Die ISO-Norm - Abmahnungen vermeiden

Die ISO-Norm - Abmahnungen vermeiden
2 min
Beitrag vom: 11.09.2019

Händler lassen sich immer wieder zu einer Werbung hinreißen, die irreführend ist. Etwa die Werbung mit einem angeblichen ISO-Norm- Zertifikat oä.- diese Norm ansich ist nicht das Problem, aber es darf in der konkreten Verwendung eben nicht suggeriert werden, dass irgendwelche Qualitätsprüfungen oder Zertifizierungen stattgefunden haben.

Kein Zertifikat: Die ISO-Norm

Es werden immerwieder Händler abgemahnt, die zur Kennzeichnung und Bewerbung ihrer Produkte die Bezeichnung Die ISO 9001 oder ISO-Norm 9001 in einer Weise verwenden, so dass der angesprochene Verkehr dies auffasst, als seien die beworbenen Produkte entsprechend geprüft und zertifiziert (wie etwa: "Zertifiziert nach ISO 9001").

Die Norm ISO-9001 ist eine reine Qualitätsmanagementnorm für betriebsinterne Abläufe, eine Zertifizierung oder Qualitätsprüfung von Produkten kann dieser Norm nicht entnommen werden. Nach dieser Norm wird also der Betrieb eines Unternehmens geprüft und ausgezeichnet, nicht die Qualität und Beschaffenheit der Produkte dieses Unternehmens!

Ob die Verwendung der Begrifflichkeiten ISO oder ISO-Norm tatsächlich irreführend ist, hängt zwar stets vom konkreten Einzelfall und dem Verkehrsverständnis ab. Es ist aber dringend anzuraten, eine Werbung mit ISO 9001/ISO-Norm 9001 zur Produktwerbung, mithin in der Produktbeschreibung, nicht zu verwenden, um zu vermeiden, dass eine Qualitätsprüfung oder Zertifizierung des Produktes suggeriert wird.

In diesem umfassenden Beitrag finden Sie weiterführende Informationen zum Thema irreführende Werbung mit Prüfzeichen & Co.

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Abmahnungen vermeiden - durch professionellen "Abmahnradar" der IT-Recht Kanzlei

Abmahnung wegen irreführender Werbung?

Als Mandant der IT-Recht Kanzlei wäre Ihnen das vermutlich nicht passiert: Im Rahmen unserer Schutzpakete bieten wir nicht nur die notwendigen Rechtstexte und deren Aktualisierung sowie zahlreiche Leitfäden und Muster an. Sondern wir informieren va. auch über aktuelle oder ständige Abmahntehmen - va. auch aus dem Bereich irreführende Werbung.

Dies etwa durch unseren regelmäßig versendeten Update-Service-Newsletter - leicht verständlich formuliert und übersichtlich zusammengefasst. Wer unsere Newsletter bezogen hat, ist also gewarnt und kann insoweit ein unnötiges Abmahnungsrisiko vermeiden.

Besser spät als nie: Für sicher ist es nie zu spät - unsere monatlich kündbaren Schutzpakete bieten wir bereits ab 9,90 EUR netto im Monat an. Die Kombination aus einem Rechtstexte-Pflegeservice und dem Wissen aus unserem Abmahnradar sorgen dauerhaft für Sicherheit und Abmahnschutz.

Tipp: Fragen zum Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook .

Bildquelle: earthphotostock / shutterstock.com

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