Kein schwerer Stand: Die Nennung einer Marke in einem Lageplan ist keine Verletzung
Die Eintragung einer Marke schützt nicht vor jeder Nutzung derselben durch andere. Wenn sie nur als Orientierungshilfe ohne werbenden Bezug zu besonderen Waren oder Dienstleistungen genutzt wird, löst das noch keinen Unterlassungsanspruch aus. In diesem Sinne entschied auch das Landgericht Köln in einem Fall, in dem es um die Nennung einer Marke auf einem Lageplan ging (Landgericht Köln, Urteil vom 07.03.2017, Az.: 33 O 116/16)