BGH: Der Porsche unter den Felgen – zur Produktwerbung mit fremden Marken
Ein Unternehmer darf im Rahmen der eigenen Produktwerbung ein fremdes Markenzeichen oder Produkt abbilden, wenn dies vom Verbraucher lediglich als Hinweis auf den Einsatzbereich bzw. die Bestimmung des eigenen Produkts verstanden wird.
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