Ran an die Marke: Erneut KMU-Förderung für Markenanmeldung!

Ran an die Marke: Erneut KMU-Förderung für Markenanmeldung!
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von Patricia Finkl
09.04.2024 | Lesezeit: 5 min

Reminder: Noch bis 06.12.2024 können kleine und mittlere Unternehmen (KMU) voraussichtlich zum letzten Mal bei der Anmeldung von Marken unterstützt werden: Der KMU-Fonds bietet finanzielle Unterstützung bei der Entwicklung von Strategien für geistiges Eigentum und den Schutz von Rechten. KMUs können hier von einem EU-Zuschuss von bis zu 1.000 € für Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen profitieren - in Sachen Patenterecht-Förderung sind die Mittel leider schon ausgeschöpft. Was dabei zu beachten ist, zeigen wir in diesem Beitrag. Also nichts wie ran an die Marke....

Förderungsziel

Das KMU-Fonds-Programm 2024 zielt darauf ab, die Amtsgebühren von Marken- und Designanmeldungen in Deutschland, EU und/oder sogar International zu fördern.
Während man sich bei Marken-/Designanmeldungen in der EU (EUIPO) und in Deutschland (DPMA) über eine Erstattung von 75% der Amtsgebühren freuen kann, kann man auch bei internationalen Anmeldungen (WIPO) mit einer 50%-igen Rückerstattung rechnen. Die Rückerstattung ist jedoch stets auf 1000€ begrenzt.

Zu beachten: Die Förderung umfasst nicht die Erstattung von Anwaltskosten. Des Weiteren kann der Gutschein auch nur für Neuanmeldung von Marken verwendet werden.

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Antragsberechtigung

Wie bereits erwähnt, sollen kleine und mittelständische Unternehmen gefördert werden. Demnach können sich Selbstständige, Gründer, Start-Ups sowie Unternehmen mit Sitz in der EU, mit einer Größe von bis zu 249 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von unter 50 Millionen Euro über die Förderungsmöglichkeit freuen.

Folgende Unternehmen können als KMUs eingestuft werden:

  • Kleinstunternehmen: < 10 Mitarbeiter, < 2 Mio. Umsatz
  • Kleinunternehmen: < 50 Mitarbeiter, < 10 Mio. Umsatz
  • Mittleres Unternehmen: < 250 Mitarbeiter, < 50 Mio. Umsatz.

Sollten Sie bereits in den letzten Jahren eine KMU-Förderung erhalten haben, haben Sie doppeltes Glück: Sie erhalten erneut die Möglichkeit einen Antrag auf Förderung zu stellen.

Antragsprozess & Co.

1. Gültigkeit

Die Anspruchsberechtigten können in der Regel bereits innerhalb von ca. 2 Wochen mit einer Entscheidung über den Förderantrag rechnen.

Fast genauso schnell, muss jedoch auch der Gutschein eingelöst werden, da er bereits nach weiteren 2 Monaten verfällt, wenn nicht die Verlängerungsoption (um weitere 6 Monate) in Anspruch genommen wurde. Ist die Frist verstrichen, entfällt das etwaige Bestehen eines Restguthabens, da eine Auszahlung nicht möglich ist.

Der offizielle Antragszeitraum für die KMU-Förderung endet am 06.12.2024.

2. Ablauf der Förderung und Markenanmeldung

Um die Förderung zu erhalten, müssen Sie im ersten Schritt alle notwendigen Unterlagen zusammentragen und diese sodann im Rahmen des Förderantrags beim EUIPO einreichen.

Mit der Bewilligung des Förderantrags und der damit zugrundeliegenden Finanzhilfe, muss die Marken- oder Designanmeldung beim zuständigen Amt eingereicht werden. Dabei müssen die Amtsgebühren für die Anmeldung zunächst in vollständiger Höhe vom Antragsteller beglichen werden. Erst nach Durchführung dieser zwei Schritte, kann im dritten Schritt die Erstattung der Amtsgebühren beantragt werden, die in der Regel innerhalb von 30 Tagen auf das Konto des Antragstellers erstattet wird.

3. Benötigte Unterlagen

Um die KMU-Förderung beantragen zu können, werden folgende Informationen und Unterlagen benötigt: Das Unternehmen muss sich als KMU einordnen lassen und bereits im Antrag den Geschäftsgegenstand benennen. Des Weiteren muss ein aktueller Kontoauszug als PDF-Datei beigefügt werden, der die folgenden Angaben enthalten muss: Name des Unternehmens als Kontoinhaber, vollständige IBAN-Nummer mit Ländercode und BIC/SWIFT-Code sowie die Bezeichnung der Bank. Auf dem Kontoauszug können jedoch Buchungen und Beträge geschwärzt bzw. anonymisiert werden.

Zudem muss eine Bescheinigung des Bundeszentralamtes für Steuern mit der Zuteilung der Umsatzsteuernummer, ebenfalls als PDF-Datei, den Unterlagen beigefügt werden. Sollte der Antragsteller von der Umsatzsteuer befreit sein, muss stattdessen die Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) angegeben werden.

Tipp: Weitere Informationen rund um das Thema Markenförderung hierzu finden Sie auf der Website des EUIPO hier.

Fazit: Schnell sein lohnt sich!

Offiziell endet der Antragszeitraum für die KMU-Förderung zwar erst Anfang Dezember 2024, jedoch kann die Förderung bereits vorzeitig geschlossen werden, wenn das Budget erschöpft ist. Um letztmalig von der KMU-Förderung zu profitieren, ist somit Schnelligkeit gefragt.

Interesse an einer Markenanmeldung?

Wenn nicht jetzt, wann dann....Ja - wir melden auch Marken an! Für Jedermann - und wer sicher und sogar kostenfrei eine Marke anmelden will und bereits Mandant bzgl. unserer Schutzpakete ist oder werden will, für den haben wir folgendes Angebot:

Für unsere Neu- und Bestandsmandanten in Sachen Schutzpakete berechnen wir unter folgenden Umständen bei Anmeldung einer deutschen Marke kein Honorar:

- Für neue Mandanten: Wer sich neu für eines unserer Schutzpakete entscheidet und dabei eine Mindestlaufzeit von mindestens 12 Monaten (im Unlimited-Paket obligatorisch) wählt, der bekommt einmal pro Jahr eine (1) Markenanmeldung on top. Gemeint ist damit die Prüfung der Eintragungsfähigkeit einer deutschen Marke und Durchführung der Anmelde- und Zahlungsmodalitäten ohne Berechnung unseres normalerweise anfallenden Honorars. Die anfallenden Amtsgebühren sind davon natürlich ausgenommen und weiterhin vom Markenanmelder zu tragen. Interesse? Hier geht es zu unseren Schutzpaketen.

- Für Bestandsmandanten: Wer bereits Mandant der IT-Recht Kanzlei ist und eines unserer Schutzpakete bezieht und sich erst jetzt für eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten entscheidet (bzw. sich bereits für eine Mindestlaufzeit (im Unlimited-Paket obligatorisch) bei Paketbuchung entschieden hatte), auch der soll von dieser Regelung zur de-Markenanmeldung profitieren und bekommt die obenstehende Beratung zur Markenanmeldung gratis. Interesse?
Dann wenden Sie sich bitte an den für Sie bereits zuständigen Rechtsanwalt der IT-Recht Kanzlei oder an die info@it-recht-kanzlei.de.

Mehr zur inkludierten Markenanmeldung finden Sie in diesem Beitrag.

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


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