Es wurde leider kein Ergebnis gefunden. Bitte versuchen Sie es erneut.

keine Ergebnisse
Affiliate-Marketing
Afterbuy
Amazon
Apotheken-Online-Shop
Apps (Datenschutzerklärung)
Argato
Avocadostore
Azoo
BILD Marktplatz
Booklooker
Branchbob
Brick Owl
BrickLink
Cardmarket
Cdiscount.com
Check24
Chrono24
Coaching
commerce:seo
Conrad
Consulting
CosmoShop
Decathlon
Delcampe
Dienstleistungen
Discogs
Dropshipping
Dropshipping-Marktplatz
eBay
ecwid
eGun
Einkaufsbedingungen (B2B)
ePages
Etsy
Etsy (digitale Inhalte)
Facebook
Facebook (Warenverkauf)
Fairmondo
Fernunterricht
For-vegans
Fotografie und Bildbearbeitung
Freizeitkurse
Galaxus
Galeria
Gambio
Gambio-Cloud
Gastro-Lieferservice (Restaurants)
German Market
Germanized for WooCommerce
GTC for Shopify
GTC-Kaufland.de
Handmade at Amazon
home24
Homepage ohne Verkauf
Hood
Hornbach
Hosting
Hosting B2B
Individuelle Kundenkommunikation (B2B)
Individuelle Kundenkommunikation (B2C)
Instagram
Instagram (Warenverkauf)
Jimdo
Joomla
JTL
Kasuwa
Kaufland
Kaufland - alle Marktplätze
Kaufland DE,CZ,SK
Kleinanzeigen.de
Kleinanzeigen.de (Vermietung)
Leroy Merlin
Lightspeed
LinkedIn
Lizenzo
Magento
Manomano
Mediamarkt
MeinOnlineLager
metro.de
modified eCommerce-Shops
Online-Shop
Online-Shop (digitale Inhalte)
Online-Shop - B2B
OnlyFans
OpenCart
Otto
Oxid-Shops
Palundu
Pinterest
plentymarkets
Praktiker
Prestashop
Printkataloge
Productswithlove
RAIDBOXES
Restposten
Restposten24
Ricardo.ch
Selbstbedienungsläden
Seminare
SHOMUGO
Shop - Online-Kurse (live oder on demand)
Shop - Verkauf von eigener Software
Shop - Verkauf von fremder Software
Shop - Vermietung von Waren
Shop Apotheke
Shopify
Shopware
Shpock
Shöpping
Smartvie
Snapchat
Spandooly
Squarespace
Stationärer Handel
STRATO
Teilehaber.de
Threads
TikTok
Tumblr
Twitch
TYPO3
Verkauf von Veranstaltungstickets
Vermietung Ferienwohnungen
Vermietung von Shops (inkl. Hosting)
VersaCommerce
VirtueMart
Voelkner
webador
Webdesign
Webflow
Webshop Factory
Werky
WhatsApp Business
WhatsApp Business (Warenverkauf)
Wix
WooCommerce
WordPress
Wordpress (Warenverkauf)
wpShopGermany
X (ehemals Twitter)
Xanario
XING
xt:Commerce
XXXLutz
YouTube
zalando
Zen-Cart
ZVAB

EuG: Geschmacksmusterschutz von Lego-Spielbaustein bestätigt

25.01.2024, 10:03 Uhr | Lesezeit: 2 min
EuG: Geschmacksmusterschutz von Lego-Spielbaustein bestätigt

Im Konflikt bezüglich des Designs des bekannten Spielbausteins hat Lego einen rechtlichen Erfolg verbucht. Das Geschmacksmuster bleibt weiterhin gültig, wie das Europäische Gericht (EuG) entschieden hat. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass dem Baustein die erforderliche Neuheit und Eigenart fehlt.

Seit 2010 ist der nachfolgend abgebildete Spielbaustein der dänischen Gesellschaft Lego in der Europäischen Union als Geschmacksmuster geschützt. Im Jahr 2019 erklärte das Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) auf Antrag der deutschen Gesellschaft Delta Sport Handelskontor diesen Schutz für den LEGO-Stein für nichtig. Das EUIPO vertrat die Ansicht, dass alle Erscheinungsmerkmale des LEGO-Steins ausschließlich durch dessen technische Funktion bedingt seien, die darin bestehe, den Zusammenbau mit anderen Bausteinen des Spiels und die Zerlegung zu ermöglichen.

