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Benutzung und Pflege von Marken

Nutzt ja nichts: Fakten zur Markennutzung

Mit der Eintragung einer Marke ist es nicht getan – sie muss auch rechtserhaltend genutzt werden. Nach Ablauf der Benutzungsschonfrist droht sonst der Verlust der Markenrechte. Was Markeninhaber dabei beachten müssen, zeigen wir in diesem Beitrag.

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Markenüberwachung - das lohnt sich!

Eine professionelle Markenüberwachung gewährleistet, dass die Anmeldung identischer oder ähnlicher Zeichen von Dritten erkannt wird. Wir zeigen auf, wie und warum eine Marke durch permanente Überwachung geschützt werden sollte.

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EuGH: Ist doch Essig - Balsamico kann überall herkommen

Lang lebe der Balsamico-Essig. Es ging hier um den Schutz der Bezeichnung „Aceto Balsamico di Modena“ . Dieser Schutz erstreckt sich nicht auf die Verwendung ihrer nicht geografischen Begriffe wie „aceto“ und „balsamico“ - so der EuGH (C-432/189) in einem aktuellen Urteil.

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Böses Foul: EuG zur Bösgläubigkeit bei Anmeldung der Marke "NEYMAR"

Der Vorwurf der bösgläubigen Markenanmeldung ist oft das einzige Mittel, das jemandem zur Verfügung steht, der vergessen hat, sein Zeichen markenrechtlich schützen zu lassen, und wenn Dritte dies ausgenutzt haben. Die Marke müsste dann wegen Nichtigkeit gelöscht werden. So geschehen in einem Markenstreit mit dem bekannten Fußballspieler Neymar.

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BGH: Akzenta - Anforderungen an die Benutzung einer Dienstleistungsmarke

Die Frage der Benutzung einer Marke ist ein häufiger Streitpunkt in markenrechtlichen Auseinandersetzungen. Wie nun konkret die Benutzung einer Dienstleistungsmarke erfolgen kann, hat der Bundesgerichtshof in einer aktuellen Entscheidung (Urteil vom 18.10.2007, Az.: I ZR 162/04) herausgearbeitet.

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Vierte Folge: Die Übertragung einer deutschen Marke

Die IT-Recht-Kanzlei hat eine FAQ zur deutschen Markenanmeldung erstellt und möchte Ihnen in mehreren Folgen die brennendsten Fragen zu diesem Thema beantworten. In der vierten Folge sollen nun Fragen und Antworten zur Übertragung einer nationalen Marke die Serie fortsetzen.

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