebenden Gesamtpreises
Aus unserer Praxis: Fehlende Grundpreisangaben in exotischen Fallkonstellationen werden abgemahnt
(14.03.2023, 07:28 Uhr)
Aus unserer Praxis: Fehlende Grundpreisangaben in exotischen Fallkonstellationen werden abgemahnt
Abmahnfalle Grundpreisangaben - diesmal: Google Shopping
(31.07.2019, 16:49 Uhr)
Abmahnfalle Grundpreisangaben - diesmal: Google Shopping
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei