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Kein Widerrufsrecht bei entsiegelten Hygieneartikeln & Co?

Ab 13. Juni 2014 profitieren Online-Händler von einer weiteren Ausschlussmöglichkeit beim Fernabsatzwiderrufsrecht. Ab dann sind entsiegelte hygiene- und gesundheitssensible Waren vom Widerruf ausgenommen. Allerdings gilt dies nur für bestimmte Waren und nur dann, wenn diese ursprünglich mit einer Versiegelung im Sinne des Gesetzes versehen waren. Die IT-Recht Kanzlei informiert in einem ausführlichen Beitrag über die Voraussetzungen, die eine solche Versiegelung erfüllen muss.

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LG Berlin: „E-Mail-Adresse“ im Impressum muss erreichbar sein

Das LG Berlin entschied: Die Impressumspflicht zur Angabe einer E-Mail-Adresse (§ 5 TMG) ist nicht erfüllt, wenn unter dieser Adresse lediglich automatische Antworten versendet werden und eingehende Nachrichten tatsächlich nicht gelesen oder beantwortet werden.

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Haben Verbraucher aus Australien ein Widerrufsrecht bei Bestellungen in deutschen Webshops?

Wenn Verbraucher aus fernen Ländern wie Australien in deutschen Webshops Waren bestellen, so stellt sich die Frage: Steht diesen Verbrauchern ein Widerrufsrecht zu? Ein guter Jurist antwortet hierauf: Es kommt darauf an. Es hängt jedenfalls davon ab, das Recht welches Staates auf den Kaufvertrag zwischen dem Online-Händler aus Deutschland und dem Verbraucher aus Australien gilt. Das wiederum haben die Vertragsparteien zum Teil selbst in der Hand. Die IT-Recht Kanzlei informiert über die Rechtslage und die rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten von Webshop-Betreibern.

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Einkaufsbedingungen auf dem Prüfstand: BGH setzt Grenzen

Viele Unternehmen arbeiten mit umfangreichen Einkaufsbedingungen. Doch nicht jede Klausel hält der AGB-Kontrolle stand. Der Bundesgerichtshof hat typische Regelungen geprüft und klare Grenzen für Haftung, Verjährung und Beweislast gezogen.

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