OLG Hamburg: „Kann“ - bei gesundheitsbezogener Werbung bereits irreführend
Gesundheitsbezogene Werbung ist rechtlich heikel – oft entscheidet jedes Wort über die Zulässigkeit. Das OLG Hamburg stellte klar: Schon die Formulierung „kann“ kann als irreführend gelten, auch ohne konkretes Leistungsversprechen.
4 min