Nutzt ja nix: Zu den Anforderungen der Nichtbenutzungseinrede einer Widerspruchsmarke
Die Glaubhaftmachung der Nichtbenutzungseinrede einer Widerspruchsmarke im Markenrecht unterliegt gewissen Anforderungen und kann nicht pauschal durch Vorlage von Unterlagen sowie Rechnungen ohne konkreten Zusammenhang zu den Waren- und Dienstleistungen erfolgen.