Markenverfall wegen Nichtbenutzung kann auch Apple treffen
Es kann auch die Großen treffen: Der EuG hat Klagen der Apple Inc. gegen den Verfall der Marke "THINK DIFFERENT" abgewiesen. Die Apple-Marke wurde wegen Nichtbenutzung vom EUIPO als verfallen erklärt, weil die angegriffene Marke für die betreffenden Waren innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von fünf Jahren nicht ernsthaft benutzt wurde.