Mit der professionellen Markenüberwachung der IT-Recht Kanzlei hat der Markeninhaber die Möglichkeit bei Neuanmeldungen und -eintragungen von Marken in den einschlägigen Markenregistern zu reagieren und
Sinn der Markenüberwachung
Wer seine Marke nicht überwacht, muss damit rechnen, dass weitere identische oder ähnliche Marken von Dritten angemeldet werden - denn:
Die Markenämter berücksichtigen bei Ihrer Eintragungspraxis nicht, ob die Neueintragungen mit prioritätsälteren identischen oder ähnlichnen Marken kollidieren - es liegt allein in der Verantwortung des Markeninhabers selbst zu überwachen, ob kollidierende Neueintragungen vorliegen.
Unsere Empfehlung:
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Basis
Anfragen
29,00 € mtl.*
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Premium
Anfragen
49,00 € mtl.*
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Überwachung eingetragener identischer und ähnlicher Marken (nach Schriftbild und Phonetik) in den Markenregistern des EUIPO, des DPMA und der WIPO. Nationale Markenämter und deren Registrierungen sind ausgeschlossen. Ebenso sind sonstige Kennzeichen nicht Bestandteil der Überwachung. |
Ja | Ja |
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Eine Marke hat eine Schutzdauer von 10 Jahren - wir erinnern Sie rechtzeitig vor Ablauf der Marke an die Verlängerung. |
Ja | Ja |
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Wird eine Marke nicht verlängert, verliert sie ihren Schutz. Wir unterstützen Sie beim Verlängerungsprozess sowohl administrativ als auch in Bezug auf die Zahlungsmodalitäten. |
Nein | Ja |
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Als Händler hat man immer wieder mit markenrechtlichen Themen zu tun – etwa mit dem Erhalt einer Markenabmahnung, der Durchsetzung eigener Rechte bei Verletzung der eigenen Marke oder mit sonstigen markenrechtlichen Fragen bei der Gestaltung der eigenen Angebote. Eine Beratung hierzu ist inkludiert. |
Nein | Ja |
* Alle Preise verstehen sich zzgl. 19% USt.
Was versteht man unter Markenüberwachung?
Zunächst einmal ist zu beachten, dass Markenämter bei der Anmeldung einer Marke nicht von Amts wegen prüfen, ob bereits eine ähnliche oder gar identische Marke im Markenregister eingetragen ist. Daher kann es dazu kommen, dass Dritte eine Marke anmelden, die mit der eigenen zum Verwechseln ähnlich ist.
An dieser Stelle greift die Markenüberwachung: Mithilfe einer Markenüberwachung wird sichergestellt, dass frühzeitig die Anmeldung von Drittmarken erkannt wird und im Falle einer potenziellen Markenkollision rechtzeitig eingegriffen werden kann.
Wieso ist Markenüberwachung so wichtig?
Sinn und Zweck einer Marke besteht darin, das eigene Zeichen von anderen abzugrenzen und auf die Herkunft der damit verbundenen Ware bzw. Dienstleistung hinzuweisen. Wenn nun aber eine verwechslungsfähige Marke durch einen Dritten angemeldet wird, droht die eigene Marke zu verwässert – die Abnehmer können die Marken dann kaum noch voneinander unterscheiden, die eigene Marke verliert ihre Unterscheidungskraft und somit ihren Wert.
Dies kann sogar dazu führen, dass nicht nur die Marke selbst in Gefahr gerät, sondern auch der gute Ruf eines Unternehmens.An dieser Stelle greift die Markenüberwachung: Mithilfe einer Markenüberwachung wird sichergestellt, dass frühzeitig die Anmeldung von Drittmarken erkannt wird und im Falle einer potenziellen Markenkollision rechtzeitig eingegriffen werden kann.
Professionelle Markenüberwachung lohnt sich!
Um das zu verhindert und einen nachhaltigen Markenschutz zu gewährleisten, ist eine
professionelle Markenüberwachung unabdingbar.
Grundsätzlich können Markeninhaber zwar auch
selbst prüfen, ob ähnliche oder identische Marken eingetragen wurden. Zu beachten ist jedoch,
dass eine solche Überwachung nicht nur sehr komplex ist und markenrechtliche Kenntnisse
voraussetzt, sondern auch in regelmäßigen Abständen wiederholt werden muss und somit viel Zeit
in Anspruch nimmt.
Daher empfiehlt sich eine professionelle Markenüberwachung: Diese erspart einem nicht nur viel Zeit und Mühe, sondern bewahrt einen vor hohen Kosten.
Die professionelle Markenüberwachung prüft regelmäßig bei Wortmarken neu veröffentlichte, identische Marken, sowohl in ihrer Schreibweise als auch hinsichtlich ihrer Phonetik (Klangbild). Zudem spürt sie täuschend ähnliche Marken auf. Neuveröffentlichte (Wort-)Bildmarken werden dahingehend kontrolliert, ob diese visuell mit der eigenen Bildmarke identisch oder ähnlich sind. Sollte im Rahmen der professionellen Markenüberwachung festgestellt werden, dass tatsächlich eine Markenkollision mit einer Drittmarke droht, kann unverzüglich und rechtzeitig Widerspruch erhoben werden (§ 42 MarkenG). Dies ist besonders wichtig, denn:
Ein Widerspruch kann nur innerhalb von drei Monaten erhoben werden. Nach Ablauf dieser Frist bleibt nur noch der Weg über das amtliche Löschungsverfahren oder zu den ordentlichen Gerichten, der bekanntermaßen lange dauert und mit einem deutlich höheren Prozesskostenrisiko verbunden ist.
Daher gilt: Je früher desto besser. Lassen Sie Ihre Marke von einem Fachmann professionell überwachen und damit vor Verwässerung effektiv schützen. Damit sparen Sie langfristig nicht nur Kosten, sondern können Ihre Zeit auf Ihr Kerngeschäft fokussieren.