Im Jahr 2021 hob das Gericht die Entscheidung des EUIPO jedoch auf (EuG, Urteil vom 24.03.2021, Az.: T-515/19). Das EUIPO erließ daraufhin eine neue Entscheidung, mit der der Antrag von Delta Sport Handelskontor auf Nichtigerklärung zurückgewiesen wurde.

Es vertrat die Ansicht, dass der Schutz für den LEGO-Stein nicht für nichtig zu erklären sei, da für diesen eine im Unionsrecht vorgesehene spezifische Ausnahme gelte, die den Schutz modularer Systeme ermögliche (VO Nr. 6/2002/EG). Im Jahr 2022 hat Delta Sport Handelskontor Klage beim Gericht erhoben und beantragt, diese neue Entscheidung des EUIPO aufzuheben.

Mit seinem Urteil weist das Gericht diese Klage ab. Unter Heranziehung und Ergänzung seiner Rechtsprechung stellt es fest, dass ein Geschmacksmuster nur dann für nichtig erklärt wird, wenn alle seine Merkmale vom Schutz ausgenommen sind. Im vorliegenden Fall betreffen einige Argumente von Delta Sport Handelskontor nur ein einziges von mehreren vom EUIPO herangezogenen Merkmalen und werden daher als ins Leere gehend zurückgewiesen. Das Gericht stellt zudem fest, dass Delta Sport Handelskontor, die insoweit die Beweislast trägt, keine Nachweise dafür beigebracht hat, dass das Geschmacksmuster des Lego-Spielsteins bestimmte Voraussetzungen für die Inanspruchnahme der Ausnahme zum Schutz modularer Systeme, nämlich Neuheit und Eigenart, nicht erfüllt.

Urteil des EuG vom 24.01.2024, Az.: T 537/22

Quelle: Pressemitteilung Nr. 15/2024 des EuGH vom 24.01.2024

Tipp: Sie haben Fragen zu dem Beitrag? Diskutieren Sie hierzu gerne mit uns in der Unternehmergruppe der IT-Recht Kanzlei auf Facebook.


Link kopieren

Als PDF exportieren

Drucken

|

Per E-Mail verschicken

Zum Facebook-Account der Kanzlei

Zum Instagram-Account der Kanzlei

0 Kommentare

weitere News

Über Geschmack lässt sich streiten: FAQ zum Geschmacksmuster- und Designschutz
(03.07.2019, 16:55 Uhr)
Über Geschmack lässt sich streiten: FAQ zum Geschmacksmuster- und Designschutz
Crocs - dich kenn ich doch: Nichtigerklärung von Geschmackmsmuster mangels Neuheit
(14.03.2018, 15:29 Uhr)
Crocs - dich kenn ich doch: Nichtigerklärung von Geschmackmsmuster mangels Neuheit
Über Geschmack lässt sich streiten - FAQ zum Geschmacksmusterschutz
(28.12.2015, 17:19 Uhr)
Über Geschmack lässt sich streiten - FAQ zum Geschmacksmusterschutz
Geschmackssache: BGH zu überhöhten Gegenstandswerten und Gebühren bei gewerblichen Schutzrechten
(14.11.2013, 10:11 Uhr)
Geschmackssache: BGH zu überhöhten Gegenstandswerten und Gebühren bei gewerblichen Schutzrechten
Nachahmung empfohlen?! - Zum Schutzumfang des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
(22.07.2013, 13:59 Uhr)
Nachahmung empfohlen?! - Zum Schutzumfang des nicht eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters
An apple a day...Samsung verliert in Tablet-Streit
(01.02.2012, 08:54 Uhr)
An apple a day...Samsung verliert in Tablet-Streit
Kommentar
verfassen
Ihre Meinung zu unserem Beitrag.
* mit Sternchen gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder
speichern

Vielen Dank für Ihren Kommentar

Wir werden diesen nach einer kurzen Prüfung
so schnell wie möglich freigeben.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!

Ihr Kommentar konnte nicht gespeichert werden!

Bitte versuchen Sie es zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal.
Ihre IT-Recht Kanzlei
Vielen Dank!
© 2004-2024 · IT-Recht Kanzlei